Bis wann spätestens habt ihr das Elterngeld beantragt?

Hallöchen..

mein kleiner ist jetzt 4,5 wochen alt und ich habe das formular immernoch nicht fertig und losgeschickt #augen
wann habt ihr das alle gemacht? wie alt waren eure mäuse zu dem zeitpunkt?

ach ja , wie war das nochmal mit dem Arbeitgeber? Irgendwas war doch da das man angeben muss wie lang man daheim bleibt.. wie war das? wie macht man das?

lg eces+sonnenschein 4wochen+3tage#klee

1

die elternzeit muss 7 wochen vor beginn, also noch in der ersten woche (mutterschutz ;-)) nach der geburt beim arbeitgeber eingereicht werden.

das elterngeld, kindergeld, mitgliedschaft für die krankenkasse hab ich ebenfalls zeitgleich mit dem elternzeitantrag losgeschickt. also alles in der 1. woche.

leider hat sich das mit dem elterngeldantrag hingezogen, weil die lohnabrechnungen nicht ausreichend waren und der arbeitgeber einen zettel von der elterngeldstelle ausfüllen sollte. tja und mein ag ist nunmal nicht der schnellste, was sowas angeht... #augen

lg,
enelya

2

Hallo

das Elterngeldformular hab ich nach zwei Monaten losgeschickt. Hatte zwar auch vor es früher zu machen, aber dann musste ich noch was zur Krankenkasse schicken und die wieder was zu mir was noch mit rein musste. Und der Arbeitgeber musste ja auch noch was ausfüllen was da reingehörte. Ich glaub man kriegt nur 3 Monate im Nachhinein gezahlt. Was bedeutet, dass du noch etwas Zeit hast.

Wann du deinem Arbeitgeber Bescheid geben musst kann ich dir jetzt gar nicht mehr sagen.

lg
maus879

3

Hallo,
die Elternzeit muss bis spätestens 7 Tage nach der Geburt beim Arbeitgeber beantragt werden.
Den Elterngeldantrag hab ich 14 Tage nach der Geburt losgeschickt. Dieser sollte bis 3 Monate nach der Geburt spätestens eingereicht werden. Denn länger im Nachhinein bekommt man kein Geld. Ansonsten bekommt man das Geld erst ab dem Datum zu dem man den Antrag eingereicht hat.
Also beim Arbeitgeber bist du schon zu spät dran.
lg kraushippe

5

muss ich da anrufen und sagen wie lang ich daheim bleib oder? oder worum geht es da???

7

Du schreibst das einfach formlos auf nen Zettel wie lange du zu Hause bleiben möchtest! Wenn es nicht zu spät ist, aber normalerweise muss man das innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt machen.

4

Hallo,

also ich habe alles in der Schwangerschaft vorbereitet und in der 1. Woche nach der Geburt abgeschickt.

Immerhin wollte ich pünktlich mein Geld bekommen.

LG Denise

6

Hallo,

Nico ist heute 3 wochen alt denn Antrag hab ich heute vor einer Woche losgeschickt.


Lg janine

8

Bei uns wars ein riesen Drama, da mein Mann und ich selbstständig sind. Da wollten die dann die Steuererklärung von 2007, 2008 und Unterlagen für 2009. Mussten also erst die Steuererklärung von 2008 fertig machen lassen (vom Steuerberater), was auch wieder gedauert hat. Emma wird jetzt bald 5 MOnate alt und wir haben erst letzte Woche den nunendlich fertigen Antrag losgeschickt. Wichtig ist halt zu wissen, dass Du nur 3 MOnate rückwirkend bezahlt bekommst. Der Rest verfällt.

LG Isa

9

Du kriegst das Elterngeld höchsten drei Monate rückwirkend, aber die ersten 2 Monate bist du ja noch im Mutterschutz und kriegst ja ohnehin dein normales Gehalt weiter.
Ich hab das abgegeben, als meine Tochter 8 Wochen war.

LG
Susanne

10

Hi,
dass du für die Elternzeit (wenn sie direkt an den Muschu anschließen soll) bereits zu spät bist wurde dir ja schon gesagt. In dem Fall würde ich dann sogar wirklich mal persönlich oder telefonisch mit dem Arbeitgeber reden, und ihm nicht einfach stillschweigend die durch eigenes Verschulden verspätete Anzeige der Elternzeit schicken.

Er kann im Prinzip halt darauf bestehen, dass du am Tag nach Ende des MuSchu zu den Konditionen von vor der Geburt auf der Arbeit erscheinst, wenn er darauf besteht und du das einfach so nicht tust kannst du davon ausgehen, dass er damit einen guten Grund findet, dich loszuwerden.

Wenn er mit der Elternzeit einverstanden ist und keinen Grund dich loszuwerden sucht darf er natürlich auch einen verspäteten Antrag akzeptieren.

Elterngeld solltest du so früh wie möglich beantragen. In den ersten Wochen nach der Geburt fällt das ja nicht weiter auf, aber wenn ich mal so überlege, wie oft hier über ewig lange Bearbeitungszeiten gejammert wird - da macht es schon Sinn, das möglichst früh zu beantragen, es sei denn, ein paar Wochen/Monate ohne jede Zahlung (und dann halt später die rückwirkende) machen Euch nichts aus. Bei uns hat die Bearbeitung alles in allem 4 Wochen gedauert, aber das 2-3 fache ist wohl auch bei vielen die Regel.

Und ab Antragsstellung max. 3 Monate rückwirkend wird gezahlt, zu lange sollte man also auch nicht warten, sonst verschenkt man Geld.

Elternzeit hatte ich fristgerecht beantragt, Elterngeld auch erst ca. 4 Wochen nach der Geburt. Aber da es bei uns nur um den Sockelbetrag ging, der ein schönes Geschenk aber nicht überlebenswichtig ist wäre eine längere Bearbeitungszeit auch kein Grund zur Verzweifelung gewesen für uns.

Viele Grüße und viel Erfolg mit dem Arbeitgeber,
Miau2