Stellenangebote trotz fehlender Kinderbetreuung???

Hallo, ich hab mal ne Frage.

Weiß auch gar nicht ob ich hier richtig bin oder sich jemand damit auskennt. Also eigentlich geht es darum, dass mein Frühchen im Oktober 1 Jahr alt wird.

Ab dann müsste ich ja wieder arbeiten gehen, weil das Elterngeld endet. Aber ganz ehrlich kann ich es nicht übers Herz bringen den jetzt schon in den Kindergarten zu tun, wo es auch jetzt eh keine Plätze mehr gibt. #schwitz

Wenn ich meinen Chef dazu bekomme mich zu kündigen und ich mich nach dem Jahr Elternzeit also arbeitslos melde, muss ich dann Stellenangebote vom Arbeitsamt annehmen, obwohl ich keine Kinderbetreuung habe?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke danke danke schon mal #winke


P.S.:Dumme Kommentare können sich gleich gespart werden.

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Also wie das genau ist kann ich dir nicht sagen,aber ich könnte mir vorstellen,dass dir dann neben Stellenangeboten auch Hilfe bei der Suche nach einem Betruungsplatz angeboten wird und sie dich evetuell schon dazu dräneln, dein Kind in eine Einrichtung zu bringen,in der ein Betruungsplatz frei ist. (Könnte ich mir vorstelln,ist aber nur ne Vermutung)#gruebel

LG

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"Wenn ich meinen Chef dazu bekomme mich zu kündigen"

IN der Elternzeit darf er das nicht und auch sonst wird das ganzs chön schwer dir "einfach" zu kündigen. Mit welcher Begründung denn? Betriebsbedingt? Dann muss er beweisen, dass er keine Aufträge hat etc.... Und klar, wenn das Arbeitsamt dann bezahlen soll, dann interessiert die das schon.

"und ich mich nach dem Jahr Elternzeit also arbeitslos melde"

Du kannst dich arbeitssuchend melden, aber Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du auch wirklich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst, das heisst dein Kind ist betreut und du hast vor zu arbeiten.

ALG II kanst du auch so haben (vorrausgesetzt dein AG kann dich wirklich kündigen) wenn dein Mann wirklich so wenig verdient, dass ihr unter den Hartz IV Satz kommt.

"Muss ich dann Stellenangebote vom Arbeitsamt annehmen, obwohl ich keine Kinderbetreuung habe? " Ja, Arbeitslosengeld bekommt man nur wenn man auch arbeiten kann (und will). Das Jobcenter (ALG II) würde dich allerdings 3 Jahre in Ruhe lassen.

"P.S.:Dumme Kommentare können sich gleich gespart werden. "

Kann kaum an mich halten, reiss mich aber nochmal zusammen und sage Dir ich finds auch arg meine zwei Söhne nur ein paar Stunden am Tag zu sehen und früh aufstehen zu müssen, aber auf die Idee deswegen lieber vom Staat zu leben käm ich jetzt auch nicht...

Mona

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@ Mona:#winke "Kann kaum an mich halten, reiss mich aber nochmal zusammen und sage Dir ich finds auch arg meine zwei Söhne nur ein paar Stunden am Tag zu sehen und früh aufstehen zu müssen, aber auf die Idee deswegen lieber vom Staat zu leben käm ich jetzt auch nicht... "

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Hallo,

also wenn du dich arbeitslos meldest,musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,also musst du auf jedenfall die Stellenangebote annehmen. Sie werden dich auch danach fragen ob du jemand hast der dein Kind betreut wenn du arbeiten gehst.
Wenn du ihnen sagst das du keine Kinderbetreuung hast,wirst du auch kein Arbeitslosengeld bekommen.


Lg
Nicky

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Du kannst deinen Chef auch fragen, ob er einer Verlängerung der Elternzeit zustimmen würde. Das habe ich bei mir auf Arbeit schon bei 2 Mamas erlebt. Kommt natürlich auf deinen Chef an, aber das wäre zumindest eine Alternative.

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Huhu,
kenne das Problem ich habe 1 Jahr elternzeit eingereicht. So abernun kommt mein Chef mit ausreden auf einmal soll ich ein befristeten Arbeitsvertrag haben der nun ausgelaufen sei etc.
Zum schluß kam nun aus Betrieblichen Gründen weil sie keine Arbeit mehr haben. Aber auch das lass ich nun vom Anwalt prüfen.
Weil ich würde gerne in meinem Betrieb bleiben und dann eben 15 stunden Woche als Nachtwache arbeiten. Heißt evt 7 Nächte im Monat und rest frei.

Geht das nicht werde ich mich alg 1 melden das kann man dann wen man bereit ist 15 stunden die Woche arbeiten zu gehen und das bin ich. Denke mal für die Zeit kann das Kind auch mal zur Oma z.b. Oder vll gibt es bei euch Landeserziehungsgeld. Bei uns in Bawü sind das 210 € und du kannst auch zuhause bleiben das 1 Jahr. Reicht mir persönlich aber nicht da ich mein Standard aich haben möchte.

LG
Manu

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Hi,

wäre doch eine prima idee: ein Jahr Elterngeld, und dann einfach ALG 1 beantragen und sich die weitere Elternzeit übers Arbeitslosengeld finanzieren lassen.

Ich frage mich schon, warum ich so blöd bin überhaupt noch arbeiten zu wollen.

"Dumm" war dieser Kommentar übrigens nicht, sondern eher die Folge einer gewissen Fassungslosigkeit über die Vorstellungen, die man hier mitunter liest. Dumm ist m.E. nach eher die Idee, die dahinter steht.

Ich kann es vollkommen verstehen, dass du nach einem Jahr EZ keine Lust hast, wieder arbeiten zu gehen. Nur: DAFÜR hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, bis zu 3 Jahre zu nehmen #aha. Dass er nur ein Jahr davon bezahlt ist eine komplett andere Sache. Entweder man spart, dann darf man länger blau machen, oder man spart halt nicht - warum auch immer - dann muss man halt zumindest TZ arbeiten gehen.

Oder man will arbeiten gehen, zu der Fraktion gehöre ich.

Du hast verschiedene Möglichkeiten:
- entweder, du suchst dir eine Kinderbetreuung und gehst wieder arbeiten, vielleicht ja nur auf Teilzeitbasis
- oder du bittest deinen AG um eine Verlängerung der EZ. WEnn du als Grund darlegst, dass du keine Kinderbetreuung findest obwohl du dich ja soooo darum bemüht hast (ob du das hast weißt du selbst am besten) hast du sogar Chancen, dass du einen Anspruch auf Verlängerung hast. Den hat man normalerweise von einem Jahr auf mehr nicht, aber mit wichtigem Grund (und der wegfall der geplanten Kinderbetreuung zählt m.W. nach dazu) eben mitunter doch. Freundlich bitten ist eigentlich immer ein guter Anfang, der schon oft zum Erfolg geführt hat.

Allerdings ändert das natürlich nichts daran, dass der Elterngeldanspruch endet. Ich habe keine Ahnung, ob du in einem der wenigen Bundesländer mit Landeserziehungsgeld wohnst - ansonsten würde evtl. da ein Anspruch stehen.

Dein AG darf dich gar nicht kündigen, wenn du in der Elternzeit bist. Und ob es einen Grund gibt, warum du ohne Sperrfrist kündigen dürftest musst du am Besten mit dem Amt klären - m.W. nach zählt aber z.B. auch dazu, wenn der AG keine Teilzeit anbieten kann. Vorher klären ist allerdings sinnvoll, sonst gibts evtl. Probleme.

Ändert aber nichts an deinem nächsten Problem: um dich arbeitslos zu melden und ALG 1 - Anspruch zu haben musst du dem ARbeitsmarkt auch zur verfügung stehen, was nun mal bei kleinen Kindern auch zwingend das Vorhandensein einer Kinderbetreuung voraussetzt. Das Geld ist nicht als Verlängerung vom Elterngeld gedacht, sondern um Zeiten von unabsichtlicher Arbeitslosigkeit zu überbrücken.

Und i.d.R. überprüfen das die Arbeitsämter auch ganz gerne, in dem sie dich z.B. kurz nach der Arbeitslosmeldung in eine Fortbildungsmaßnahme o.ä. stecken - und wer sich weigert bekommt Sanktionen wie Sperren, vollkommen zu Recht.

Ist also für jemanden, der ja überhaupt nicht arbeiten will keine Option. Oder sollte es zumindest nicht sein.

Was bleibt sind - abhängig vom Familieneinkommen - eventuelle Ansprüche auf ALGII, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Dafür gibts Rechner im Netz, wenn du meinst, dass Euer Einkommen niedrig genug ist guck nach, ob da etwas im sozialen Netzwerk zu finden ist.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach dem richtigen Weg,
Miau2

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Hallo,

ich habe mich letzten auf dem Amt erkundigt, da wir mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Krippenplatz bekommen, mein Arbeitgeber meine 15 Std. wärend der Elternzeit nicht darüber hinaus verlängert, ich somit meinen alten Vollzeitvertrag nicht erfüllen kann und mit meiner Tochter in die private KV wechseln müßte.

Das ist mein Infostand:
Um wenigstens sozialversichert zu sein, mußt du dem Arbeitsmarkt mind.15 Stunden zur Verfühgung stehen. Wo dein Kind in dieser Zeit ist (Papa,Oma etc.) ist egal. Allerdings bekommst du dann auch nur anteilig Geld.

Hoffe ich konnte dir helfen!

PS: Ich finde es schon eine Unverschämtheit, mit welcher Arroganz sich hier manch einer erlaubt über Mütter zu urteilen, die nach "Amtshilfe" auch nur fragen:-[:-[:-[

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Danke Karimba,

weißt du was ich für Möglichkeiten habe trotzdem Geld zu bekommen. Ich will natürlich für meinen Sohn der auch noch ein Frühchen ist da sein und das muss natürlich auch finanziell gewährleistet sein. er braucht viele Behandlungen die viel Geld kosten. Ich will auch gerne arbeiten gehen und bin sicherlich kein Sozialschmarotzer. Aber ich bin mein leben lang ununterbrochen arbeiten gegangen muss einfach jetzt für meine Familie da sein. Die Möglichkeit ihn bei seiner Oma abzugeben oder so habe ich leider nicht. Da muss es doch irgendetwas vom Amt geben.

Diese pampigen antworten meinte ich die ich nicht gebrauchen kann. Man wird heute bestraft das man Arbeiten geht oder gegangen ist und wenn das jemand anders sieht ist das sein Problem. Das fängt schon bei der Kindererstausstattung an und geht mit dem Elterngeld weiter.

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Leider bin ich da auch nicht so bewandert mit den Ämtern.
Hab schon drei Leute beschäftigt, bis die kapiert haben, das ich nur eine Auskunft will und keinen Antrag;-)

Vielleicht gibt es über das Jugendamt eine Möglichkeit Richtung Tagespflegestelle oder so, damit du ein paar Stunden gehen könntest.
Oder du verlängerst die Elternzeit, dann bist du wenigstens versichert.

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