zur Geburt - steht Vater Urlaub zu ?

Hallo ihr Lieben
#winke

Ich frage für meine Schwägerin...wir sind selbständig, deswegen betraf uns das nicht....

Der Geburtstermin lässt sich ja bekanntlich nicht planen #schein wie ist das dann mit dem Vater.
Wieviele Tage bekommt er rechtlich Urlaub vom Arbeitgeber ?
#kratz

Danke euch für die Antworten !!!
Herzliche Grüsse,
totti
#winke

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Huhu!

Mein Schatz musste beim Arbeitgeber im Nachhinein ne Kopie der Geburtsurkunde abgeben und hat dann 1 Urlaubstag gut geschrieben bekommen. (das war rückwirkend quasi der für den Entbindungstag)

Lg honey013 mit Max Corvinus *18.01.2011#verliebt

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Hallo,
soviel ich weiß, gibts da keinen Sonderurlaub und auch keinen rechtsanspruch darauf. Also mein Schatz arbeitet in ner relativ großen Firma, mit Betriebsrat, Tariflohn und so, und hat nix bekommen.

Viele Grüße

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was IST DAS DENN FÜR EINE FIRMA?????

Ich kenne es so, dass man zur Geburt einen Tag Sonderurlaub bekommt. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, dann taugt der Betriebsrat nichts brz irgendwas passt mit dem Tarifvertrag nicht......


lg

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Habe ich vergessen:

"Der Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes ist begründet durch § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)."

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Rechtlich soviel ich weiß gar keinen! Sonderurlaub ist im Tarifvertrag geregelt!! Normalerweise gibt es nach den meisten Tarifverträgen einen Tag SU aber einen rechtl. Anspruch hat man dann auch nur darauf wenn man der Gewerkschaft angehört!


Ob man zur Geburt direkt von der Arbeit verschwinden darf muss man mit seinen AG schon selbst klären. Freistellen MUSS einen der AG nämlich nicht sofort auch wenn das eigentlich jeder AG macht!

Ansonsten kann Frau auch ganz gut ohne Mann ein Kind gebären! Ist gar nicht so schwer....;-)

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Hi,
ob der AG Sonderurlaub gewährt oder nicht ist eine Frage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Diese Frage kann dir hier niemand beantworten.

Ob sich aus dem BGB ein rechtlicher Anspruch auf Sonderurlaub begründen lässt - keine Ahnung. Schließlich geht es dort um Dinge, für die der Arbeitnehmer nichts kann - was ich bei der geburt des eigenen Kindes für eine etwas merkwürdige Interpretation der Dinge halte (im Normalfall). Aber ich bin weder Anwalt noch Richter.

Im Zweifel ist es meistens besser, einfach mal mit dem AG zu reden und nicht gleich mit irgend welchen (schlimmstenfalls fehlinterpretierten) Paragraphen zu wedeln.

Und wenn er dann einen Urlaubstag für dieses kleine Ereignis "verbraten" muss wird ihn das auch nicht umbringen. Meine Meinung ;-).

Mein mann hatte für die erste Geburt einen Tag Sonderurlaub (Betriebsvereinbarung), die wurde dann in den 2,5 Jahren zwischen unseren Kindern geändert, bei der zweiten Geburt hatte er keinen Sonderurlaub. Bzw. überhaupt keinen Urlaub, da in der firma gerade Hochkonjunktur geherrscht hat. Gut, dass die Geburt an einem Samstag war, das hat ihm einiges an Stress erspart...

Viele Grüße
miau2

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Hallo,

mein Mann bekam zwei Tage Sonderurlaub. Er musste nur die Geburtsurkunde vorlegen.

Rechtlichen Anspruch hat man da glaub ich nicht.

LG

Lumidi