Arbeitslos nach Elternzeit - was steht mir zu? Bitte Hilfe

Hallo,

Am 26.5. wird meine Tochter ein Jahr alt und ich wollte ab dem 01.06. dann wieder arbeiten gehen und meine Elternzeit endet auch Ende Mai.

Nun sieht es so aus als wenn ich die Kündigung bekomme, war als Leiharbeitskraft tätig und habe auch eine sehr gute Ausbildung gemacht .

Habe seit meinem 17 Lebensjahr immer gearbeitet lückenlos ...

Ich bin jetzt schon weit Februar am Bewerbungen schreiben doch es ist nicht so einfach wie gedacht da ich einen Teilzeit Job suche .

Was steht mir zu wenn ich bis 01.06. nichts finde ? ALG1??

Was sind die Vorraussetzungen für ALG1?

Worauf wird es berechnet ?

Einen Kita Platz habe ich auch schon ... Ich hoffe Natürlich noch auf einen Job aber im Fall der Fälle muss ich ja Geld bekommen ... Mein Mann ist Student .

Muss ich mich schon beim Arbeitsamt melden?

Danke für eure Hilfe

Lg Hasenhasi

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Huhu!

Du solltest dich unbedingt beim Arbeitsamt melden!!!!! Schnellstmöglich!

Wieso denkst du den das du eine Kündigung erhältst?

Natürlich steht dir ALG1 zu und du wirst glaube ich 67% (da du ein Kind hast sonst wären es 60%) deines letzten Nettogehaltes bekommen, so oder so ähnlich.

Ich habe erst meinen Job verloren und bin dann auch noch schwanger geworden (ungeplant) das ist noch ein Stück blöder....

Die Summe die du erhalten wirst und wie lange Word dir sofort vor Ort mitgeteilt wenn du alle notwendigen Unterlagen einreichst, so ist das zumindest bei uns so! Rufe beim Arbeitsamt an sie geben Sie alle notwendige Auskünfte!

Trotzdem drücke ich dir die Daumen das du bis dahin einen Job findest!

Lg

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"Du solltest dich unbedingt beim Arbeitsamt melden!!!!! Schnellstmöglich!"
Warum das denn, sie hat doch einen gültigen, ungekündigten Vertrag, also ist es nicht notwendig!

"Die Summe die du erhalten wirst und wie lange Word dir sofort vor Ort mitgeteilt wenn du alle notwendigen Unterlagen einreichst, so ist das zumindest bei uns so!"
DAs geht hier gar nicht, das berechnet die Leistungsabteilung und die ist auch persönlich nicht zu sprechen!

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Ich berichte aus eigener Erfahrung, mit denen ist nicht zu spaßen! Wenn sie meint eine Kündigung zu erhalten dann sollte man sich schnellstmöglich melden, dort anzurufen und zu sagen hat sich erledigt ist das kleinste Problem....

Sie wird wohl ihren Grund haben warum sie diese Frage stellt!

Habe ich was falsches gesagt????

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Hi,

Wenn du vor der Geburt mind. 12 Monate gearbeitet hast, hast du Anspruch auf ALG 1. Dafür musst du dich aber spätestens 3 Monate vor Beschaftigungsende arbeitssuchende melden (sonst gibt es 1 Woche Sperrfrist für ALG1 Zahlung ).und spätestens am 1. Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich arbeitslos melden. Für Details dazu und wie viel ALG1 dir zusteht (i.d.R. 65- 68% deines Nettogehalts) erfährst du beim Arbeitsamt.
Darum solltest Du dich jetzt aber schon kümmern - also ab zum Arbeitsamt !
Entscheidend ist aber auch, wann du offiziell von deiner Kündigung erfährst.
Aber darfst du den überhaupt in den ersten 3 Jahren nach der Geburt gekündigt werden?

Viele Grüße

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Sie darf am ersten Arbeitstag nach ihrer Elternzeit gekündigt werden.

Aber sie muss keine 12 Monate vor Geburt sv-pfluchtig gearbeitet haben, da Elternzeiten/Zeien Kindererziehung mit einberechnet werden um den Anspruch zu erfüllen:-)

lg, verena

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"Wenn du vor der Geburt mind. 12 Monate gearbeitet hast, hast du Anspruch auf ALG 1. Dafür musst du dich aber spätestens 3 Monate vor Beschaftigungsende arbeitssuchende melden (sonst gibt es 1 Woche Sperrfrist für ALG1 Zahlung ).und spätestens am 1. Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich arbeitslos melden. Für Details dazu und wie viel ALG1 dir zusteht (i.d.R. 65- 68% deines Nettogehalts) erfährst du beim Arbeitsamt. Darum solltest Du dich jetzt aber schon kümmern - also ab zum Arbeitsamt !"
Warum sollte sie jetzt zum Arbeitsamt? Sie ist noch gar nicht gekündigt und kann es auch erst einmal nicht werden!

Und nein, es reicht ein Tag gearbeitet vor dem Mutterschutz und ein Jahr Elternzeit um Anspruch auf ALGI zu haben!

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Deine Kündigung darf dir vom AG sowieso erst am ersten Arbeitstag überreicht werden und dann hast du ja noch Kündigungsfridt.

Hast du mal nen Antrag auf Teilzeit beim AG gestellt? Da hast du ja Recht drauf wenn die Voraussetzungen stimmen.

Meld dich trotzdem am besten heute noch online arbeitslos! Wenn du eine Kinderbetreuung hast steht dir auch ALG 1zu.

wieso glaubst du denn, dass er dich kündigt??

Lg, verena

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Hallo!

Danke für eure antworten .

Ich habe vor meiner Elternzeit durchgehend Vollzeit gearbeitet .

Dann wurde ich schwanger .
Während meiner Abwesenheit wurden in der großen Firma in der ich tätig war alle Leiharbeitskräfte entlassen ... Meine Abteilung aufgelöst.
Derzeit ist dort Einstellungsstopp und meine Verleihfirma arbeitet ausschließlich nur für dieses eine grosse Unternehmen daher denke ich das ich eine Kündigung erhalten werde ... Sie suchen noch für mich aber laut der Firma sieht es schlecht aus :-(

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Ich bin auch in einer Leihfirma angestellt und pausiere (so steht es auf dem Lohnzettel) gerade. Da ich noch bis nächstes Jahr in Elternzeit bin.
Aber auch gerade erneut Schwanger.

Ich dachte eigentlich immer wenn man in einer Leihfirma angestellt ist ,das man dann auch so lange bei denen angestellt ist bis die was finden. Zumindest wenn man dann ned gerade aus der Elternzeit kommt.
Gut meine Firma hat mehr Firmen wo sie die Leute hinschicken drum glaub ich wäre es bei mir kein Problem.

Hast du da jemand mit dem du da gut reden kannst?
Also bei mir war immer eine Dame(Chefin von der Abteilung) mit der ich sehr gut auskam und die alles versucht hat mich zu unterstützen (hatte viel FGten und eine schwere SS),drum wäre es ja ned schlecht wenn du da eine Chefin hast mit der du reden kannst wie genau es aussieht.

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Wann endet deine Elternzeit?
Der AG darf dir frühestens am 1. Tag nach der Elternzeit kündigen (und dann hast du ja die ganze Kündigungsfrist noch Zeit zu suchen und dort zu arbeiten) und selbst dann würde ich Kündigungsschutzklage einreichen.

Du erhältst dann aber auf jeden Fall ALGI, wenn du eine Kinderbetreuung hast. Wenn du vorher durchgängig gearbeitet hast, dann aus dem Einkommen vor der Geburt des Kindes.

Melden bei der Agentur für Arbeit musst du dich nach der Elternzeit, wenn du dann die Kündigung schriftlich erhalten hast.

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Meine Elternzeit endet Ende Mai 2015. ich bin also ab dem 01.05. wieder für den Arbeitsmarkt verfügbar ... Und es ist leider so das sie mir kündigen dürfen , klar hab ich Kündigungsfrist ... Aber nach Ende meiner Elternzeit wäre eine Kündigung seitens der Firma gültig wenn sie mich nicht einsetzten können .
Ein anderer Punkt ist das ich nicht Vollzeit arbeiten will und ich habe nur Anspruch auf eine Vollzeitstelle habe ... Ich möchte max 25 Std arbeiten da mein Kind noch zu klein ist um den ganzen Tag woanders zu sein

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"Aber nach Ende meiner Elternzeit wäre eine Kündigung seitens der Firma gültig wenn sie mich nicht einsetzten können ."
Nö. dürfen sie nicht, such mal ein paar Urteile zu Leiharbeitsfirmen und Kündigungsgründen. Das ist das Unternehmerrisiko.

"Ein anderer Punkt ist das ich nicht Vollzeit arbeiten will und ich habe nur Anspruch auf eine Vollzeitstelle habe ... Ich möchte max 25 Std arbeiten da mein Kind noch zu klein ist um den ganzen Tag woanders zu sein "
Dann hast du jetzt eh ein Problem, denn du must ja zum 1.5. bei deinem AG auf der Matte stehen, da du die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht mehr einhalten kannst.

Und vermutlich gibt das dann auch noch Ärger mit der Agentur für Arbeit, weil du dich nicht bevor du gekündigt hast, denn das müsstest du ja, bei ihnen gemeldet hast.

Tja ganz ehrlich, jetzt hast du dann ein echtes Problem und somit bin ich mir sicher, dass du erst einmal gar kein Gel erhältst und evtl. noch Stress und Kosten von der Leiharbeitsfirma au dich zukommen.

Denn nein, du hättest auch Anspruch auf eine Teilzeitstelle gehabt, wenn du das rechtzeitig beantragt hättest.

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Hallo,

Du hast Anspruch auf Alg1, aber

1. Sobald du weißt, dass du von Arbeitslosigkeit bedroht bist, musst du dich umgehend beim Arbeitsamt arbeitssuchend bzw. Arbeitslos melden, sonst könnte eine Sperre eintreten - also am besten sofort dort melden

2. Du Schreibst, dass du nur noch 25 Std. Arbeiten möchtest, anstatt Vollzeit - dann bekommst du auch nur 67% von dem Arbeitslohn, den du über deine Firma für 25 Std. erhalten hättest

3. In dem Moment, wo du dich arbeitslos meldest, musst du dem Arbeitsamt für die von dir gewünschte Arbeitszeit zur Verfügung stehen und zwar jeden Tag - es kann sein, dass du eine Einladung für eine mehrwöchige Eingliederungsmaßnahme bekommst, bei welcher du ein paar Tage später antreten musst

LG Tina

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Eine Vermutung, so hört es sich für mich an reicht doch nicht aus um sich Arbeitslos zu melden. Wenn kein Befristetes Arbeitsverhältnis besteht muss Sie erst zum Amt wenn Sie die Kündigung erhält, dann eben innerhalb von 3 Tagen.

Man muss sich dem Arbeitsmarkt 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen, dann hat man vollen Anspruch auf ALG1.

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"Man muss sich dem Arbeitsmarkt 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen, dann hat man vollen Anspruch auf ALG1. "
Nein, dann hast du Anspruch auf 15/40 vom ALGI, du bekommst nur für soviel Stunden im Vergleich zur 40h-Woche ALGI, wie du dich zur Verfügung stellst.

"Eine Vermutung, so hört es sich für mich an reicht doch nicht aus um sich Arbeitslos zu melden. "
Das sehe ich auch so, aber inzwischen ist ja rausgekommen, dass sie den Vertrag nicht erfüllen kann und das ab 1.6. und somit hätte sie sich natürlich bei der Agentur für Arbeit schon melden müssen und auch längst kündigen müssen.

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