OT: Verlass dich auf die Post und du bist verlassen :)

Guten Morgen Mamas,

wenn ich richtig verstanden habe, muss der Antrag auf Elternzeit 7 Wochen vor Beginn beim AG eingegangen sein, richtig?

Das wäre bei mir letzten Samstag gewesen. Donnerstag morgens habe ich 3 Einschreiben zur Post gebracht, einer davon war der EZ Antrag. Dachte das reicht locker aus, um bis Samstag anzukommen (gleiche Stadt).

Jetzt hab ich heute morgen aus Jux mal in die Sendungsverfolgung rein geschaut und mit Entsetzen festgestellt, dass ein Einschreiben noch immer den Status Eingeliefert am Donnerstag hat, eins wurde gestern im Briefzentrum bearbeitet und eins heute morgen. Das heißt dass keiner der drei Briefe angekommen ist und dass meine 7 Wochen Frist somit nicht eingehalten wurde.

Hat eine von euch damit Erfahrung und weiß, was da schlimmstenfalls passieren könnte? Abgesendet laut Poststempel hab ich es rechtzeitig, nur eben angekommen ist es noch nicht.

Sorry für den SiLoPo, mach mir ein wenig Gedanken was nun passieren wird.

LG Heiligenhaus
Mit Babyboy 17 Tage 💙🤗

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Wenn dein Kind heute 17 Tage alt ist und vor 4 Tagen deine Post angekommen Wäre, wärst du dann nicht auch schon zu spät gewesen? 7woçhe vorher ist doch eine Woche nach Geburt.
Ansonsten... kommt halt auf deine AG an. Meinem wären die paar Tage egal.

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Der Mutterschutz richtet sich nach et. Kommt das Kind früher, hat man auch mehr Zeit für den EG Antrag. Meiner kam bei 38+6 somit hatte ich theoretisch 15 Tage, hab ihn aber trotzdem sofort abgeschickt

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Das stimmt aber gar nicht. #sorry

Selbstverständlich ist der Entbindungstermin ausschlaggebend- der tatsächliche, nicht der errechnete!

Ansonsten hätten wohl alle Frauen die zwei Wochen übertragen ein Problem.

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Gar nichts. Theoretisch könnte der Arbeitgeber deinen Antrag zurück weisen und du müsstest einen neuen stellen und dazwischen 1-2 Wochen arbeiten.

Es hat aber kein Arbeitgeber Interesse daran eine Mutter zu nötigen ein paar Tage nach der Mutterschutz Frist zu arbeiten, die planen ja auch entsprechend. Mein Arbeitgeber wollte unbedingt die Geburtsurkunde, die Fristeinhaltung wegen Elternzeit war ihnen egal. Man kommuniziert ja schon vorher seinen Absichten.

Du könntest den Antrag auch Einscannen und per Mail senden, dann bist du ganz Safe. Aber ich würde mir da keine Sorgen machen.

Lg

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Ich glaube ich habe auch das Problem. Bzw anders. Wir haben die EZ schon vor Entbindung eingereicht. Mit dem errechneten Termin. Damit der AG planen kann. Wurde von der Beratungsstelle so empfohlen (andere sagen das war falsch) dann sind wir eine Woche über Termin gegangen. Da es ein KS wurde, waren wir eine Woche im KH. Zuhause erstmal klar kommen (schmerzen, neue Situation etc) also erst 14 Tage nach tatsächlicher Geburt den Antrag mit korrekten Daten weggeschickt. Post 3 Tage gebraucht..... ja keine Ahnung was jetzt....

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Dein Mutterschutz geht also ab tatsächlicher Entbindung volle acht Wochen. Du hattest also 7 Tage Zeit nach der Geburt. Die hast du aber im KH verbracht. Ich glaube wir müssen auf den AG hoffen. Ich kann mir gut vorstellen dass in meinem Fall einfach einer Elternzeit ab 7 Wochen nach Eingang des Briefes entsprochen wird, ergo ich Urlaub nehmen werde. Vielleicht ist das bei dir eine Option? Du hast für die Monate in denen du gearbeitet hast plus die Monate in denen Mutterschutz ist, vollen Urlaubsanspruch. Also wenn dein Mutterschutz bspw. am 10.5. endet , dann hast du für Januar bis Ende Mai Anspruch auf deine auf die Monate aufgeteilten Jahresurlaub. Bei 2,5 Tagen pro Monat wären das 12,5 Tage.

Wenn sich dein AG quer stellt, beantrage am besten Urlaub für due Zeit zwischen Ende Mutterschutz und Beginn der tatsächlichen Elternzeit.

LG Heiligenhaus

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Ganz schön gefährliches Halbwissen, das hier teilweise verbreitet wird.

Man hat 8 Wochen lang nach ET noch Mutterschutz, so sieht es die Theorie. Bei meinem ET vom 8.4. ist das also Mutterschutz bis zum 3.6.

Kommt das Kind eher, verlängert sich die Mutterschutzfrist um die Anzahl der Tage, die ihr durch die ehere Geburt von den 6 Wochen Frist vor ET verloren gehen. Da mein Kind 8 Tage vor ET kam, hab ich 8 Wochen plus 8 Tage nach Entbindung Mutterschutz.

Kommt das Kind nach ET, hat man dennoch 8 volle Wochen nach Geburt Mutterschutz.

LG Heiligenhaus

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Ganz genau. Und somit hat man auch für den Elterngeld Antrag länger Zeit. Mutterschutz wird nicht verkürzt wenn das Kind eher kommt! Die 14 Wochen hat man immer. Er wird aber verlängert wenn das Kind später kommt.

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Huhu

Ich denke ein paar Tage hin oder her sind egal.
Ansonsten Ruf an und sag Bescheid.
Ich hab damals um so was zu vermeiden gleich alles persönlich abgeben in der personalsbteilung.

LG Franzi