Baby und kita

hab 2 fragen

1. wenn man ein 450 Euro Job anfängt hat man einen Anspruch auf einen Kita Platz.

2. Frage wenn ich arbeiten gehe und mein Kind hat einen Kita Platz. und ich zb gekündigt werde muss mein Kind von der Kita abgemeldet werden oder w
muss ich das abmelden lassen oder wie ist das ?

1

Dein Kind hat einen Rechtsanspruch wenn es ein Jahr alt ist, und zusätzliche Faktoren vorliegen, wie bspw deine Berufstätigkeit.

Wie das mit dem Platz ist, wenn der Faktor Arbeit wegfällt, liegt am Träger der Kita. Meist wird der Platz nicht gekündigt, zumindest nicht sofort. Das musst du vorab mit der Kita klären.

2

Ob dein Kind jedoch (trotz Rechtsanspruch bekommt), einen Platz bekommt, ist je nach Region sehr schwierig. Meist gibt es bei weitem nicht genügend Krippenplätze.

3

#pro Genau so ist es.
Wegen dem Platzmangel möchte ich aber noch hinzufügen, dass man den Platz einklagen kann. Ein rechtgültiges Angebot beinhaltet auch eine zumutbare Wegstrecke (kann also nicht eine Stunde weit von deinem Wohnort entfernt sein).

4

Hey
Nein..meine 3 jährige ist mit 1jahr in die kita gekommen, da hatte ich noch elternzeit (1jahr noch)und war bereits in der 8.ssw mit meiner 2.tochter schwanger, nach ihrer Geburt hatte ich nochmal 1 jahr elternzeit ,meine große ist ganz normal zur kita gegangen..dieses jahr im märz war die elternzeit vorbei und ich auf Jobsuche (hat zum Glück schnell geklappt)und seid August sind beide kinder in der Einrichtung,es hat nie jemanden gestört das ich zuhause war ,musste weder mein kind abmelden noch sonstwas...

Anspruch auf Betreuung hat man ab 1 jahr,allerdings nicht zwangsläufig in einer kita sondern da wo platz ist ob Tagesmutter oder kita,direkt Anspruch auf kita hat man nicht.


Lg

5

Du hast nicht gearbeitet und deine kleine war in der Kita? was hast du also Grund angegeben

6

Ich schreibe mal dazwischen. Das Kind hat einen Anspruch auf den Platz. Bei uns Wiese nicht nach dem Arbeitsverhältnis gefragt. Ich habe es aber direkt gesagt das ich noch zu Hause bin. Das war kein Problem. Bei uns ist das so das alle den gleichen Beitrag zahlen, das sich nicht am Gehalt errechnet. Wir haben den Platz auch bekommen, es wurde zwar einen Monat später begonnen als geplant, aber ansonsten war das hier alles kein Problem.

weitere Kommentare laden
7

Ich habe den Platz auch bekommen obwohl ich arbeitssuchend war. Da wurde bei der Anmeldung nicht mal nach gefragt. In unserer Gemeinde zahlen alle den gleichen Beitrag. Da wir nur bis mittags gebucht haben konnten sie es sich aber denken. Mein Kind hat Anspruch auf den Platz. Dann bin ich zwei Monate später wieder arbeiten gegangen. Da konnten wir die Stunden problemlos steigern. Als ich dann, gesundheitsbedingt wieder zu Hause war, hat da keiner nachgefragt wegen dem Platz. Der läuft normal weiter. Und sie geht nach wie vor nur bis 12.

10

das finde ich mega dass alle den gleichen Beitrag zahlen woher kommst du denn ?

27

Wir wohnen im Harz. In unserer Gemeinde ist das so, in der Nachbarstadt sieht es schon wieder anders aus. Wir haben für den Vollzeit - Krippenplatz 200+ Essen gezahlt. Das waren 10 Stunden am Tag. Die wir aber nicht komplett brauchten. Und seit diesem Jahr zahlt man hier auch nur für das erste Kind. Jetzt zahlen wir für 5 Stunden täglich 90€ im Monat plus Essen. Seit August ist sie im Kindergarten. In der Krippe haben wir für für die gleichen Stunden 140€ bezahlt.

11

Ist alles total davon abhängig, wo Du wohnst!

12

Hallo,

Also um das ganze hier mal richtig zu stellen: seit 2013 ergibt sich aus dem SGB VIIIein Rechtsanspruch für frühkindliche Ford9ab dem 1. Geburtstag. Unabhängig davon, ob Eltern arbeiten oder nicht.
Du kannst also vollzeit arbeiten, zu Hause sein oder nen Mini Job machen... Völlig egal dein Kind hat Anspruch.
Dies muss aber nicht zwangsläufig ein Kita Platz sein, die Kommunen können hier auch Tages Mütter anbieten. Wird besonders da gemacht, wo nicht genug kita Plätze sind.

Die Gebührenordnung regelt jede Kommune selbst. Das wird also sehr on Wohnort abhängig sein.

LG

14

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1.
diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2.
die Erziehungsberechtigten
a)
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b)
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c)
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

Ganz klar steht im Gesetz, dass bei Kindern ab 1 ebenso Satz 3 des ersten Abschnittes gilt. Und dieser regelt die zusätzlichen Bedingungen. (Sieht a), b),c) )
Es ist also nicht so, wie bei Kindern ab 3, deren Eltern nicht arbeiten müssen für den Rechtsanspruch.
Aber ich gebe dir insofern recht, dass auch arbeitssuchend als Kriterium zu werten ist. Wie ehrlich hierbei nun die Eltern sind, oder wie konkret der Träger nachfragt sei mal dahingestellt.

15

Absatz 1 Satz 3 lautet: Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Das ist der dritte Satz in Absatz 3. Die Bedingungen sind alle in Satz 1 geklärt. Der erste Punkt kommt ja erst nach den ganzen Bedingungen.
Glaub mir ich habe noch nach 2013 in der Kitavergabestelle einer Großstadt gearbeitet und habe die Gesetzenänderung dort miterlebt. Es ist wirklich komplett unabhängig von Arbeit oder Arbeitssuchende.

weitere Kommentare laden
13

Du hast Anspruch auf einen Platz. Bei uns in München bei denen die nach der Förderformel arbeiten so, dass es ein Punktesystem gibt. Alleinerziehend mit vollzeitjob, Paar mit vollzeitjob etc.
Wenn man zu Hause ist bekommt man einen halbtagsplatz.

20

Das ist von Gemeinde zu Gemeinde, von Kita zu Kita total unterschiedlich wie das gehandhabt wird, wer beider Vergabe bevorzugt wird, wieviele Plätze da sib, wieviele Stunden, was es kostet.....da helfen die Erfahrungen aus dem Forum Dir nicht weiter.
Bei uns ist es total egal ob man arbeitet oder nicht, die bevorzugen geschwisterkinder und mischen den Rest durch (Geschlecht/alter) der Beitrag wird am Einkommen berechnet

24

Ja am Einkommen also wollen die Arbeitsvertrag oder Leistungsnachweis?