Baby schreit Nacht jetzt Fristlose Kündigung *Traurigbin*

Hallo ihr Lieben !

Ich und meine Familie sind am 01.März 07 in unsere Neue Wohnung gezogen.
Der vermieter wusste das wir in wenigen Tagen Nachwuchs erwarten.
Am 13.03.07 ist dann unsere Maus geboren #huepf
Natürlich weinen Babys Nacht weil sie Hunger haben ist ja klar ! Oder ? #kratz

Auf jeden Fall Wohnen wir in einen 3 Familienhaus unter uns ein total Liebes Pärchen und über uns die Tochter vom Vermieter !
Diese blöde Nuss :-[ fühlt sich von unseren Baby gestört weil sie Nachts wenn die kleine weint immer aufwachen Würde #augen
Und ihr Sohn wäre wegen uns weil er nicht Durchschlafen Könnte in der Schule von seinen Leistungen Zurückgefallen #augen

Auf jeden Fall kam gestern Morgen Die Kündigung alles gut und schön aber gleich fristlos bis zum 30.04.07 #schock wie bitte soll ich das schaffen #kratz

Ich weiß nicht wie es weiter gehen soll #heul

Vlg Yvonne

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Hallo Yvonne,
so einfach geht das nicht. Die Kündigungsfrist beträgt soweit ich weiß von Rechts wegen 3 Monate. Schau mal in deinen Mietvertrag, da steht das drin. Und wenn kein grobes Vergehen passiert ist, kann er euch sowieso nicht einfach auf die Straße setzen. Wende dich am besten bei Steitigkeiten an den Mieterschutzbund.

Wir sind Vermieter und haben nicht mal säumige Mietnomaden aus der Wohnung bekommen, also Kopf hoch, ihr könnte dort wohnen bleiben, wenn ihr es auf Dauer überhaupt wollt.

LG Ines

2

Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aaaaaber:

wegen Babygeschrei eine fristlose Kündigung? Das ist doch rein rechtlich gar nicht zulässig.

Ich würd sagen, geh zu einem Anwalt, gleich am Montag, und informier dich da mal. Ich kann mich natürlich täuschen, aber meiner Meinung nach ist Babyschreien KEIN Kündigungsgrund.

Ich kann mir vorstellen, dass ihr bei so einem Vermieter so oder so nicht mehr bleiben wollt, aber er muss euch mindestens die 3 Monate Kündigungsfrist einräumen, so geht's ja mal nicht.

Ich wünsch dir alles Gute #liebdrück

Susi

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So !
1. muß er seine Kündigungsfrist (normal 3 Monate wenn nichts anderes schriftlich festgehalten wurde) einhalten.
2. Wegen Baby*lärm*kann er dich NICHT kündigen ! Egal zu welcher Tages und NAchtzeit !!!

3. hat er doch gewusst das ihr Nachwuchs erwartet ! Warum hat er dann nicht glkeich gesagt das er keine Familie mit Kind in sein Häuschen ziehen lassen will#kratz

So ein A***** !!!!!

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Hallo


Ich kann dir eine Seite ans Herz legen, schilder bitte dort dein Problem und du kriegst wirkliche Hilfe


http://www.123recht.net


Hier sind Anwälte, Vermieter usw. die dir Rat geben.


LG


Martina

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hallo yvonne,

ich bin total geschockt, da muß man doch verständnis haben...........................................
ein baby weint nun mal........


ich gebe meiner vorrednerrin recht.
du hast die 3 monate kündiegungsfrist.
melde dich beim mieterschutzbund!!!!!!!!!!!!!


gruß britta

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Hallo,

was ist das denn für ein A.....!

Er kann dich deswegen nicht fristlos kündigen.
Wende dich an einen Anwalt oder den Mieterschutzbund in eurer Stadt.

Wir haben auch solche Kandidaten unter uns wohnen, die sich aufregen über unsere Kinder wenn sie mal laut sind, oder nachts weinen.

Nur wir haben den Vorteil, das es unsere Wohnung ist, deshalb können die nichts machen.#freu

Aber ich würde an Eurer Stelle eh ausziehen, auf kurz oder lang werdet Ihr da nicht glücklich.
Wenn jetzt schon sowas kommt, wird es später schlimmer.

Nur er darf dich eh nicht rauschmeissen, er muss eine Kündigungsfrist einhalten. Oder er muss dir eine neue Wohnung stellen, wenn er dich bis zum 30.04. raushaben will.

Babygeschrei ist kein Gründigungssgrund! Sag Ihm das, und sage Ihm auch das Ihr euch einen Anwalt nehmt.

Man denkt ältere Leute sind die schlimmsten, nein meistens sind es junge Leute mit Kindern, die sich über andere aufregen.


Kopf hoch, ihr müsst noch nicht packen.;-)

fiori#blume

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Also ich schließe mich erstmal meinen Vorrednerinnen an und gebe dir noch den Tipp zur BILD-Zeitung zu gehen;-) Die interessieren sich bestimmt auch für den Fall.
Unmöglich der Vermieter.

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Hallo,

den ähnlichen Fall hatten wir auch.

Unser Anwalt sagt:

Fristlos bedeutet Fristlos- dass heisst er hätte schon mal gar nicht schreiben dürfen Fristlos bis 30. April.

Er darf euch wegen einem Kind überhaupt nicht kündigen!!!

Auch nicht wenn er die Kündigungsfrist einhält.

Kein Gericht der Welt würde ihm recht geben, denn wenn man Familien oder Paar mit Schwangerschaft als Mieter nimmt muss!!! man mit Lärm- auch nachts rechnen.

Geht zum Mieterschutzbund oder lieber gleich zum Anwalt.
Fals ihr wenig verdiener seit, geh zum Amtsgericht und hol dir einen Berechtigungsschein. Dieser deckt die anwaltliche Beratung und alle aussergerichtlichen Kosten ab.

Lieben Gruß Mona

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Hi Yvonne,

das kenne ich. Wir haben auch die Kündigung wegen unserer kleinen Hannah bekommen.

"... wir sind in einem Alter, in dem wir uns Ruhe im Haus wünschen..."

Die Vermieter wohnen direkt unter uns und über uns noch ein alleinstehender Mann. Alle haben immer beteuert, dass man uns nicht hört, weil ich ja schon immer mal nachgehakt habe und mich fast schon entschuldigt habe....

Wie dem auch sei. Die Vermieter haben die Kündigungsfrist eingehalten und wir waren beim Anwalt.

1. Kind ist kein Kündigungsgrund
2. Bei mehr als einer weiteren Wohnpartei neben der Vermieter im Haus muß ein triftiger Grund vorliegen - und Kind ist nunmal kein Grund. Wenn nur die Vermieter und der Mieter dort wohnen, dann kann der Vermieter grundlos kündigen. Ist bei Euch ja nicht der Fall. Im Gegenteil, Vermieter wohnt da ja nichtmal, nur die Tochter.

Wir wollten hier jedoch nicht länger bleiben. Haben quasi gesagt, dass wir bleiben dürften und sie damit nicht durchkämen. Unser Anwalt hätte uns geraten dagegen anzugehen, wir ziehen aber aus. Haben unseren Auszug jedoch an Bedingungen geknüpft. Keine Renovierung bei Auszug, verkürzte Kündigungsfrist für uns, falls wir was Neues finden, etc.

In Eurem Fall würde ich dem Vermieter zeigen wo der Hammer hängt und darauf beharren, dass Ihr auszieht, wenn Ihr was Neues habt, was Euren Vorstellungen entspricht - also nicht bis zum gewünschten Termin und würde versuchen Umzugskosten erstattet zu bekommen. Schließlich seid Ihr gerade erst eingezogen. Und das alles über nen Anwalt. Ist besser.

Es sei denn, Ihr habt starke Nerven und bleibt einfach.

Lieben Gruß
Sandra

PS: Unsere Vermieter im Gespräch: "Das nächste Mal passen wir aber besser auf, sowas passiert uns nicht nochmal!"
???????? Dann sind wohl Mieter mit Sterilisationsurkunde angebracht!

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Hallo!


Schließ mich den anderen an! Wegen dem Baby kann er dich nicht Kündigen erst recht nicht fristlos!!
Dir stehen die 3 Monate zu und überhaupt is das ja mal ganz schlecht von ihm!
KEIN Baby is ein Grund! So ein Blödsinn!

Wehre dich und ich würd mir auch ne neue Whg suchen denn bei solchen Leuten würde ich nicht bleiben wollen!

Ich hatte sowas auch mal. Mieterschutzbund und Anwalt haben gereicht und ausgezogen bin ich dann aber doch weil da wollte ich nicht bleiben!!

Viel Glück und Erfolg!!


LG Anna

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Hi

Du hast ja nun gute Tipps bekommen und natürlich haben alle Recht.

Du lässt dich doch wohl nicht unterbuttern, oder? Würde mich freuen wenn du uns auf den laufenden hälst.


LG

Dragon