Kinderbetreuung

Eine gute Alternative: Tagesmütter

Eine gute Tagesmutter ist Gold wert und leider nicht immer leicht zu finden. Was du bei der Suche, der Auswahl und der Eingewöhnung beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.

Autor: Andrea Lützenkirchen

Vorteile der Tagesfamilie

Tagesmutter Kind
Foto: © iStockphoto.com/ artefy

Spätestens, wenn Mütter von kleinen Kindern wieder berufstätig werden wollen oder müssen, überlegen sie sich, wie ihr Kind betreut werden soll. Da Krippenplätze bei uns rar sind, bietet die Betreuung im Haushalt einer Tagesmutter eine gute Alternative für die Zeit bis zum Kindergarten. Vorteilhaft ist hierbei, dass die Kinder in einem überschaubaren Kreis von Teilzeitgeschwistern aufwachsen.

Das Kind bleibt in der gewohnten familiären Welt. Sein sozialer Horizont wächst dabei, weil es die Aktivitäten und Besuche in der Tagesfamilie miterlebt. Außerdem ist es in der Tagespflege oft möglich, Abhol- und Bringzeiten bei Bedarf flexibel zu gestalten. Viele Tagesmütter sind auch bereit, ein - leicht - erkranktes Kind zu betreuen.

Ein Nachteil: Bei einem Ausfall der Tagesmutter ist guter Rat teuer. Eltern sind daher gut beraten, für diesen Fall bereits einen Notfallplan zu überlegen. Damit die ganze Sache gut klappt, sollte die Tagesmutter mit Bedacht ausgewählt und wichtige Punkte schon im Vorfeld abgesprochen werden.

Alter des Kindes

Wenn möglich, ist es natürlich hilfreich, die Wiederaufnahme des Berufslebens rechtzeitig zu planen. Das Deutsche Jugendinstitut fand in einer Studie heraus, dass es günstig ist, ein Kind vor dem ersten Geburtstag oder nach dem zweiten Lebensjahr in eine Fremdbetreuung zu geben. Entwicklungsbedingt fällt es vielen Kindern zwischen ein und zwei Jahren schwer, sich an eine neue Umgebung zu gewöhnen.

Wie finde ich eine Tagesmutter?

Tagesmütter findet man über:

  • das Jugendamt
  • Aushänge in Supermärkten
  • Freunde und Bekannte
  • das Internet z. B. laufstall.de
  • die Kartei des Tagesmütter-Bundesverbandes. (Telefon 0 21 51-1 54 15 90).
  • eine Anzeige in Zeitungen oder Aushänge auf schwarzen Brettern, wie z. B. im Kinder-Second-Hand-Laden.

Die geeignete Tagesmutter finden

Kontaktaufnahme und erster Besuch

Um unnötige Treffen zu vermeiden, macht es Sinn, schon am Telefon die wichtigsten Voraussetzungen abzuchecken wie:

  • Betreuungsort und -zeiten
  • Alter der Kinder
  • Pflegegeld
  • Urlaubs- und Krankheitsregelung
  • Erziehungsstil
  • Und schon beim telefonischen Kontakt ist oft zu spüren, ob man einen Draht zueinander hat.

Sind sich Eltern und Tagesmutter in den Grundpunkten einig, kann ein erstes Treffen im Haushalt der Tagesmutter stattfinden. Dies am besten dann, wenn auch die anderen Kinder, die im Haushalt betreut werden, anwesend sind. Es ist dann leichter, sich schon vorab ein Bild zumachen, ob die Kinder zueinander passen.

Wichtiges Auswahlkriterium: Sympathie

Bei der Wahl der Tagesmutter gilt: Die "Chemie" zwischen Eltern und Tagesmutter muss stimmen. Bereits im ersten Kontakt lässt sich viel erkennen. Wie sensibel geht sie auf das ihr fremde Kind zu? Wie einfühlsam und liebevoll ist ihre Ausstrahlung? Wie reagiert das eigene Kind auf die Tagesmutter?

Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis und müssen sich qualifizieren

Neben dem ersten Eindruck ist es aber auch wichtig zu wissen, dass es auch für freie Tagesmütter gesetzliche Vorschriften gibt. Nach dem neuen Tagesbetreuungsausbaugesetz dürfen bis zu fünf Kinder betreut werden - oder weniger, je nach landesrechtlichen Voraussetzungen oder der individuellen Situation. Die Tagesmutter, die eines oder mehrere Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich in ihren eigenen Räumen betreuen will, benötigt eine Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt. Dabei wird die Sachkompetenz und Persönlichkeit der Tagesmutter überprüft. "Um ihre Eignung zu belegen, müssen Tagespflegepersonen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben", heißt es dazu im "Handbuch Kindertagespflege" des Familienministeriums.

Die Räumlichkeiten sollten, so die Empfehlung im "Handbuch Kindertagespflege" folgende Mindeststandards erfüllen:

  • ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten
  • eine anregungsreiche Ausgestaltung
  • geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien
  • unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse
  • insbesondere für Kleinkinder eine Schlafgelegenheit
  • Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen

Vertrag und Bezahlung

Höhe des Betreuungsgeldes

Die Höhe der Kosten einer Tagesmutter, mit denen Eltern rechnen müssen, variieren naturgemäß ein wenig. Suchen Eltern die Tagesmutter über das Jugendamt, hängt es von ihren finanziellen Rahmenbedingungen ab, in welcher Höhe der von den Eltern zu leistende Eigenbeitrag festgesetzt wird. Genauere Informationen erteilt das jeweils vor Ort zuständige Jugendamt.

Sucht man sich privat eine Tagesmutter, wird die Höhe der Bezahlung zwischen den Eltern und Tagesmutter frei vereinbart. Die Stundensätze liegen derzeit zwischen drei und sieben Euro pro Stunde. Wie hoch sie genau sind, hängt u.a. davon ab, ob zum Beispiel die Verpflegung des Kindes bereits in diesem Betrag enthalten ist und für wie viele Wochenstunden die Betreuung vereinbart wird. Der Tagesmütter-Bundesverband empfiehlt momentan als Richtwert für das Honorar einer Tagesmutter einen Stundensatz von 5,50 Euro. Darin sind alle Kosten enthalten, auch die Kosten für Ernährung des Tageskindes und die Sozialversicherungsbeiträge für die Tagesmutter. Das Betreuungsgeld wird normalerweise auch in Urlaubszeiten durchbezahlt.

Vertrag

Außerdem rät der Bundesverband der Tagesmütter zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Dieser schafft von Anfang an Klarheit über Betreuungszeiten, Kosten, Krankheits- und Urlaubsregelungen, Arztvollmacht und Kündigungsfrist. Eltern können beim Tagesmütter-Verband und bei den Jugendämtern Musterverträge bestellen. Eine Checkliste im "Handbuch Kindertagespflege" gibt Auskunft, welche Punkte in einem Betreuungsvertrag geregelt werden sollten:

  • Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsziele
  • Zeitraum und Ort der Betreuung
  • Vergütung
  • Zahlungsmodalitäten
  • Krankheit
  • Urlaub
  • Haftung und Versicherung
  • Beendigung des Betreuungsverhältnisses (Kündigungsregelungen)
  • Schweigepflicht

Die richtige Eingewöhnung

Eingewöhnung

Je nach Alter und Kontaktfreudigkeit dauert es zehn Tage bis vier Wochen oder auch noch länger, bis sich ein Kind an die fremde Umgebung gewöhnt hat. Wenn möglich, ist es für alle Beteiligten hilfreich, mindestens einen Monat vor dem Start des neuen Jobs mit der Eingewöhnung zu beginnen. So haben Eltern, Kind und Tagesmutter genügend Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen. In der Eingewöhnungsphase verbringen Mutter oder Vater regelmäßig mit dem Kind einen bestimmten Zeitraum in der neuen Umgebung. Erst, wenn das Kind einen gewissen Grad an Vertrautheit mit der neuen Bezugsperson, den anderen Kindern und der anderen Wohnung erreicht hat, fangen die Eltern an, sich langsam in kleinen Schritten zurückzuziehen und das Kind bei der Tagesmutter alleine zu lassen. Eltern sollten sich aber niemals heimlich wegschleichen, sondern sich immer klar und deutlich von ihrem Kind verabschieden. Am Ende der Eingewöhnungsphase hat sich das Kind mit Unterstützung der Eltern so an die neue Bezugsperson gewöhnt, dass die Eltern es nur noch bringen und nach einer nicht allzu ausgedehnten Verabschiedung bei der Tagesmutter lassen können. Eltern dürfen aber nicht erwarten, dass das Kind beim Abschied von Mutter oder Vater überhaupt nicht mehr weint. Wichtig ist aber, dass es sich von seiner Tagesmutter dann trösten lässt und ihre körperliche Nähe sucht. Hört es nach kurzer Zeit auf zu weinen und lässt sich außerdem auf den Kontakt mit den inzwischen ja bereits ein wenig vertrauten anderen Kindern ein, so ist die Eingewöhnung gelungen.

Trennungsschmerz

Allen Müttern und Vätern tut es weh, ein weinendes Kind bei einem anderen Menschen zurückzulassen. Um den Trennungsschmerz (des Kindes und den eigenen) kommt man nicht herum, irgendwann muss man gehen. Oft hilft während der ersten Tage die Vereinbarung, dass die Tagesmutter sich kurze Zeit später nochmals telefonisch meldet, um der Mutter oder dem Vater mitzuteilen, dass sich das Kind wieder beruhigt hat und was es nun gerade macht. Ein kleiner Hinweis zum Schluss: Erzieherinnen beobachten immer wieder, dass Kindern, deren Mütter ganz klar hinter ihrer Entscheidung stehen, wieder zurück ins Berufsleben zu wollen und ihr Kind in dieser Zeit in eine Betreuung zu geben, der Abschied leichter fällt.

Hier findest du das "Handbuch Kindertagespflege"