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Und jetzt noch die Tomaten!

Entspannt einkaufen mit Kind!

Großeinkauf mit dem Nachwuchs - schon die Vorstellung lässt bei vielen Eltern den Stresspegel ansteigen. 8 Tricks für einen entspannten Gang durch die Einkaufsmeile!

Autor: Gabriele Möller

1. Nur mit sattem Kind losziehen

Kinder entspannt einkaufen Teaser
Foto: © fotolia.com/MNStudio

Die Situation: Inga zieht mit Sohn Fedor (4) los zum Supermarkt. Es musste heute Morgen schnell gehen, Fedor hat daher einfach ein paar Cornflakes mit Milch gegessen. Im Supermarkt entwickelt er plötzlich großen Appetit und entdeckt lauter leckere Sachen: Gummibärchen, bunte Joghurts und Milchriegel lachen ihn unwiderstehlich an. Er will sie am liebsten alle haben, wie er auch unüberhörbar kundtut. Ingas Geduld schmilzt dahin wie Butter in der Sonne.

So klappt der Einkauf entspannter: Ein Kind, das wirklich satt ist, fühlt sich weniger angezogen von der Bäckertheke oder der Quengelware an der Kasse. Am besten ist es deshalb, wenn der Nachwuchs vorher etwas gegessen hat, das länger vorhält als z. B. Cornflakes oder ein Brötchen: einen Milchshake aus Mehrkornflocken, Milch und Obst, oder auch ein schlichtes Bananenbrot. Als schnelles Mittagessen vor dem Shopping eignen sich Pellkartoffeln mit Kräuterquark, oder auch ein Rührei auf Vollkornbrot. Diese Mahlzeiten sind schnell gemacht, werden aber wegen ihrer Ballaststoffe langsam verdaut. So vermeiden sie das vorschnelle Absacken des Blutzuckers, der dem Kind sonst bald Heißhunger auf Süßes macht.

2. Auspowern vor dem Einkauf

Die Situation: Zoe (2) ist zappelig. Sie rennt schon die ganze Zeit wie ein Gummiball durch die Wohnung. Gleich geht es los zum Einkauf mit Mama. Sobald sie im Buggy sitzt, meckert Zoe los: Sie möchte ständig aussteigen und selbst laufen, doch weil sie nur kleine Schritte machen kann, kommen Beide nicht recht voran - und die anstehenden Erledigungen werden wieder einmal zu einer zeit- und energieraubenden Aktion.

So klappt der Einkauf entspannter: Wenn ein kleines Kind morgens oder auch direkt nach dem Mittagschlaf zum Einkauf losziehen soll, hat es einen großen Energie-Überschuss. Es ist ausgeruht, tatendurstig und will sich bewegen. Buggy? Nein Danke, man möchte selbst laufen, und zwar überallhin. Wenn es zeitlich machbar ist, können Eltern mit dem Nachwuchs deshalb vor dem Einkauf (oder auf dem Hinweg) einen Abstecher zum Spielplatz oder einen ausgiebigen Spaziergang machen. Ein ausgepowertes Kleinkind genießt die anschließende Fahrt im Buggy, und mit etwas Glück verschläft es den Einkauf sogar.

3. Stoßzeiten meiden

Die Situation: Wochentags am Spätnachmittag, aber auch am Samstagmorgen sind die Schlangen an den Kassen lang, die Gänge voll, in der Fußgängerzone schieben sich alle dicht an dicht voran. Jetzt mit einem kleinen Kind an der Hand oder im Buggy mittendrin zu stecken, raubt schnell auch den letzten väterlichen oder mütterlichen Nerv - entspannt geht anders.

So klappt der Einkauf entspannter: Mit kleinem Kind an Wochentagen vormittags einkaufen gehen, je früher, desto besser. Falls es schon in den Kindergarten oder die Schule geht oder man berufstätig ist, ist auch die Zeit nach dem großen Feierabend-Run günstig. Viele Supermärkte haben abends lange auf, warum nicht erst um 18 Uhr mit dem Kind losziehen! Weil die Geschäfte jetzt leerer sind, ist man auch schnell genug durch, um das Kind anschließend in Ruhe bettfertig zu machen. Auch am späten Samstagnachmittag hat sich der größte Ansturm verlaufen. Kann man den Stoßzeiten nicht ausweichen: wenn möglich Supermarkt-Filialen in der "Pampa" (Dorf, Industriegebiet) wählen, die fast zu jeder Tageszeit leer sind.

4. Vorbild sein

Die Situation: Wenn Eltern schwer widerstehen können und bei jedem Stadtbummel Dinge kaufen, die eigentlich nicht auf dem Einkaufszettel standen, schauen Kinder sich das ab: Auch sie quengeln dann noch hartnäckiger. Denn schon kleine Kinder beobachten ganz genau das Verhalten und vor allem: die kleinen Schwächen ihrer Mütter und Väter.

So klappt der Einkauf entspannter: Auch wenn es manchmal schwer fällt - Eltern sollten Spontankäufe so gut wie möglich meiden. Sie sollten ihren Verzicht dabei ruhig auch aussprechen: "Mensch, diese Tasche ist echt schön. Aber ich möchte nicht so viel Geld ausgeben, ich stell' sie lieber wieder zurück."

Wie reagiere ich, wenn sich mein Kind beim Einkaufen auf den Boden schmeißt?

Im Expertenvideo gibt Jan-Uwe Rogge die Antwort:

5. Pausen gegen den Buggy-Koller

Die Situation: Eigentlich ist heute gar nicht viel zu erledigen. Bloß kurz zum Paketshop, danach schnell in die Apotheke, und wo man schon unterwegs ist, kann man gleich noch das Altpapier wegbringen und die Getränke fürs Wochenende holen. Ach ja, hinterher natürlich in den Supermarkt und danach noch kurz in den Bioladen. Spätestens ab der dritten Station des Marathons geht fast jedes kleine Kind in die Revolte.

So klappt der Einkauf entspannter: Erwachsene neigen dazu, alles auf einmal und möglichst zügig zu erledigen. Entspannen kann man doch hinterher, wenn alles geschafft ist. Doch Kinder ticken anders: Für sie spielt Zeit noch keine Rolle, ihnen geht es nicht darum, Unangenehmes schnell hinter sich zu bringen. Schnell zu sein ist sowieso noch keine Kategorie in ihrer Welt. Damit sie bei all der Hetze keinen Buggy-Koller kriegen, sind Pausen wichtig: Eine Runde "Ich seh' was, was du nicht siehst" auf einer Bank, ein Eis im Straßencafé, oder ein Brötchen mit Kakao bei dem Bäcker, der hinten im Raum auch Sitzgelegenheiten hat, heben die Stimmung und geben Groß und Klein neue Energie. Wenn möglich, sollte man auch nicht alle Erledigungen auf einmal absolvieren, sondern sie auf mehrere Tage verteilen.

6. Das Kind als Einkaufs-Assistent

Die Situation: Sara guckt mürrisch, aber Papa merkt es nicht. Er geht mit geübtem Blick durch die Gänge und greift sich schweigend eine Sache nach der anderen aus den Regalen. Dabei guckt er manchmal auf seinen Einkaufszettel und murmelt leise etwas vor sich hin. Das ist sooo langweilig - und es muss sich ändern! Vielleicht hilft es, ein bisschen zappeliger und lauter zu werden, damit Papa endlich merkt, dass Sara auch noch da ist!

So klappt der Einkauf entspannter: Langeweile ist die Mutter des Quengelns. Und das beste Mittel gegen Langeweile ist Selbermachen. Wer sein Kind beim Einkauf mithelfen lässt, beschäftigt es nicht nur, sondern macht es auch stolz. Denn es fühlt sich gut an, hilfreich zu sein und gebraucht zu werden. Eltern können ihrem Sprössling daher kleine Aufgaben geben: "Welche Äpfel sehen denn heute am leckersten aus? Such doch mal drei Stück aus!", "Kannst du eine Packung Haferflocken in den Wagen tun? Ich schaue inzwischen mal, was wir sonst noch brauchen."

7. Wahlfreiheit für Shopping-Kids

Die Situation: Jana geht eigentlich gern einkaufen, denn da gibt es meistens tolle (oder auch leckere) Dinge zu sehen. Gefühlt alle zehn Meter sticht ihr etwas ins Auge, das sie unbedingt haben muss. Ihre Mutter ist es leid, bei jeder Einkaufstour unzählige Male mit Jana zu diskutieren, warum sie etwas nicht haben kann.

So klappt der Einkauf entspannter: Kinder haben noch keine Abwehrmöglichkeiten gegen die Verlockungen des Konsums - was an Interessantem in so greifbarer Nähe dargeboten wird, will einfach mitgenommen werden. Damit der Einkauf nicht zum Dauerfrust des Kindes wird, sollte es sich auf jeder Einkaufstour eine Kleinigkeit aussuchen dürfen: ein Kindergetränk, eine Leckerei von der Bäckertheke oder den Lieblings-Kinderpudding. Möchte es eine zweite Sache, muss es sich entscheiden. So bekommt es eine kleine Wunscherfüllung und lernt zugleich, dass man aus der Fülle auswählen muss.

8. Mitspracherecht auch für die Jüngsten

Die Situation: Mama scheint im Laden immer ganz genau zu wissen, was sie will: Zielstrebig greift sie nach T-Shirts oder Jeans für Luis (5). Manchmal hält sie die Kleidungsstücke auch an ihn dran, um zu gucken, ob sie passen. Sie fragt ihn aber gar nicht, ob sie ihm überhaupt gefallen. Luis steht viel herum, und langsam aber stetig steigt sein Frust-Pegel.

So klappt der Einkauf entspannter: Ein Kind, das gerade dabei ist, zwischen zwei Shirts auszuwählen oder sich im Supermarkt für eine von mehreren leckeren Wurstsorten zu entscheiden, hat keine Zeit für Protestbekundungen. Wo immer es geht, dürfen Eltern ihr Kind deshalb mitentscheiden lassen: "Welche Shorts gefällt dir besser, die karierte oder die blaue?", "Welchen Joghurt magst du lieber, den mit Erdbeeren oder mit Ananas?", "Auf welches Essen hast du heute Hunger? Hilfst du mir, die Zutaten zu finden?"

Was darf ich im Supermarkt überhaupt?

Der Besuch im Supermarkt ist Familienalltag, aber trotzdem sind wir uns nicht sicher, ob wir eine Verpackung öffnen dürfen, um sie auf Vollständigkeit zu überprüfen, oder ob wir eine heruntergefallene Flasche bezahlen müssen. Die häufigsten Rechtsirrtümer klären Experten der ARAG-Versicherung.

  • Öffnen der Packung
    "Das Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf". Diese Schilder findet man nur noch selten – und das aus gutem Grund. Es stimmt nämlich nicht! Wenn Sie nichts kaputt machen, dürfen Sie gerne mal in eine Verpackung schauen, um zu sehen, ob alle Teile vorhanden sind. Selbstverständlich darf die Verpackung nicht beschädigt werden, denn sie gehört zur Ware dazu. Lediglich bei Lebensmitteln, die durch das Öffnen unverkäuflich werden, muss die Verpackung laut ARAG geschlossen bleiben.
  • Kaputte Ware muss bezahlt werden
    Dass beim Einkauf ein Joghurt oder eine Packung herunterfällt und dabei kaputt geht, ist bestimmt den meisten schon mal passiert. Normalerweise verzichten die Geschäfte auf eine Erstattung. Das geschieht allerdings aus Kulanzgründen: Eigentlich müssten Sie in einem solchen Fall den Schaden ersetzen, auch wenn Sie das Produkt noch nicht gekauft haben.
  • Probieren geht über studieren
    Vorsicht: Wer einfach im Laden die leckeren Erdbeeren kostet oder testweise die Handcreme benutzt, macht sich strafbar. Sie kommen dafür natürlich nicht gleich ins Gefängnis, aber Sie können theoretisch Probleme bekommen. Auf der sicheren Seite sind Sie in jedem Fall, wenn Sie zuvor beim Personal fragen, ob Sie ein Produkt testen dürfen.
  • Geöffnete Verpackung an der Kasse
    Der Durst brennt, das Kind quengelt oder der leckere Schokoriegel flüstert verheißungsvoll „Iss mich!“ Also öffnen, verspeisen und mit der Verpackung später an die Kasse marschieren? Das geht eigentlich nicht. Solange Sie die Ware nicht bezahlt haben, ist sie nicht Ihr Eigentum. In aller Regel haben die Mitarbeiter in den Supermärkten aber Verständnis, wenn Sie das Papier vom Schokoriegel aufs Band legen und korrekt bezahlen.
  • Verdorbene Ware und Fehlkäufe
    Lebensmittel, die vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben sind, muss der Einzelhandel zurücknehmen – und die meisten Ladenbesitzer tun das auch ganz selbstverständlich. Schließlich hängt auch ihr guter Ruf von der Frische ihrer Lebensmittel und der Zufriedenheit ihrer Kunden ab. Anders sieht die Rechtslage allerdings aus, wenn Sie sich beim Einkauf vergriffen haben: Statt der gewünschten Erbsen für den Eintopf ist eine Packung Linsen in Ihrem Einkaufskorb gelandet. Zu Hause stellen Sie Ihren Irrtum fest. Die Packung ist intakt, der Bon noch im Portemonnaie. Also bringen Sie ganz einfach die falschen Hülsenfrüchte zurück und holen sich die richtigen? So einfach geht das leider nicht! Sie haben leider kein Recht auf einen Umtausch von Waren, die Sie irrtümlich erworben haben.
  • Bezahlen mit Kleingeld und großen Scheinen
    Früher fing eine Braut schon Jahre vor der Hochzeit, teilweise schon in ihrer Kindheit an, Pfennigstücke für ihre Brautschuhe zu sammeln. Das sollte Glück bringen. Kunden, die heute an der Supermarktkasse ihr gesammeltes Kupfergeld ausschütten, machen sich beim Kassenpersonal und wartenden Kunden allerdings eher unbeliebt. Sie müssen darüber hinaus auch damit rechnen, abgewiesen zu werden. Denn mehr als 50 Münzen müssen Kassierer pro Einkauf nicht akzeptieren. Auch sind sie nicht verpflichtet, jeden Geldschein anzunehmen. Wer nur eine Schachtel Zigaretten kauft, kann nicht erwarten, dass der Händler eine 100-Euro-Note annimmt. Ein Zehner wird ihm aber schon gewechselt. Denn, so erläutern ARAG Experten, der Wert der Banknote muss dem Verkaufswert angemessen sein.