Neue Gesetze, neue Pläne

2014: Das ändert sich für Familien

Neues Jahr, neue Gesetze: Zum 1. Januar und im weiteren Verlauf des Jahres 2014 treten wieder einige Neuregelungen in Kraft, die viele Familien betreffen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Autor: Monika Maruschka

Was kommt?

Famile 2014
Foto: © mauritius images/ fancy

Die ALG II-Sätze steigen zum 1.1.2014 

Die Sätze steigen um 2,27 Prozent. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt jetzt neun Euro mehr und auch für Kinder und Jugendliche erhöht sich der monatliche Betrag:

Regelbedarfsstufen im Jahr 2014 gegenüber 2013:

  •  Alleinstehend/Alleinerziehend: 391 Euro (9 Euro mehr) - Regelbedarfsstufe 1
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften: 353 Euro (8 Euro mehr) - Regelbedarfsstufe 2
  • Erwachsene im Haushalt anderer: 313 Euro (7 Euro mehr) - Regelbedarfsstufe 3
  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 296 Euro (7 Euro mehr) - Regelbedarfsstufe 4
  • Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 261 Euro (6 Euro mehr) - Regelbedarfsstufe 5
  • Kinder von 0 bis 6 Jahre: 229 Euro (5 Euro mehr) - Regelbedarfsstufe 6

Das Betreuungsgeld steigt zum 1.8.2014 um 50 Euro

Das Betreuungsgeld beträgt ab dem 1. August 2014 150 Euro monatlich. Es wird als Geldleistung ausgezahlt und muss nicht versteuert werden. Allerdings wird es bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt.

Die Gesundheitskarte wird eingeführt

Die Krankenkassen sind ab dem 1.1.2014 gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten mit einer Gesundheitskarte auszurüsten. Daran beteiligen sich auch die privaten Krankenkassen. Die Gesundheitskarte soll u.a. eine vereinfachte Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten ermöglichen, da dort Untersuchungsergebnisse gespeichert werden und im Notfall dafür sorgen, dass wichtige Daten über den Patienten abrufbar sind. Ein Foto des Versicherten auf der Karte soll außerdem verhindern, dass die Karte missbraucht wird. Die Krankenkassen haben im Laufe des Jahres 2013 ihre Versicherten angeschrieben und um ein Foto gebeten. Lediglich für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag und pflegebedürftige, immobile Patienten gibt es beim Foto eine Ausnahme.

Jeder, der eine elektronische Gesundheitskarte von seiner Kasse bekomme hat, muss sie ab de, 1.1.2014 auch bei einem Arztbesuch vorlegen. Damit es aber bei der Umstelung von der Krankenversichertenkarte zur Gesundheitskarte in den Arztpraxen nicht zu Problemen kommt, hat sich der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung darauf verständigt, dass Ärzte vorübergehend die Krankenversichertenkarte akzeptieren können. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet, so das Bundesgesundheitsministerium.

Weitere Informationen zur Gesundheitskarte

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, der das Existenzminimum sichern soll und deshalb nicht besteuert wird. Bereits für 2013 wurde der Grundfreibetrag erhöht und zwar auf 8.130 Euro. Ab dem Jahr 2014 erfolgt eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der höhere Grundfreibetrag führt laut Bundesfinanzministerium zu einer Entlastung insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen.

Weitere Informationen zum Grundfreibetrag

Online-Einkäufe: Käufer müssen Retourkosten zahlen

Das könnte für Eltern teuer werden. Wer sich bisher die Klamotten für den Junior in zwei Größen zuschicken ließ, um in Ruhe zu probieren, schickte nicht passende Kleidungsstücke einfach auf Kosten des Händlers zurück. Das ändert sich zum 13.6.2014 mit der neuen EU-Verbraucherrecht-Richtlinie. Nach dieser ist es den Händlern nun erlaubt, die Kosten für alle Rücksendungen – unabhängig vom Einkaufswert – von den Käufern zahlen zu lassen. Bisher mussten Händler bei Einkäufen über 40 Euro die Retourkosten selbst übernehmen, zeigten sich aber oft kulant und übernahmen sogar alle Kosten.

So bleibt bei diesem neuen Gesetzt abzuwarten, ob die Onlinehändler die Retourkosten wirklich die Kunden zahlen lassen oder ob sich durch die weitere Übernahme der Kosten – trotz der neuen gesetzlichen Regelung - nicht Kunden gewinnen lassen.

Pläne der großen Koalition

Im Koaltionsvertrag von CDU/ CSU und SPD stehen weitere Punkte, die Familien betreffen und in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Neue Familienministerin ist seit dem 17.12.2013 Manuela Schwesig

  • Mehr „Mütterrente“ ab dem 1.7.2014: Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden ab dem 1. Juli 2014 bessergestellt. Um ihre Erziehungsleistung angemessen zu berücksichtigen, bekommen sie einen zusätzlichen Rentenentgeltpunkt pro Kind
  • Die Elternzeit von 36 Monaten soll flexibler gestaltbar sein. Dazu sollen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers nach angemessener vorheriger Anmeldung zukünftig 24 statt 12 Monate zwischen dem 3. bis 8. Lebensjahr des Kindes von Müttern und Vätern in Anspruch genommen werden können.
  • Auch die Elterngeldregelung wird flexibler. Mit einem „ElterngeldPlus“ soll Eltern für die Dauer von bis zu 28 Monaten die bestmögliche Kombination des Elterngeldes mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit ermöglicht werden. Das soll den Wiedereinstieg, vor allem für Alleinerziehende, erleichtern. Ein Partnerschaftsbonus soll an Elterngeldbeziehende gezahlt werden, wenn beide parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.
  • Das Mutterschutzgesetz soll reformiert werden - mit umfassendem Schutz,  mehr Transparenz und weniger Bürokratie.
  • Das Adoptionsverfahren soll weiterentwickelt und modernisiert werden. Das Kindeswohl soll dabei immer im Vordergrund stehen. Die Möglichkeiten zur Adoption sollen vereinfacht, die Begleitung und nachgehende Betreuung der Adoptiveltern verbessert werden.
  • Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung zum 1. Januar 2004 unverändert 1.308 Euro, er soll angehoben werden. Die Höhe des Entlastungsbetrags soll zukünftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden. Damit soll die finanzielle Situation Alleinerziehender und Geschiedener verbessert werden.
  • Mehr Geld für die U 3-Betreuung: Bund und Länder werden zur weiteren Realisierung des Rechtsanspruchs ein drittes Investitionsprogramm auflegen.
  • Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Zwang, sich für EINE Staatsbürgerschaft zu entscheiden (so genannter Optionszwang) und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert.
  • Ein Bundesprogramm mit dem Namen „Eltern stärken“ soll dafür sorgen, dass Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund besser erreicht werden. Die Eltern sollen direkt in die Arbeit von Kitas und Schulen einbezogen werden.
  • Ein europäisches Sicherheitszeichen soll analog zum deutschen GS-Zeichen auf EU-Ebene für eine verpflichtende Drittprüfung für Kinderspielzeug sorgen.
  • Familienfreundlichkeit als Leitprinzip: Die große Koalition will mit einem sogenannten „Demographie-Check“ alle Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Investitionen daraufhin überprüfen, welche Auswirkungen für kommende Generationen damit verbunden sind.