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Seit Januar 2009

Hörscreening für alle Babys

Seit dem 1. Januar 2009 soll routinemäßig bei jedem neugeborenen Baby ein Hörscreening durchgeführt werden. Damit sollen Hörstörungen frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Baby Kindchenschema

In Deutschland wird etwa eines von 1000 Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung geboren. Bleibt diese Schädigung unentdeckt und wird deshalb nicht frühzeitig behandelt, kommt es neben Entwicklungsstörungen in unterschiedlichen Bereichen vor allem zu Störungen der Sprachentwicklung. Je früher die Erkrankung festgestellt und behandelt wird, desto besser kann den Kindern geholfen werden.

Mit einem flächendeckend durchgeführten Hörscreening wird laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) genau das erreicht: Die Hörstörungen werden deutlich früher als bisher erkannt. Das ermöglicht wiederum Ärzten und Eltern, durch eine frühzeitige Behandlung negative Folgen für das Kind abzuwenden.

Ein Risiko besteht für die Babys angeblich nicht, da das Screening nicht invasiv ist, d.h. es wird nicht in den Organismus eingegriffen (wie z.B. durch eine Blutabnahme).

Durchgeführt wird das Hörscreening mit zwei Methoden:

  • Otoakustischen Emissionen (OAE):
    Das Kind bekommt direkt im Ohr einen Ton zu hören. Ein gesundes Ohr reagiert auf diesen Ton mit einem zweiten Ton, der mit einer Art Mikrofon gemessen werden kann.
  • Automatisierte Hirnstammaudiometrie (AABR):
    Mit Elektroden wird die Reaktion des Gehirns auf einen Sondenton gemessen.

Da in Deutschland ca. 90 Prozent der Geburten im Krankenhaus stattfinden, soll das Neugeborenen-Hörscreening vor der Krankhausentlassung durchgeführt werden. Bei Hausgeburten oder nach Geburten im Geburtshaus sind die Hebamme, der die Geburt leitende Arzt oder der später betreuende Kinderarzt für die Veranlassung des Neugeborenen-Hörscreenings verantwortlich. Die Teilnahme am Neugeborenen-Hörscreening und die Durchführung der ggf. erforderlichen Konfirmationsdiagnostik und Therapie werden im Rahmen der U2 bis U5 überprüft und dokumentiert. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

Hier kannst du genauer erfahren, wie die Untersuchung abläuft: Wie wird das Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt?