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Frauen über 40

Kein Geld für künstliche Befruchtung

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil bestätigt: Frauen, die über 40 Jahre alt sind, erhalten keinen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, wenn sie sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen.

Frau mit Telefon

Bundessozialgericht bestätigt Altersgrenze

Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2004 zahlen gesetzliche Krankenkassen die Hälfte der Behandlungskosten bei den ersten drei Befruchtungszyklen. Die Kosten liegen beispielsweise bei einer In-vitro-Behandlung (IVF) derzeit bei durchschnittlich 1.500 Euro Eigenanteil. Doch die Kassen übernehmen die Kosten lediglich bei Frauen unter 40 Jahren – Betroffene, die über 40 Jahre alt sind, müssen die Therapiekosten selbst tragen. Regelmäßig ist die Diskussion zur Rechtfertigung der Altersgrenzen in der Kinderwunschbehandlung ein Thema. Aktuell klagte eine 41-jährige Hamburgerin, die vorbrachte, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit bei künstlichen Befruchtungen erst ab dem 43. Lebensjahr wesentlich sinke. Der sogenannte Differenzierungsspielraum des Gesetzgebers sei demnach überschritten. Doch das Bundessozialgericht in Kassel widersprach dieser Argumentation: Die Altersgrenze ist laut Urteil vom 3. März 2009 rechtmäßig und die gesetzlichen Kassen müssen Frauen über 40 Jahren keinen Zuschuss für die künstliche Befruchtung zahlen.

Die Begründung des BSG lautet hier, dass die Erfolgschancen bereits ab dem 30. Lebensjahr der Frau stetig abnehmen und gleichzeitig das Risiko von Fehlgeburten zunimmt. Dabei macht diese Debatte um die Altersgrenze erneut Schwachstellen in dem System der Kostenübernahmeregelung bei einer Kinderwunschbehandlung deutlich. Obwohl die Statistik des Deutschen IVF-Registers zeigt, dass Schwangerschaftsraten ab dem 41. Lebensjahr sinken und der Anteil an Fehlgeburten steigt, wird eine Altergrenze, die sich lediglich auf diese Zahlen stützt, dem einzelnen Paar nicht gerecht. „Sind bei den über 40-Jährigen mehr als drei befruchtete Eizellen vorhanden und können mindestens zwei qualitativ gute Embryonen in die Gebärmutter eingepflanzt werden, dann liegt die Schwangerschaftsrate im bundesweiten Durchschnitt bei über 20 Prozent. Und bei gesonderter Betrachtung der 41- und 42-jährigen Frauen natürlich entsprechend höher“, sagt Dr. Elmar Breitbach, Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin an der Deutschen Klinik Bad Münder. Und er ergänzt: „Nicht das Geburtsjahr der Frau ist alleine entscheidend für den Erfolg einer Behandlung, sondern vielmehr das biologische Alter, welches sich in der Aktivität der Eierstöcke und der Qualität der Eizellen widerspiegelt. Wir würden uns daher wünschen, dass eine ähnliche Regelung wie bei den privaten Krankenkassen auch bei den gesetzlichen zum Tragen käme. Privatkassen übernehmen die Behandlungskosten, wenn die individuellen Chancen des Paares unabhängig vom Alter der Frau über 15 Prozent liegen“. (Quelle: www.kinderwunsch.com)