p #
Elektrische Geräte im Badezimmer

Kinder sollen niemals unbeaufsichtigt baden

Auf die Gefahren von elektrischen Geräten im Badezimmer weist die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. aus aktuellem Anlass hin. Wie sich derartige Unfälle mit Kindern vermeiden lassen, erfährst du in diesem Artikel.

Kind in Badewanne BAG
Foto: © BAG Mehr Sicherheit für Kinder

Obwohl auf die Gefahren elektrischer Geräte im Badezimmer seit vielen Jahren hingewiesen wird, passiert es leider immer wieder, dieses Mal in der Nähe von Ludwigshafen: Zwei Mädchen im Alter von vier und sechs Jahren starben bei dem Spiel mit einem elektrischen Haartrockner, der in die Badewanne der Kinder fiel und einen Stromschlag auslöste. "Elektrische Geräte, wie ein Fön, dürfen niemals in der Nähe einer Badewanne gelagert werden!", warnt Martina Abel, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. in Bonn. "Eltern müssen auch ältere Kinder während des Badens immer beaufsichtigen." Aus diesem aktuellen Anlass gibt die BAG drei Tipps zum Umgang mit Elektrogeräten im Badezimmer:

  • 1. Geräte brauchen ihren festen Platz

    Elektrische Geräte, von denen eine Gefährdung der Kinder ausgeht, brauchen im Haushalt ihren festen Platz. Eltern müssen darauf achten, dass sie für die Kleinen nicht erreichbar sind. Ein Fön darf niemals in der Nähe von Wasser und für Kinder zugänglich gelagert werden.

  • 2. FI-Schutzschalter einbauen und Steckdosen sichern

    Generell sollten aus Sicherheitsgründen FI-Schutzschalter eingebaut werden, die im Falle einer Störung, z.B. durch Wasserkontakt eines Elektrogerätes die elektrische Spannung sofort unterbrechen. Wenn du unsicher bist, ob ein solcher Schalter vorhanden ist: Frage den Wohnungsvermieter oder den Elektroinstallateur.

  • 3. Verantwortung nicht an Kinder abgeben

    Nicht nur die Kleinen, auch die etwas größeren Kinder sind im Badezimmer gefährdet. Daher gilt: Kinder sollten, besonders während des Badens, niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Aufsichtspflicht von Kleinkindern sollte nicht an die älteren Geschwister übertragen werden.

Weitere Hinweise im Umgang mit Kindern im Bad unter: www.kindersicherheit.de

Was muss ich zum Thema Ertrinken wissen?