Neues Gesetz gegen Impfmuffel

Impfberatung: Kitas sollen Eltern künftig melden

Kitas sollen Eltern in Zukunft an das Gesundheitsamt melden, wenn diese nicht an einer der verpflichtenden Impfberatungen teilgenommen haben. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde gerade im Bundestag verabschiedet.

Autor: Petra Fleckenstein

Neues Gesetz soll ab Sommer 2017 kommen

Kitas sollen Eltern künftig melden
Foto: © Colourbox

"Die Leitung einer Kita wird verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn die Eltern den erforderlichen Nachweis über eine ärztliche Impfberatung nicht vorgelegt haben", heißt es auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums. Damit sollen die Gesundheitsämter künftig die nötige Handhabe erhalten, um auf beratungsunwillige Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden.

Der Bundestag hat das entsprechende "Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten" am 1. Juni 2017 verabschiedet. Das Gesetz enthält u.a. auch Regelungen zur Qualitätsanforderung in Naturschwimmbädern und zu Meldepflichten von Krankheiten an das Bundesgesundheitsamt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sieht im Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt, um die noch immer zu großen Impflücken in Deutschland zu verkleinern. Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich im Juli abschließend beraten.

Bußgeld bis zu 2.500 EUR möglich

Was viele nicht wissen: Eine Impfberatungsplicht vor Kita-Eintritt ist bereits seit 2015 im Präventionsgesetz verankert. Seither ist es auch möglich, gegen beratungsunwillige Eltern aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 2.500 EUR zu verhängen (§ 73 Infektionsschutzgesetz). Normalerweise spricht der Kinderarzt das Thema Impfungen an und berät dazu. Hat eine solche Beratung stattgefunden, aber die Eltern sich gegen Impfungen entschieden, kann der Arzt einen Nachweis über die Beratung ausstellen.

Diesen müssen Eltern künftig vorlegen, wenn sie ihr Kind in einer Kita anmelden, aber Impfungen nicht wahrgenommen haben. Ansonsten reicht als Beleg einfach der Impfpass des Kindes. Für die Erzieher in den Kitas ist das Gesetz nicht ganz unproblematisch. Neben dem Bürokratie-Aufwand, den es für sie bedeutet, wenn sie von allen Eltern Impf- oder zumindest Beratungsnachweise fordern müssen, kann die Meldepflicht auch eine Belastung für das Vertrauensverhältnis zwischen Kita und Eltern darstellen.