Sichere Schlafumgebung für kleine Schlafwandler
Schlafwandeln bei Kindern ist zwar häufig und meist harmlos, doch die nächtliche Wohnung kann leicht zur Stolperfalle werden. Hier gibt es Tipps, damit sie ruhig schlafen können, wenn sich Ihr Kind nachts auf den Weg macht.
Da schlafwandelnde Kinder sich nicht bewusst sind, was sie tun, brauchen sie eine besonders sichere Schlafumgebung. „Schlafwandeln geschieht während einer Phase tieferen Schlafs, so dass Kinder nicht wirklich realisieren, wo sie sich befinden und ob etwas gefährlich ist. Deshalb reagieren sie auch nicht, wenn Eltern sie ansprechen, oder erinnern sich am nächsten Morgen an nichts“, erklärt Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt sowie Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Um Stürze zu vermeiden, dürfen Schlafwandler nicht in Hochbetten untergebracht sein. Scharfkantige Möbel sollten Eltern mit Schaumstoff polstern und herumliegende Gegenstände, wie Spielzeug, über das das Kind stolpern kann, vor dem Zubettgehen aufräumen lassen. Sicherheitsgitter verhindern, dass das Kind versehentlich über eine Treppe fällt.
Einfachere Formen des Schlafwandelns sind z. B. auch das grundlose Aufsitzen in der Nacht, unsinnige Bewegungen wie „Nesteln“ am Schlafanzug, ständiges Augenreiben oder auch lautes Reden. Insbesondere Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren neigen zum Schlafwandeln. Dieses Verhalten tritt in der Regel ein bis zwei Stunden nach dem Einschlafen auf und verliert sich mit dem Teenageralter. „Wecken Sie Ihr Kind nicht auf, denn das könnte es erschrecken, sondern führen Sie es sanft wieder zurück zum Bett. Wenn sich nachts häufig solche Zwischenfälle ereignen, sollten Eltern mit ihrem Kind zum Kinder- und Jugendarzt. In schwierigen Fällen können unter Umständen auch Medikamente helfen“, so Dr. Fegeler. Zum Abendessen sollten kleine Schlafwandler nicht mehr viel trinken, denn eine volle Blase trägt ebenso zum so genannten Somnambulismus bei.
Weitere aktuelle Informationen rund um das Thema "Kindergesundheit" finden Sie auf der Internetseite des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) unter www.kinderaerzte-im-netz.de.