Einigung im Kita-Tarifstreit

Keine Kita-Streiks mehr

Eltern können aufatmen: Gewerkschafter und Arbeitgeber haben sich im Streit um das Gehalt von Kita-Mitarbeitern auf einen Kompromiss geeinigt, von dem auch Sozialarbeiter und -pädagogen profitieren. Damit sind neue Streiks abgewendet. Jetzt muss nur noch die Gewerkschaftsbasis zustimmen.

Autor: Nina Braun
Autor: Heike Byn

Kita-Konflikt: Mehr Geld für Erzieher und Sozialarbeiter

Kitastreik
Foto: © Fotolia / thingamajiggs

Ende September lagen die Nerven vieler Eltern von Kindergartenkindern zum x-ten Mal in diesem Jahr bloß: Als sich Gewerkschaftsvertreter und kommunale Arbeitgeber wieder einmal an einen gemeinsamen Tisch setzten, um über die Gehälter von Kita-Mitarbeitern zu verhandeln, war eine gütliche Einigung nicht unbedingt absehbar. Die Androhung der Gewerkschaft Verdi, einen möglichen Streik eskalieren zu lassen, tat ein Übriges. 

Doch nach nur zwei Gesprächstagen ist dieses Thema nun (fast) vom Tisch, denn jetzt müssen nur noch die Gewerkschaftsmitglieder der erzielten Einigung zustimmen: Verbesserungen sind demnach vor allem für jüngere Erzieherinnen und Sozialarbeiter vorgesehen. Vollzeitbeschäftigte sollen zwischen 93 und 138 Euro mehr im Monat erhalten. Insgesamt bekommen Erzieherinnen und Erzieher laut Bsirske zwischen 4 und 4,5 Prozent mehr, Leiter von Kitas und Einrichtungen der Behindertenhilfe zwischen 5 und 9 Prozent, Sozialarbeiter über 2 Prozent.

Kriege ich meine Kita-Gebühren zurück?

Doch das beantwortet noch nicht die Frage vieler Eltern nach einer möglichen, anteiligen Rückerstattung der Kita-Gebühren von den Kommunen für die im Sommer ausgefallenen Betreuungs-Zeiten. Manche Städte, so wie etwa Stuttgart, Leipzig und Chemnitz haben schon während der vergangenen Streiks im Sommer Eltern die Gebühren zurückerstattet. Allerdings hängt die Chance auf Erstattung von der Ausgestaltung der jeweiligen Kita-Gebührensatzung ab.

Kindergartensatzungen sind von Ort zu Ort unterschiedlich gestaltet. Normalerweise sind Sonderschließungstage vorgesehen, die für unvorhergesehene Ereignisse da sind, etwa für Streiks. Die Stadt Kiel sieht beispielsweise fünf Schließungstage vor. Für alles, was darüber hinaus geht, kann man sein Geld zurückfordern, erklärt Christiane Wagner, Rechtsanwältin und Expertin zum Thema beim Verband Deutscher Anwälte. Es gibt aber auch Kita-Gebührensatzungen, die keine kostenpflichtigen Sonderschließungstage vorsehen. In diesem Fall bekommt man die Gebühren ab dem ersten Tag zurück. Darüber hinaus kann es sein, dass Satzungen die Anzahl der kostenpflichtigen Sonderschließungstage nicht begrenzen. Diese Regelung hält Rechtsanwältin Wagner für eine ungerechtfertigte Belastung der Eltern und für juristisch angreifbar. Sie rät auch in diesem Fall, die Gebühren zurückzufordern.

Schadensersatz oder gütliche Einigung

„Weisen Sie dabei auf Ihre Belastungen hin, etwa dass unbezahlter Urlaub genommen werden musste", rät Wagner. Die Chancen für eine Rückerstattung hält die Anwältin für gut. Aber Achtung: Eltern sollten Beiträge nicht einfach einbehalten. Denn die meisten Kita-Satzungen räumen den Trägern in diesem Fall das Recht ein, den Betreuungsvertrag zu kündigen. „Es ist nicht auszuschließen, dass Kommunen von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen, erst recht, wenn sie Schwierigkeiten haben, allen Ansprüchen auf einen Betreuungsplatz Herr zu werden, weil sie eigentlich zu wenig Plätze haben", warnt die Anwältin.

Wird die Rückforderung zurückgewiesen, besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche einzufordern. Die Höhe des Schadensersatzes ist abhängig vom tatsächlichen Verdienstausfall und von sonstigen Kosten, etwa für eine Nanny, die man während der Streiktage organisiert hat. Das kann für die Kommunen tatsächlich teuer werden. Wagner vermutet daher, dass die meisten Städte eher von vornherein versuchen werden, sich gütlich mit den Eltern zu einigen.