TÜV Rheinland-Tipp

Sporthelme: Bloß nicht 'oben ohne'

Auf Fahrrädern und Inlinern sollten Kinder unbedingt Helme tragen. Worauf Eltern beim Kauf des geeigneten Kopfschutzes achten sollten, erfahren Sie hier in unserer Rubrik "TÜV Rheinland empfiehlt".

Autor: TÜV Rheinland

Helme für Kinder schützen auch beim Wintersport

Maedchen Sporthelm TUEV
Foto: © TÜV Rheinland

Kinder lieben es, mit Fahrrädern oder Inlinern herumzuflitzen – und im Winter auf Schlitten oder Skiern die Abhänge herunterzusausen. Stürzen sie, können sie sich leicht am Kopf verletzen. Das gilt besonders für Kinder bis zum Kindergartenalter, deren Schädelknochen noch weich und verletzlich sind. Schutzhelme federn den Aufprall ab und reduzieren die Verletzungen. Eltern sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen und beim Sport auch Helme tragen. Das überzeugt Kinder mehr, als jedes andere Argument.

Brigitte Hendel von TÜV Rheinland prüft die Sicherheit und Qualität von Sportschutzhelmen. Stimmen die mit der entsprechenden EU-Norm überein, dürfen sie das CE-Zeichen tragen. Das zusätzliche GS-Zeichen garantiert, dass das Produkt über die gesetzlichen Sicherheitsstandards hinaus in gleichbleibender Produktionsqualität hergestellt wird. Und dass sich der Hersteller freiwillig einer jährlichen Qualitätskontrolle unterzieht. „Sicher heißt aber nicht unbequem: Die meisten Sporthelme sind heute technisch ausgereift und komfortabel zu tragen.“ Wichtig ist, dass ein Helm sich an die Kopfform und -größe des Trägers anpasst, eng anliegt, aber nicht einengt, und Stirn, Schläfen und Hinterkopf sicher abdeckt. Kinnriemen und Verschlüsse müssen sich einfach, aber nicht zu leicht verstellen lassen. Ist der Helm beschädigt, muss er ersetzt werden.

Eltern sollten auf keinen Fall einen Helm kaufen, in den das Kind noch hineinwächst, denn nur eine passgenaue Kopfbedeckung bietet optimalen Schutz. „Auf dem Spielplatz hingegen birgt der Sportschutzhelm eine große Gefahr und muss unbedingt abgenommen werden“, warnt die Sicherheits-Expertin. Die Kids können sich sonst in Kletternetzen und an Sprossenwänden mit ihrem Kopfschutz verfangen oder einklemmen.

Für Kleinkinder, die sich auf dem Spielplatz aufhalten, gibt es spezielle Stoßschutzhelme. Sie müssen mit einem Sichereheitsverschluss ausgerüstet sein, der verhindert, dass die Kinder sich beim Hängen in Spielgerüsten strangulieren können. Der Verschluss öffnet sich bei einer Belastung von über 5 Kilogramm.

Auch beim Ski-Fahren muss es heißen: Helm auf! Skihelme für Kinder gibt’s bei den meisten Verleihern von Wintersportausrüstung ohnehin gratis dazu. Bislang ist für Kinder bis 14 Jahren das Tragen von Helmen nur auf den Pisten von Italien und Kroatien vorgeschrieben.

Weitere Informationen unter: TÜV-Verbrauchertipps für Kinder