ich soll unfallflucht begangen haben

Hallo,
Ich soll beim Aussteigen ein anderes Fahrzeug beschädigt haben. Dafür gibt es mehrere Zeugen. Der Schaden beträgt 159€. Die Fahrzeugbesitzerin hat ausgesagt, sie hätte mir zugerufen und ich sei einfach achselzuckend weitergegangen. Alle Zeugen bestätigen das. Ich habe aber nicht bemerkt, dass ich diesen Schaden verursacht haben soll. Nun werde ich der Unfallflucht beschuldigt.
Weiß jemand einen Rat?

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Hi,
such Dir einen Anwalt, der sich damit auskennt. Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Dann frag an, ob die das übernehmen.

Viele Grüße
Miau2

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Anwalt

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hallo!

also wer sich vom unfallort entfernt beginnt fahrerflucht. dass du es nicht gemerkt hast, dass du beim aussteigen das auto beschädigt hast, find ich komisch.. also würd ich mal sagen, du hast es nicht beschädigt..

setzt dich umgehend mit deiner haftpflichtversicherung in verbindung..
wart ihr bei der polizei, oder wer beschuldigt dich? ..sind die zeugen unabhängige personen oder verwandte..( hab ja schon vieles gesehen und gehört...)

lg

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Das geschädigte Auto ist ein Porsche Cabriolet. Die geringe Summe des Schadens weist erstmal auf einen Kratzer hin. Wir wohnen in einer Großstadt und ich hatte sehr eng geparkt und bin deshalb sehr vorsichtig ausgestiegen. Wenn der Schaden von mir ist, habe ich es echt nicht bemerkt. Die Zeugen sagen aus, sie hätten auf große Entfernung gesehen, dass meine Tüt den Porsche berührt hat. Allerdings machten sie falsche Aussagen zu meinem PKW, obwohl das Kennzeichen stimmt.

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Also mal ehrlich, für den Preis schaut keine Porschewerkstatt das Auto auch nur an, um es mal überspitzt zu sagen. Das kann also nur miniminimal sein. Wenn überhaupt. Und das kann leicht unbemerkt geschehen!

Schulterzuckend davon laufen, sein Auto (und das ist ja wegen des Kennzeichens wie ein Personalausweis) am "Unfallort" zurücklassen, das alles, obwohl man Zeugen wahrnimmt?

Ich finde das schon seltsam...

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Hallo!
Wenn das so war, müssten ja Lackspuren von deinem Auto an dem Porsche sein. Sowas kann ein Sachverständiger zweifelsfrei feststellen. Ich würde auch zu einem Rechtsanwalt gehen.
LG Petra

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Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.

Ich hatte auch so was. Hat 1 Jahr gedauert, alle Zeugen haben sich widersprochen. Der Staatsanwalt hat es nach 1! Jahr erst eingestellt. Anwaltskosten beliefen sich auf ca. 700 Euro (hat meine Rechtschutz bezahlt).

Das Problem ist: bei Fahrerflucht gibt es Führerscheinentzug.

Gruß

Manavgat

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Wonach richten sich die Anwaltskosten? Nach dem Streitwert also Schadenswert also die 159€ oder nach der zu erwartenden Geldstrafe? Ich bin nämlich nicht rechtsschutzvers. aber ganz eventuell (da ich nicht verheiratet bin und noch Studentin) über meinen Vater. Ich beende gerade mein Studium u möchte eventuell in den öffentlichen Dienst oder sogar irgendwan mal verbeamtet werden. Eine Vorstrafe wäre da sehr schlecht! Macht man da keinen Unterschied, ob jemand überfahren wird u es wird geflüchtet oder man hat (falls ich es war) einen derart geringen Sachschaden verursacht? Ich wusste erst gar nicht, wie mir geschieht!!

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Du kannst bei einem Anwalt fragen, was es kostet, bevor Du das Mandat vergibst.

ich bin keine Anwältin und kann Dir deshalb auch nicht sagen, was da einen Unterschied macht.

Bei mir war es auch nur Sachschaden.

Gruß

Manavgat

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Hast Du denn bemerkt, dass Dir jemand was zugerufen hat und bist Du schulterzuckend weitergelaufen ?

Dann könnte Fahrerflucht vorliegen (incl. Führerscheinentzug)

Wenn nicht, warum gibt es dann Zeugen ?

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Wenn Du weder bemerkt hast, mit der Tür angestoßen zu sein, kein Rufen gehört und die Angaben zu Deinem Fahrzeug nicht stimmen, möchte der Porsche-Fahrer vielleicht seinen Kratzer von einem willkürlichen ausgewählten Fremden bezahlt haben??? Da fallen mir auch nur Rechtsschutz und Anwalt ein.

Gruß

Heike