Zurück in den Beruf

Hilfen für Berufsrückkehrerinnen

Wenn Frauen Mütter geworden sind und beruflich pausiert haben, wollen oder können sie oft nicht an ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückkehren. Was viele nicht wissen: Berufsrückkehrerinnen können beim Wiedereinstieg vielfältige Unterstützung durch die Arbeitsagentur erhalten.

Autor: Petra Fleckenstein

Wer genau gilt als Berufsrückkehrer?

Jobrückkehr-Teaser
Foto: © Colourbox

Als Berufsrückkehrerin gilt, wer seine Tätigkeit, zum Beispiel für die Erziehung von Kindern, mindestens ein Jahr unterbrochen hat. Und das ist vor allem bei Müttern häufig der Fall. Für diese Frauen gibt es in den Arbeitsagenturen jeweils die „Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt". In Köln ist dies derzeit Eva Pohl. Sie bietet einmal im Monat eine Informationsveranstaltung mit dem Titel „Zurück in den Beruf" an. Dort geht es um grundlegende Fragen zum Wiedereinstieg, zur Stellensuche, zum Arbeitsmarkt und zu den Angeboten der Agentur für Arbeit.

Frauen, und auch Männer, die nach einer Familienzeit wieder in den Beruf zurück möchten, und nicht wegen des Lebensunterhalts beim Jobcenter gemeldet sind, können sich bei ihrer jeweiligen Arbeitsagentur beraten lassen - auch, wenn die Pause länger war, also kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. In vielen Agenturen gibt es derzeit eigens dazu bestellte Wiedereinstiegsberaterinnen, die sie individuell begleiten. Was die meisten Frauen nicht wissen: Ist für ihre erfolgreiche Rückkehr in den Beruf eine berufliche Fortbildung nötig, können sie sich auch dazu umfangreich beraten lassen. Und nicht nur das: Die Arbeitsagentur übernimmt dann auch die Lehrgangskosten und evtl. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Und das auch dann, wenn die Rückkehrerin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Wir haben mit Eva Pohl über Ihre Empfehlungen für Mütter gesprochen, die zurück in den Beruf streben.

Wie haben sich die Bedingungen für Berufsrückkehrerinnen verändert?

Eva Pohl: „Da gibt es vielfältige Aspekte. Einerseits ist es in den letzten Jahren üblicher geworden, dass die Frauen nicht allzu lange die Erwerbsarbeit unterbrechen, auch, wenn sie hinterher oft nicht wieder in Vollzeit einsteigen können oder wollen. Ebenfalls hat sich im Bereich der Kinderbetreuung, insbesondere für Unter-Dreijährige, sehr viel positiv getan, obwohl dies noch nicht für alle Bedürfnisse ausreichend ist. Änderungen beim Elterngeld haben ebenfalls Entscheidungen für eine schnelle Rückkehr sowie für die Einbeziehung der Väter erleichtert. Eine Veränderung ist mit Sicherheit auch die, dass aufgrund des sich entwickelnden Bedarfes an Fachkräften der Kampf um die Köpfe bereits begonnen hat und eine zunehmende Nachfrage nach gut qualifizierten Beschäftigten besteht."

Welche ersten Schritte empfehlen Sie einer Frau, die in den Job zurückkehren will?

Eva Pohl: „Wenn sie noch in einem ungekündigten Arbeitsvertrag ist, sollte sie unbedingt rechtzeitig auf den Arbeitgeber zugehen und die Bedingungen klären, unter denen die Weiterbeschäftigung möglich ist. Wenn sie nicht bleiben kann oder keinen aktuellen Arbeitgeber hat, rate ich dringend, sich bei ihrer Agentur für Arbeit zu melden und beraten zu lassen. Das gilt sowohl für diejenigen, die Arbeitslosengeld bekommen, als auch für die ohne Geldleistungsanspruch, also, auch nach einer mehrjährigen Familienzeit. In allen Arbeitsagenturen gibt es Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, und dort können die ersten Schritte erfragt werden. Und bei den regelmäßig angebotenen Informationsveranstaltungen werden die Möglichkeiten der Unterstützung schon mal vorab dargestellt. Im Rahmen von individuellen Beratungsgesprächen bei einer Vermittlungsfachkraft kann das dann konkretisiert werden."

Welche weiteren Kurs- oder Infoangebote können bei der Orientierung helfen?

Eva Pohl: „Solche Angebote sind regional unterschiedlich und berücksichtigen die jeweiligen Bedarfe. Grundsätzlich aber gibt es eine Vielzahl von Angeboten, wie zum Beispiel Bewerbungstraining oder Kompetenzcheck. Im Einzelfall können aber auch z.B. Müttercafes angeboten werden oder spezielle Workshops."

Wann ist eine Weiterbildung sinnvoll?

Eva Pohl: „Es macht Sinn, Kenntnisse, die nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind, in Weiterbildungskursen zu aktualisieren, oder auf bisherige berufliche Erfahrungen aufzubauen. Manche haben ja auch noch keine abgeschlossene Ausbildung, oder diese liegt zu lange zurück, dann kann auch über eine komplette Neuorientierung nachgedacht werden. Das ist dann eine sogenannte Umschulung."

Auf welche Weise unterstützt die Arbeitsagentur dabei?

Eva Pohl: "Wenn die Qualifizierung erforderlich ist, wird durch einen sogenannten Bildungsgutschein sichergestellt, dass die Lehrgangskosten, notwenige Fahrtkosten und ggf. auch Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Notwendig ist es immer dann, wenn zu erwarten ist, dass durch die berufliche Qualifizierung die Vermittlungschancen deutlich verbessert werden. Ziel ist immer die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Das heißt aber auch, dass die von der Arbeitsagentur finanzierten Kurse in Berufen gefördert werden, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden."

Thema Vereinbarkeit: Gibt es auch Weiterbildungen in Teilzeit?

Eva Pohl: „Das gibt es. Beispielsweise werden modulare Qualifizierungen zum Auffrischen von kaufmännischen Kenntnissen bei uns in Köln sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit angeboten. Das gilt aber nicht für viele Bereiche. Teilzeitangebote gibt es in der Regel nur bei hoher Nachfrage."

Welche sonstigen Förderangebote bietet die Arbeitsagentur?

Eva Pohl: „Es gibt grundsätzlich eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Interessant kann zum Beispiel sein, an einer sogenannten „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" teilnehmen, das sind kurze Lehrgangsangebote. In Köln bieten wir seit Jahren einen speziellen Kurs für Berufsrückkehrende an. Als Alternative gibt es aber auch Gutscheine, um beispielsweise Bewerbungstraining, Coaching und anderes individuell bei einem Bildungsanbieter zu nutzen. Auch interessant ist der Eingliederungszuschuss, den Unternehmen zur Einarbeitung erhalten können, wenn diese zum Beispiel wegen längerer beruflicher Unterbrechung aufwändiger ist. Grundsätzlich gilt: Voraussetzung ist immer, dass für eine finanzielle Unterstützung die Frau oder der Mann bei der Arbeitsagentur gemeldet sein muss und im Beratungsgespräch die Voraussetzungen abgeklärt werden."

Gibt es zum Beispiel auch Hilfen für den Bewerbungsprozess?

Eva Pohl: „Ja, hier bieten sich die eben genannten Gutscheine an, offiziell heißen diese: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Aber auch die Beraterin oder der Berater in der Agentur kann in der Regel erste Tipps geben."

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