Unterhaltspflicht von italienischem Kindsvater?

Hallo,

ich frage mich, inwieweit der Vater meines Kindes bzgl. Kindes- und Betreuungsunterhalt verpflichtet ist zu zahlen.

Er ist Italiener und lebt auch in Italien.

Das Gesetz zum Unterhalt ist ja ein deutsches, greift das trotzdem auf den Vater meines Kindes?

Weiss jemand genaueres?

Danke & Gruss,
Mumel

1

Hallo

Klar muss er Unterhalt zahlen. Nur must du erstmal an ihn rankommen und dein Recht durchsetzen.

Bianca

2

So klar finde ich das nicht.

Ich komme schon an ihn ran, das ist nicht das Problem.

Die Frage ist eher, ob er als Nichtdeutscher verpflichtet ist, nach deutschem Gesetz Unterhalt zu bezahlen.

Er ist ja weder wohnhaft in Deutschland noch arbeitet er hier.

Umgekehrt gelten ja italienische Gesetze auch nicht fuer Deutsche.

3

Hallo

Das hat doch damit wenig zu tun. Warum soll der Staat den für ihn das zahlen? Er ist ja der Vater. Ob Türke Italiener oder sonst was.

Bianca

weitere Kommentare laden
9

Wo wohnst Du denn derzeit? In Italien oder in Deutschland?

13

Ich lebe mit Kind in Deutschland.

Der Vater in Italien.

28

Nach italienischem Recht muss er Dir KEINEN Betreuungsunterhalt zahlen. Allerdings ist er verpflichtet, seinem Kind "ein Dach ueber den Kopf" zu stellen, es sei denn, Du bist ausgezogen.

Meine italienische Freundin hat das gerade durch. Sorry, aber Ex-Freundinnen stellen sich deutlich schlechter als Ex-Frauen.

Mach Dich unbedingt schlau, was das Erbrecht angeht. Hier in Italien sind uneheliche Kinder noch immer stark im Nachteil gegenueber ehelichen Kindern. Das muss er unbedingt testamentarisch abklaeren.

weitere Kommentare laden
10

Verpflichtet ist er durch den Familienstand zum Kind nicht durch ein Gericht.

Wenn du und das Kind in Deutschland leben dann gilt dort auch der Gerichtsstand also könntest du rein theoretisch einen Beschluss eines deutschen Gerichts gegen ihn vollziehen - inwieweit das in Italien möglich ist sei dahingestellt. In erster Linie ist das vor allen dann möglich wenn er die Grenze passiert.

15

Es wird keinen Beschluss und keinen Vollzug geben und ebenfalls keinen Gerichtsstand. Mich wuerde nur die Gesetzeslage interessieren.

Muesste er oder nicht?

25

Natürlich gibt es einen Gerichtsstand. Der hat nichts mit einer Klage beim Gericht zu tun.

Er müßte. Wenn ein Ausländer hier ein Verbrechen begeht, wird er auch nach Deutschem Recht behandelt.

12

Ich würde bei der Botschaft nachfragen.

Gruß

Manavgat

18

da es auch in Italien eine Unterhaltspflicht gibt, wuerde ich davon ausgehen....aber wie schon hier geraten wurde: Anwalt oder das italienische Konsulat (das Kind ist ja auch Italiener)...

21

"(das Kind ist ja auch Italiener)..."

Wie kommst du denn darauf?

27

weil Kinder von italienischen Vaetern automatisch auch Italiener sind.....falls sich in den letzten Jahren nichts geaendert hat.

23

Hallo, ich hatte mal ne bekannte die in der gleichen Situation war...
Sie hat vom Staat unterhaltszahlungen bekommen... der Staat (also das Amt der dafür zuständig ist) hat es bei ihm wieder eingeholt...

Mehr weiss ich auch net...
Bin mir net sicher ob es das jugendamt war... #kratz Am besten mal dort informieren, vllt können die dir weiterhelfen ;-)

LG Sandra

26

Dann hast sie Unterhaltsvorschuß bekommen, weil er nicht freiwillig oder zuverlässig bezahlt hat und ihre Ansprüche gegen den Vater an das Amt abgetreten.

Gruß,

phoe-nix

35

Wie verdienst Du Deinen Lebensunterhalt? Das ist wohl hier der Hauptknackpunkt.

LG
Pauline

36

Ist er das? Ich denke nicht.

Da hier von allen Seiten nur spekuliert wird, werde ich mich mal selber auf die Suche nach einer verbindlichen Regelung machen, anhand der ich das nachlesen kann.

LG
Murmel

37

Sorry für die lange Pause. Mein Freund ist Franzose und die Frage stellte sich eben auch. Also keine Spekulation ;-)

Wovon lebt Du ?
Wenn Hilfe vom Staat, dann kann auch Dein Freund herangezogen werden, um einen Teil zu tragen, auch wenn er im Ausland lebt.

LG,
Pauline