Wie lange Lärmprotokoll schreiben? Und weitere Frage dazu

Hallo!

Ich wollte mal fragen, über welchen Zeitraum ein Lärmprotokoll geschrieben werden muss.

Uns außderdem wollte ich wissen, ob die Wohnungsbaugesellschaft dem lärmenden Mieter mitteilt, wer sich beschwert hat.

Danke

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hallo

ein lärmprotokoll bringt nichts, natürlich wird dem mieter, der den lärm verursacht eine mahnung gesendet, aber handhabe hat man keine, ausser auf das gewissen und die menschlichkeit zu appelieren, hat das lärmprotokoll keine folgen. ich würde mir überlegen, diesen schritt zu gehen, da es unpersönlich und einen verpetzenden hintergrund hat und meist noch mehr ärger in die parteien bringt.

ich schlage vor, falls das noch nicht passiert ist: rede mit demjenigen, schliess dich zusammen mit anderen mietern und geht geschlossen zu ihm.wenn das alles nichts nützt haue mit einem besen gegen die decke, drehe selbst laut musik auf.

wenn es sich um kinderlärm habdelt, kann man garnichts tun, kinderlärm ist erlaubt.

lieben gruss anni

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Hallo,

immer wenn etwas Beweisschwierig ist kann es durchaus lohnendswert sein darüber ein Protokoll zu führen welches u.U. von dem einen oder anderen Gericht in Beweisnot zugelassen werden kann. Dies gilt z.B. auch für Lärm oder auch für andere Beweisschwierige Rechtsstreitigkeiten wie z.B. Mobing in Rechtsstreitigkeiten beim Arbeitsgericht. Es kommt entscheidend auch darauf an, um welche Art von Lärm und zu welcher Zeit es sich hier handelt.

Unter folgendem Link findest du Infos und Lärmprotokolle zum Runterladen.

http://www.google.de/search?hl=de&q=L%C3%A4rmprotokoll&btnG=Google-Suche&meta=

Aber für Lärmstörungen ist in erster Linie das Ordnungsamt, nicht der Vermieter zuständig.

Zwar könnte der Vermieter eine Abmahnung an den Mieter schreiben, diese wäre aber Rechtlich wertlos, wenn der Vermieter den Grund der Abmahnung nicht beweisen kann. Der Mieter könnte also gegen eine solche Abmahnung Widerspruch erheben und die Löschung verlangen.

Ob sich eine direkte Kontaktaufnahme zu dem vermeintlichen Lärmverursacher lohnt oder ob andere dafür zu kontaktieren sind kannst nur du entscheiden.

Gruß
Nobility

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Hallo!

Danke für eure Antworten und danke für den Link!

Es handelt sicht nicht um Kinderlärm. Ich habe selbst eines und würde mich darüber nicht beschweren. Und selbst Lärm machen kommt für mich nicht in Frage. Es geht um tägliche Störung der Nacht- und Mittagsruhe. Habe den Fall der Wohnungsgesellschaft geschildert und diese wollte ein Protokoll.
Ich werde mir den Link ansehen, danke #blume

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Hallo,

Mietern, die sich wiederholt und in hohem Maße nicht an die Hausordnung halten (gerade wg. Lärm zu diesen Zeiten), kann durchaus gekündigt werden.

Wenn Du ein Lärmprotokoll führst und die Belästigungen sehr schlimm sind, die Wohnungsgesellschaft aber keine geeigneten Maßnahmen ergreift, kannst Du sogar fristlos ausziehen (Das muss der Gesellschaft, wenn die nichts tut, aber vorher angedroht werden, mit angemessener Frist).

Persönlich hingehen würde ich niemals. Hier in der Stadt hatte sich ein älterer Herr letztes Jahr mit seinem Nachbarn angelegt, weil der zu den Ruhezeiten immer Krach und laute Musik gemacht hat.

Leider ist der Nachbar dann irgendwann ausgetickt und hat von dem älteren Mann den ganzen Keller zerschlagen / zersägt und ist auf ihn selber auch noch mit einem Messer los.

Man kann den Leuten immer nur vor den Kopf gucken und wenn der Nachbar das aus Absicht macht, dann wird auch eine freundliche, persönliche Ansprache nichts daran ändern - außer, dass er dann weiß, wer ihm da Unfrieden bei der Wohnungsgesellschaft machen will und das würde ich selber nicht riskieren.

LG