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Hallo!
Die Ausfsichtspflicht der LehrerInnen endet dann, wenn sie/er die Kinder beim Schultor entlässt bzw. den Nachmittagsbetreuern, Hortbetreuern übergibt!

Wenn Kinder nach dem Unterricht nicht abgeholt werden, ruft die Lehrperson die Mutter/Vater oder zuständige Person an und wartet "normalerweise" solange. Außer die Lehrperson hat danach noch Unterricht, dann gehen diese nicht-abgeholten Kinder inzwischen in eine andere Klasse bzw. warten im Lehrerzimmer oder in der Direktion.

Wenn eine bestimmte Person das Kind nicht abholen soll, muss man das sehr wohl angeben. Außer diese Person hat das Erziehungsrecht, dann ist es etwas anderes......denn hat sie das Recht dazu. So ist das zumindest in den Schulen , wo ich arbeite.
LG M

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Zum Schluss noch,

es scheint da ja im ganzen Land andere Regeln in dieser Hinsicht zu geben drum habe ich mich ans Ministerium für Unterricht und Kultus gewendet.
So manche Mütter verstehe ich nicht!
Vor allem wollte ich nur wissen wie es wo anders gehandhabt wird oder ob jemand das Gesetz genau kennt.
Lieber passt die Schule etwas mehr auf als zu wenig, bin ich zumindest der Meinung!
Und man sollte sich nicht darauf verlassen das man sein Kind aufgeklärt hat denn auch Kinder können anders reagieren in Situationen die gefährlich sind genauso wie Erwachsene.
Ich habe genug Gründe um so besorgt zu sein und finde das auch angemessen!
Wenn ich das genaue Gesetz kenne schreibe ich einen neuen Beitrag.

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Hallo,

du weißt aber schon die Reihenfolge, die du bei einer Beschwerde einhalten musst?

Lehrer, Direktor, das örtliche Schulamt und dann erst das Kultusministerium in München.


LG
HAnni

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