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hast du einen neuen Vertrag über teilzeit bekommen?
wenn nein, dann gehst du wieder vollzeit arbeiten, da der ursprungsvertrag von vor der elternzeit wieder in kraft tritt.

ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen, wie unbedarft man sein kann und kurz vor der arbeitsaufnahme erst die sache klären kann.

und ja, er kann dich sogar bei vollzeiteintritt betriebsbedingt sofort kündigen.
ich denke er wird dich nicht mehr brauchen können und das hat bei leibe nix mit dem prüfen des arbeitszeugnisses zu tun.

der gesetzgeber regelt eine mitnahme des kindes in die arbeit zum glück nicht. das musst du schon mit deinem arbeitgeber regeln.

grüße
brujita

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Hallo,

Anspruch darauf hat man nicht, und bei einer 1-jährigen kann man das Arbeiten, meiner Erfahrung nach, vergessen.
Ich habe bei Merle direkt nach dem Mutterschutz wieder 20 h gearbeitet und durfte sie mit ins Büro nehmen (so gut wie kein Kundenkontakt). Das hat ca. ein halbes Jahr lang gut funktioniert. Danach hat sie sich trotz Spielzeug gelangweilt und wollte dauernd von mir bespaßt werden. #schwitz
Ich war dann froh, als ich sie mit 8 Monaten im Firmenhort abgeben konnte.

Ich würde mich an Deiner Stelle schonmal um eine Betreuungsmöglichkeit kümmern - oder in Erwägung ziehen, zu kündigen.

LG
Heike und Merle (2,5 Jahre) und Ole (3 Wochen, der auch erstmal mit ins Büro kommt)