Haus verkauft, nun meckert der Käufer wg Mangel, Rechtliche Lage??

Hallo,

wir haben Anfang Dezember unser kleines schnuckeliges Häuschen verkauft.

Der Käufer hat vor Besichtigung Fotos im Internet gesehen, dann und die Besichtung hier vor Ort.

Es ist ein bekannter Mangel vorhanden, auf den Fotos zu sehen, direkt im Zimmer noch besser ein feuchter/nasser Fleck in der Ecke.

Trotzdem haben sie den Kaufvertrag ohne weiteren Kommentar unterschrieben (Mangel wurde nicht schriftlich festgehalten).

Nun kurz vor Einzugstermin meckern die Käufer rum, angeblich hätten sie es nicht gewußt und der Makler hätte nix gesagt. Alles gelogen, es war nie ein Geheimnis um diesen Fleck.

Nun meinte der Makler vorhin, wir sollten doch den Fleck auf unsere Kosten beheben lassen ...

Sagt mal, ist das so korrekt??
Offensichtlicher Mangel, Haus gekauft wie gesehen und dann sollen wir nochmals draufzahlen?

Wie ist denn da die rechtliche Situation?

DANKE für die Antworten.

Jana-Madita

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hallo!

ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, wenn es sich um einen mangel handelt, von dem ihr gewusst habt, dass ihr den auch beheben lassen müsst.

hättet ihr das haus auch für 200 euro weniger verkauft? na siehste...! überlegt euch, ob der streit es wert ist.

auf der anderen seite hätten die käufer das haus auch für 200 euro mehr gekauft!

ärger' dich nicht so, gibt nur falten!

lg
julia

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wenn es sich um einen mangel handelt, von dem ihr gewusst habt, dass ihr den auch beheben lassen müsst.
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nein, das müßte man nur beheben,
wenn man dies mit dem käufer vorher auch so verhandelt hat,
aber sonst kauft er es so, wie er es eben gesehen hat.

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nein, wenn man z. b. einen feuchten keller hat und diesen verschweigt, kann man im nachhinein rangezogen werden!

hausbock z. b. sieht man nicht - hat der verkäufer aber davon gewusst, haftet er auch nach unterzeichnung des kaufvertrags.

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Da haben die keine Chance.

Sitz es aus.

Gruß

Manavgat

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Hallo Jana-Madita,
ich würde es NICHT aussitzen und NICHT drauf ankommen lassen.
Rechtlich seid Ihr dran, wenn Ihr Euch bekannte Mängel verschwiegen habt. Habt Ihr den Käufer (unter Zeugen) auf den Mangel hingewiesen? Oder gibt es nur diese Fotos? Die Preisfrage lautet nun also, ob Ihr durch die Fotos hinreichend auf den Mangel aufmerksam gemacht habt. Der Käufer sieht es ja nicht so, ihm ist das da nicht weiter aufgefallen. Wie es ein Richter sieht, steht in den Sternen. Der Käufer kann auch immer behaupten, bei der Besichtigung war nichts zu sehen (er hat ja auch nichts wahrgenommen).
Daher würde ich eher versuchen, mich gütlich zu einigen, vielleicht kann man sich ja z.B. diese Kosten teilen oder so. Es lohnt doch nicht einen richtigen Rechtsstreit und der Ausgang scheint mir nicht so gewiß, wie andere hier meinen.
LG

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hallo,

ich war auch erst vor ein paar wochen beim notar und habe ein haus verkauft.
und wir haben auch darüber gesprochen.

für offene mängel, die eben ersichtlich sind und nicht bewußt versteckt wurde oder verheimlicht,
gilt: "gekauft wie gesehen".

euer mangel lag ja offen auf der hand.
also wußten sie es und haben es so gekauft.

auch wenn ein mangel vorher nicht da war
oder aber da war, aber nicht für den vorherigen eigentümer sichtbar (morsche balkenköpfe zb., die liegen ja nicht unbeidngt blank),
dann hat der käufer keine möglichkeit, es auf den verkäufer abzuwälzen.


laß´dich nicht darauf ein.

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Hallo,

beim Hauskauf gilt rein rechtlich gesehen immer ein "gekauft wie gesehen" es sei denn der Käufer kann dem Verkäufer nachträglich beweisen das dieser einen VERSTECKTEN Mangel bewußt verschwiegen hat.

Bei offensichtlichen Mängeln liegt die Verantwortung beim Käufer.

Und auch bei versteckten Mängeln, liegt die Beweislast erstmal, wie schon erwähnt, beim Käufer.

Das erleben wir hier gerade leider Hautnah mit dem Haus das meine Stieftochter gekauft hat.

lg

Andrea

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du hättest das lieber schriftlich im Vertrag mit einfügen sollen mit dem Fleck.... das der Käufer davon in Kenntnis war....


nur kann der Käufer halt sagen, er hat davon nichts gewüsst....

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Wenn du es drauf ankommen lassen möchtest, dass ein Gericht entscheidet, ob der Mangel verschwiegen wurde oder offensichtlich war, musst du eben nur abwarten, was passiert.
Ich an deiner Stelle würde die Sache beheben lassen und auch selbst bezahlen. Damit zeigst du Entgegenkommen. Das Risiko, den Prozess zu verlieren, wäre mir zu heikel und zu kostspielig.

Gruß Sabine

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Es ist ein bekannter Mangel vorhanden, auf den Fotos zu sehen, direkt im Zimmer noch besser ein feuchter/nasser Fleck in der Ecke.
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das feuchteproblem war schon auf den fotos deutlich.

ich würde mir den schuh anziehen, daß es angeblich verschwiegen wurde.

der käufer will sie in die pfanne hauen.

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HJalleluja,

warum habt ihr es in den Vertrag nicht reingeschrieben ????

auf dr andeen Seite...und es wurde hier mehrfach rwähnt...so ein fleck hast du doch auch auf den fotos...es bestand bereits bei dem Kauf, wofür es auch Zeugen geen sollte...dann ist es kein versteckter Magel..und dan haben Sie pech...

jemand hat es geschrieben...die Sache aussitzen...

drohen und versuchen kann es doch jeder!

Kokodak