400Euro Job und Lohnsteuerbescheinigung?

Hallo,
ich arbeite seit letztem Frühjahr auf 400 euro Basis.
Der Job ist bei der Minijob Zentrale angemeldet, dh ich mußte meine Steuerkarte abgeben und arbeite auf Steuerklasse 5 ( mein Mann hat Steuerklasse 3 ).
Nun hat er letzte Woche einen elektronischen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung für 2009 bekommen.
Meine frage ist jetzt ob ich so etwas auch bekomme #kratz.
Haltet mich bitte nicht für blöd, aber ich habe wirklich null Ahnung davon #hicks.
Es geht darum das ich den Job ja in der Steuererklärung mit angeben muß.
LG

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HAllo,

ich arbeite auch auf 400,- Basis und kann bei der Steuererklärung mit dem Job nicht geltend machen, da ich ja schon steuerfrei arbeite und damit schon gegünstigt werde.
Und nein, du bekommst keinen Ausdruck.

LG

Claudia

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#danke,
ich dachte das der Job in irgendeiner Art und Weise mit angegeben werden muß, da es ja nun mal über Steuerklasse 5 läuft.
Aber wie gesagt ich habe auch absolut keinen Schimmer von dem ganzen.

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Es kommt drauf an ob dein Arbeitgeber die Lohnsteuerpauschale auf dich abgewälzt hat oder nicht.

Wenn er sie nicht auf dich abgewälzt hast und du dein Gehalt Brutto wie Netto hast, dann musst du den Job nicht angeben und du bekommst dann auch keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Wenn er sie aber auf dich abgewälzt hat sieht das anders aus:
Zitat:
geringfügige Beschäftigung (400 Euro Job)
Wichtig:
Soweit sich der Arbeitgeber für die Erhebung der Lohnsteuer nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmer entscheidet, muss für den Minijob auch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden.

Soweit sich der Arbeitgeber für die pauschale Besteuerung gem. §§ 40 bis 40b EStG entscheidet darf für dieses Arbeitsverhältnis keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellt und übermittelt werden (§ 41b Abs.4 EStG).
Zitatende
Quelle: https://www.elster.de/arbeitn_lstk.php#G

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Dein Job ist eben nicht das, was man im Volksmund unter 400 Euro.Job bzw. Minijob versteht. Er läuft normal über Lohnsteuerkarte und muss daher mit in die Steuererklärung und das geht am besten mit dem Ausdruck.