Sockelbetrag Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Wie schaut das aus?

Hallo,

jetzt hab ich auch mal eine Frage zum Elterngeld, für die ich bislang keine schlüssige Erklärung gefunden habe.

Es ist so, dass ich derzeit noch in Elternzeit bin (ungekündigte Festanstellung) und Ende Mai mein zweites Kind bekomme.
Meine Große wird dann 25 Monate alt sein. Da ich zwischendrin ja nicht gearbeitet habe bekomme ich beim Elterngeld ja den Sockelbetrag plus den Geschwisterbonus. Soweit ist das uach alles klar.

Ausserdem gibts ja von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Kalendertag. Und genau da setzt meine Frage an.

Elterngeld wird ja mit Mutterschaftsgeld verrechnet.
Mutterschaftsgeld erhalte ich für die 8 Wochen nach der Geburt dann ja insgesamt 728 Euro, was dann 364 Euro pro Monat entspräche.
Elterngeld würde ich aber mit dem Geschwisterbonus ja 375 Euro bekommen.
Wie ist das denn jetzt? Ist es so, dass sowie man Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhält (egal in welcher Höhe) das Elterngeld ersatzlos gestrichen wird für die Zeit, oder würde ich dann die Differenz zum Elterngeld (da Elterngeld hier ja höher wäre) ausbezahlt bekommen?
Sind zwar nur 11 Eur, aber es interessiert mich einfach mal, wie das gehandhabt wird.
Bei meiner Großen hat sich die Frage ja nicht gestellt, da damals mein Einkommen (und somit mein Mutterschaftsgeld) ja deutlich höher lagen als das Elterngeld.


LG

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Hi,

ich kann mir nicht vorstellen, dass dabei der Geschwisterbonus eingerechnet wird.
Die EG-Stelle kann da sicher weiterhelfen.

LG
Barbara

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hallo, du bekommst für die 6 wochen vor der geburt und die 8 wochen danach das mutterschaftsgeld von der krankenkasse, in deinem fall die 728€

das elterngeld bekommst du erst nach den 8 wochen nach der geburt, mpnatloch 375 € das elterngeld gibt es also nicht 12 monate lang, sondern nur 10.

das elterngeld wird dann ersatzlos gestrichen, wie du schon richtig geschrieben hast..


lg eve

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Hi,
ich lehn mich mal aus dem Fenster, aber deine Rechnung geht nicht ganz auf.

Es sind nicht 364 Euro pro Monat. Sondern mehr. Denn ein Monat (Ausnahme Februar) hat immer mehr als 4 Wochen.

Ich hatte nach der Geburt gute 10 Wochen Mutterschutz (Geburt gute 2 Wochen vor Termin).

Ich habe für
- den ersten Monat (6.12. - 5.1.) 0 Euro EG, 403 Euro MuSchuGeld
- den zweiten Monat (6.1. - 5.2.) 0 Euro EG, 403 Euro MuSchuGeld
bekommen.

Im dritten Monat (10 Wochen sind ja mehr als 2 Monate) gabs anteilig MuSchuGeld und Elterngeld.

Da die 403 Euro natürlich mehr als Sockelbetrag + Geschwisterbonus sind war klar, das ich für zwei volle und einen teil-Monat kein EG bekommen würde. Im "Teil-Monat" wurde dann - ich habe nicht nachgerechnet, aber scheint hinzukommen - taggenau gerechnet. Also Mutterschutzgeld bis zum X.Februar, und für den Rest anteilig Elterngeld.

Es wird also auch ein "Teilmonat" ausgezahlt, wenn du pünktlich oder nach ET entbindest hast du am Ende des zweiten Lebensmonates einen Teil Mutterschaftsgeld und einen Teil Elterngeld, wenn für den Monat das Mutterschaftsgeld die 375 Euro nicht überschreitet.

Du würdest für den ersten Monat mit Kind 390 oder 403 Euro (je nachdem, ob 30 oder 31 Tage) Mutterschaftsgeld bekommen. Für den zweiten entsprechend weniger. Und je nachdem entsprechend aufgestockt auf das Elterngeld.

Viele Grüße
Miau2

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Mathe ist aber nicht deine Stärke, oder? Mutterschaftsgeld erhalte ich für die 8 Wochen nach der Geburt dann ja insgesamt 728 Euro, was dann 364 Euro pro Monat entspräche.

8 Wochen sind keine 2 Monate!!!


Du erhältst täglich 13 Euro Mutterschaftsgeld, aber nur täglich 12,50 Euro bei 30 Kalendertagen im Lebensmoant und sogar nur 12,09 bei 31 Kalendertagen. Lediglich bei 28 Tagen im Lebensmonat wird dir anteilig Elterngeld bezahlt bist du auch bei 375 Euro bist!

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Ehrlich gesagt verstehe ich das grad echt nicht.

Mutterschaftsgeld sind 13 Euro pro Kalendertag. Und Mutterschutz nach der Geburt sind 8 Wochen (nicht 2 Monate).
Und wenn ich davon ausgehe, dass eine Woche 7 Kalendertage hat bin ich doch bei 56 Kalendertagen. Und pro Kalendertag 13 Euro sind 728 Euro.

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Das kann schon sein, dass so die Rechung stimmt, aber nicht im Bezug zum Elterngeld ;)

Aber genau da liegt doch das Problem. DAs es eben keine 2 Monate sind. Wenn du nun die 375 Euro fürs Elterngeld durch 30 oder 31 teilst, dann ist das tägliche Elterngeld geringer als das Mutterschaftsgeld!

Mutterschaftsgeld erhältst du nämlich bei 28 Tagen im Lebensmonat 364 Euro, da gibt es dann 11 Euro Elterngeld dazu für den Lebensmonat.
Bei 30 Tagen gibts 390 Euro Mutterschaftsgeld im Lebensmonat, das sind mehr als 375 Euro!
UNd bei 31 Tagen gibts sogar 403 Euro Mutterschaftsgeld, auch das sind mehr als 375 Euro ;)