Darf ich Babysitting anbieten ohne Anmeldung?

Hallo :-)

da mein Tagesmutterkurs sich leider verzögert, weil sich zu wenig Teilnehmer angemeldet haben, überlege ich nun übergangsweise Babysitting anzubieten

Ich würde einfach mal für ein paar Stündchen auf ein Kind aufpassen, damit die Mutter einkaufen, oder andere Arbeiten erledigen kann.

Das habe ich als Schülerin damals immer mal gerne gemacht - meine Frage ist aber nun, ob ich es einfach so darf?

Würde mich über Antworten sehr freuen!!

Lg von Maren

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1.also ich würde niemand mein Kind geben wenn keinerlei Erfahrungen vorliegen .
2.wäre das dann wohl schwarz Arbeit .
Warte auf deinen Kurs bis du alles in Sack und Tüten hast geh vielleicht in Kita´s Ehrenamtlich aushelfen um die Erfahrung zu sammeln .

Lg

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Die Frau hat zwei eigene Kinder, ich würde das Erfahrung nennen.

Ehrenamtliche Tätigkeit, unbezahlt in einer KiTa ist kurzfristig nicht so ohne weiteres möglich.

Babysitting find ich schon den richtigen Weg, muss halt nur die Bürokratie abgesichert sein.

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Du bist echt mutig - da zahlt doch keine Versicherung wenn was passiert!

Naja, villeicht findet sich die ein oder andere Mutter die das Risiko trägt , villeicht wenn Du ganz ganz billig bist

M.

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Ich nochmal :-)

es war auch nur eine Überlegung - werd es nun auch nicht machen, hatte mir schon gedacht, dass es nicht so einfach geht.

Und allein versicherungstechnisch wäre es wirklich waghalsig - hatte es im ersten Moment nicht bedacht.

Werd nun alles ganz langsam angehen und meinen Kurs und Praktikum etc. erstmal absolvieren

Darauf freue ich mich schon #huepf

Liebe Grüsse von Maren

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...ja das darfst du einfach so! dazu kannst du dich bei einer agentur für babysittung anmelden.l.g.c

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Lass Dir nicht soviel Blödsinn von Leuten erzählen, die allesamt keinerlei Ahnung haben und schau stattdessen ins entsprechende Gesetz.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du mit Anmeldung, die Eintragung und Erlaubnis als Tagesmutter meinst.

§ 43 SGB VIII sollte Dir weiterhelfen bei der Beantwortung Deiner Frage.

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Sie schreibt klar und verständlich dass es nicht um die Erlaubnis oder die Tatigkeit innerhalb der Tagespflege sondern um einen Babysitterjob geht.

Und selbst WENN, bringt ihr da der Gesetzestext des Bundes wenig da mittlerweile JEDES Bundesland noch seine eigenen Verordnungen drauf gelegt hat, die sich dann auch noch innerhalb der jeweiligen Landkreise unterscheiden können. Wenn du so viel Ahnung hast müsstest du das wissen und auch darauf hinweisen.



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Dummes Geschwätz, Bundesrecht ist für jedes Bundesland und jeden Landkreis bindend.

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Hier wird leider jede Menge Unsinn erzählt.

Selbstverständlich kannst Du Babysitting anbieten ohne Kurs. Ich würde Dir jedoch empfehlen, deine Haftpflichtversicherung schrifltlich zu fragen, bis zu welchem Umfang, falls überhaupt Du versichert bist. Falls nicht, kannst Du eine Haftpflichtversicherung speziell dafür abschließen.

Ein Tagesmutterkurs hat auch keine staatlich festgelegten Inhalte, ist daher auch nicht obligatorisch. Selbst als Tagesmutter kannst Du ohne Kurs arbeiten. Allerdings vermittelt Dich dann das Jugendamt nicht und würde auch deine Vergütung nicht übernehmen.

Gruß

Manavgat