Ist es rechtens wenn ich Krank geschrieben bin und woanders arbeite?

Hallo ich wollte mal meine Situation überprüfen!

Also ich bin als Zivilist bei der Bw und habe mich schon seid längerer Zeit krank schreiben lassen weil ich den Rücken kaputt habe!(Habe mich mit einem Tisch verhoben)

Jetzt habe ich aber die möglichkeit bekommen einen 400€Job zumachen als Lkw Fahrer bzw.Rangierer.

Krank geschrieben bin ich natürlich weiterhin wegen meinem Rücken.

Was kann mir passieren wenn das rauskommt?Kann mich einer beim Finanzamt melden oder bin ich auf der sicheren Seite?

Ich bin ja der Meinung das ich als Zivilist bei der Bw nicht gekündigt werden kann!Nicht nach 16j.

Danke euch

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ist verboten, kan Kündigung zur Folge habe.

Krankmeldung heist ja nicht umsonst ArbeitsUNFÄHIG

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hier müßte es allerdings statt "arbeitsunfähig" "denkunfähig" heißen.

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ja, stimme ich dir zu

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#klatsch - Flachpfeife

sind die Schmerzen auszuhalten (die im Kopf, nicht die im Rücken #augen)?

Abgesehen vom Schreiben im falschen Forum (Schwarznase) macht es noch unheimlich Sinn, wenn man mit "Rücken" nen gelben Schein hat, LKW zu fahren oder rangieren zu wollen ----

GzG
Irmi

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Die Frage ist ein Scherz oder? #gruebel

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Dem Finanzamt wird das herzlich wenig stören, aber dein Arbeitgeber hat durchaus die Möglichkeit dir die Kündigung auszusprechen. Ich bin mir nicht sicher ob sie nicht sogar fristlos sein kann.

Denn über eines solltest du dir im Klaren sein, dein Arbeitgeber hat ein Recht darauf das du dich darum kümmerst wieder gesund zu werden und er auf deine Arbeitskraft wieder zugreifen kann.

Schließlich machen nun andere Kollegen deinen Job zu ihrer eigentlichen Aufgabenstellung. Ein Arbeitgeber hat die Aufgabe seine Recourcesn einzuteilen und da spielst du ein Rolle. Er kann und darf nicht zulassen das Kollegen in Mitleidenschaft gezogen werden wenn einer erkrankt.

Er kann sogar den Job neu besetzen und dir eine adäquate Stelle anbieten wenn du über lange Zeit erkrankst.

Zu dem wehre ich mich persönlich, denn wenn du in die Langzeitkrankheit gehst, dann zahle ich sogar dein Krankengeld, wissend das du mit Vorsatz deine Gesundheit nicht wiederherstellen willst.

Und deine Meinung interssiert den Gesetzgeber und die Gerichtsbarkeit überhaupt nicht. Sie wird eindeutig urteilen und bekanntlich zählt Unwissenheit nicht um straffrei zu bleiben.

blueH6

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Mach es.
#pro Mut zur Lücke.
Du denkst ja, dass du nach 16 Jahren, und dazu noch bei der BW, nicht gekündigt werden kannst. Also dann mal los.

Ich freue mich schon auf deinen nächsten Beitrag, wenn du fragst, was du dann gegen die fristlose Kündigung (die absolut rechtlich gerechtfertigt ist) unternehmen kannst.

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Auch wenn ein Arbeitsverhältnis auch eine Form von "Partnerschaft" darstellt - es gehört wohl eher ins Forum "Finanzen&Beruf"

"... Ich bin ja der Meinung das ich als Zivilist bei der Bw nicht gekündigt werden kann!Nicht nach 16j...."

Und mit welcher Begründung sollte ausgerechnet ein "Zivilist" bei der BW nicht gekündigt werden können?
Ich vermute mal, es besteht ein ganz normales Angestellten-Verhältnis. Dann gelten dafür doch die gleichen Bedingungen wie sonst überall auch. Heißt, wenn dein AG mitbekommt, dass du trotz AU wegen "Rücken" #augen (was ist das denn für ne Krankheit?) ja eigentlich doch arbeitsfähig bist, kann er schon dagegen vorgehen.

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So naiv kann keiner sein.

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Ordentlich kannst du wegen dem Spaß nicht gekündigt werden, außerordentlich auf jeden Fall.

Eine außerordentliche Kündigung kann dann ausgesprochen werden, wenn es zu einem besonders schweren Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitnehmers gekommen ist.

Deine Pflichten:

- Erhöhte Obliegenschaft der Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit.

Wenn du Rangieren kannst, wird jedes Arbeitsgericht dir zumuten, auch normal arbeiten zu gehen. Was du machst, ist Betrug und der wird, wenn es hierauskommt, die fristlose, außerordentliche Kündigung zur Folge haben.

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Willst Du provozieren oder merkst Du gar nicht, was für einen Stuss Du schreibst?

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Aber heut ist doch erst Dienstag #kratz