Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter trotz Berufstätigkeit???

Hallo, ich bin gerade ziemlich sauer! Letzte Woche hatte ich Post vom Jobcenter, eine Einladung, um mit mir über mein Bewerberprofil und meine berufliche Situation zu sprechen. Ich habe sofort angerufen und erklärt, dass ich seit 2007 eine Anstellung habe, zunächst zu 50%, vor 2 Monaten habe ich auf 80% aufgestockt, mehr geht nicht, da ich alleinerziehende Mutter eines 7jährigen Sohnes bin. Leider verdiene ich zu wenig, so dass ich weiterhin auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ganze 59EUR) angewiesen bin. So, heute nun kommt ein Brief mit einer Eingliederungsvereinbarung, u.a. wird mein Bewerberprofil in der Arbeitsagentur aufgenommen, ich muss zusichern mich zu bemühen, meine Hilfebedürftigkeit zu verringern, ich muss jederzeit erreichbar sein, muss bei Ortsabwesenheit die Zustimmung meines persönlichen Ansprechpartners einholen u.s.w. Ich arbeite in einer Klinik für geistig behinderte Kinder, sicher kein Job, bei dem man seine Zeit mal kurz runterschrubbt, ich bin nur am Rotieren, um meinen Sohn immer pünktlich abzuholen und jetzt sowas. Haben die keine anderen Leute, um die sie sich kümmern müssen. Die können mich doch nicht zwingen, meinen sicheren Job aufzugeben, oder doch? Ich bin gerade echt geschockt und komme mir vor, wie ein Schwerverbrecher und das wie gesagt wegen monatlich 59EUR. Bisher wollte doch auch keiner was von mir, warum jetzt??? Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich diese Eingliederungsvereinbarung unterschreiben muss, in mir streubt sich alles, da ich nicht weiß, was dann auf mich zukommt, muss ich mich woanders bewerben??? Fragen über Fragen... Vorab schon lieben Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße von Dani

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warum emfängst du kein kinderzuschlag oder wohngeld? wird man dann immer noch vermittelt? ich glaube nicht

lg susanne

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Das habe ich auch gefragt, dafür würde ich wohl zu wenig verdienen, verstehe ich auch nicht ganz... Aber es ist so :-(

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Hallo,

ich glaube, solange man Anspruch auf ALG 2 hat, kann man keinen Kinderzuschlag bzw Wohngeld beantragen?

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Hi,

oje, da wird wohl nach Schema F gearbeitet... oder es gibt gerade keine dringenderen Fälle als die 59-Euro-Belastung ;-)

Kannst Du noch mal mit denen reden? Bewirbst Du Dich denn "freiwillig"? Ich meine, es ist ja sicher nicht Dein Ziel, ewig Zuschüsse zu erhalten, auch wenn es nur ein bisschen Geld ist. Wenn Du Dich weiter bewirbst wird Du evtl einen Job kriegen, mit dem Dir das Geld etwas lockerer sitzt UND Du das Amt los bist... evtl. kannst Du vereinbaren, einfach x Bewerbungen im Monat vorzulegen und im Gegenzug lassen die Dich in Ruhe?

LG, Nele

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Hallo,

google mal und du wirst eine Menge dazu finden.
Grundsätzlich scheint diese EVB "normal" zu sein, da du dich - im Gegenzug zu den Leistungen der arge - weiterhin verpflichten musst, aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen.
Inwieweit jetzt für dich diese Klausel mit der Ortsabwesenheit gilt, ist jedoch fraglich. Laut einiger Foren brauchst du z.B die dir zugeschickte EVB so nicht unterschreiben und kannst stattdessen einen "eigenen" Entwurf ausfertigen, indem du dich z.B. verpflichtest, im Monat so und soviel Bewerbungen zu schreiben.
Wie gesagt: google mal und vllt antwortet dir noch jemand, mit mehr Ahnung als ich.;-)

vg, m.

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Hallo Dani,
setzt Deinen Betrag mal bei www.tacheles-sozialhilfe.de ins Forum, dort kann Dir besser geholfen werden.

Und: Du mußt gar keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.

Gruß
GR

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Es ist ganz normal, dass du deine Hilfebdürftigkeit verringern bzw. beenden musst. D. h. wenn du einen Job haben kannst wo du eben mehr verdienst und der zumutbar ist, so musst du diesen annehmen. Ebenso musst du dich bewerben.
Das ist unabhängig davon ob man ergänzendes oder volles ALG II bekommt und egal wieviel ALG II man bekommt.
Und es sind bei weitem ja nicht nur 59 Euro die du bekommst, sondern auch GEZ-Befreiung, du musst weniger zuzahlen bei Medikamenten etc. und die weiteren Vergünstigungen die du hast.

Im übrigen musst du so oder so die Zustimmung einholen für eine Ortsabwesenheit unabhängig von der Eingliederungsvereinbarung.
Und du bist auch ohne Eingliederungsvereinbarung verpflichtet deine Hilfebedürftigkeit zu verringern etc.

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Ich wusste nicht, dass ich mich weiterhin bewerben und eine Zustimmung für Ortsabwesenheit einholen muss... Das Jobcenter hat mir noch nie irgendwelche Vorschläge geschickt oder nachgefragt, ob ich mich bewerbe, keine Gespräche, nichts... Ich war der Meinung, dass ich alles getan habe, was in meiner Macht steht. Ich habe mein Stundenbudget erhöht, mehr geht einfach nicht, da andernfalls die Betreuung meines Sohnes nicht mehr gewährleistet wäre. Ich bin Arzthelferin, die Bezahlung ist miserabel, da werde ich auch woanders nicht mehr verdienen. Die Klinik, in der ich arbeite, ist hier am Ort, meinen Sohn kann ich auf dem Arbeitsweg zur Schule bringen und wieder abholen, ich habe weder Fahrkosten und muss ich Zeit für den Fahrtweg aufbringen... Also werde ich woanders auch keine 32 Stunden/Woche arbeiten können. Das ist alles ein Mist. Aber ich kann es ja drauf ankommen lassen und mal schauen, was für Jobvorschläge mir das Jobcenter so bringt und gleichzeitig meine Chefs involvieren und Ihnen die Schreiben vom Jobcenter zeigen, vielleicht sind sie doch bereit, mir diese Differenz zu zahlen.
Herzlichen Dank an alle, die mir geantwortet haben.
LG Dani

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Sorry, aber du liegst falsch.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-15-SGB-II-Eingliederungsvereinbarung.pdf

Ab 2.2

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Ziel ist es natürlich immer sich selbst zu versrgen. Auch wenn du "nur" 59 € erhälts ist es ja Ziel auf 0 zu kommen.

Wenn es dich zu sehr ärgert, melde dich einfach ab und spare die 59 € (sofern nicht sonst noch wa anderes gezahlt wird, Krankenkasse, andere Abgaben etc) wo anders ein.

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Eine Frage: bekommst Du die 59 EUR auch noch, seitdem Du auf 80 % aufgestockt hast? Vielleicht wäre damit die Sache ja hinfällig und Du könntest Kinder- bzw. Wohnzuschlag beantragen.

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Ja, ich habe aufgestockt mit dem Ziel, keine zusätzlichen Leistungen mehr zu beziehen und hatte harte Gehaltsverhandlungen mit meinen Chefs, mehr war nicht drin. Ich denke, ich muss mir das mal ganz neutral ausrechnen lassen, ob ich nicht doch zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschuss bekommen kann und dafür kein ergänzendes ALGII. Ist wirklich ätzend, ich arbeite 32 Stunden/Woche, bin für meinen Sohn da, kümmere mich um alles und trotzdem wird man behandelt, als würde man den ganzen Tag zu Hause rumsitzen, das ist es, was mich so ärgert. Keiner wäre mehr froh als ich, wenn ich da draußen wäre.
LG Dani

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***ich arbeite 32 Stunden/Woche, bin für meinen Sohn da, kümmere mich um alles und trotzdem wird man behandelt, als würde man den ganzen Tag zu Hause rumsitzen***

Das würde mich auch ärgern #seufz
Daher: Lieber noch mal weiterbewerben. Bist ja schon fast dran an der Unabhängigkeit!
Und mit Bewerbungen, die Du vorweisen kannst, lässt das Amt Dich vll in Ruhe?? (Hatte ich oben schon geschrieben...)

Lg, Nele

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Ohne die anderen Antworten zu lesen: Ich würde eher noch Zeitungen austragen oder ein paar Stunden die Worte für irgendne alte Omma putzen als wegen 59 Euro aufs Amt zu gehen.

Kannst du dir einen kleinen Zusatzjob besorgen? Oder Wohngeld beantragen? Oder Kindergeldzuschlag? Ich würde mich beim Amt abmelden und mir notfalls die 59 Euro anderweitig hinzu verdienen.

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Es sind ja keine 59 Euro, wenn Du den Freibetrag, Zuzahlungsbefreiung usw. usw. berücksichtigst!

Gruß,

W

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Hier ist dir teils grober Unfug gepostet worden, aber du steigerst dich auch ziemlich kindisch rein.

Kein vernünftiger Vermittler wird verlangen, dass du einen relativ sicheren Job, der zu deinen Betreuungszeiten passt und dich einigermaßen über Wasser hält, kündigst!

Der Passus mit der Ortsabwesenheit ist Standard und steht auch so im Gesetz, aber bei Leuten wie dir müsste eigentlich rein, dass es für den dir zustehenden Jahresurlaub nicht zutrifft zum Beispiel.

Ich denke: Da wollte ein Kollege sehr genau seine Sollzahlen erfüllen (es muss ein bestimmter Prozentsatz Kunden, die arbeitslos sind oder wie du als arbeitssuchend gelten - das tut man nämlich bei ergänzendem Bezug - Eingliederungsvereinbarungen geschlossen sein. Dass er sie dir ohne persönliches Gespräch geschickt hat, ist eigentlich auch nicht richtig, zeigt mir aber, dass es sich offenbar wirklich nur um eine "Pro Forma"-EGV geht und man da gar nicht konkret vor hat, dir nun nachzusteigen.

Ruf' einfach da an, lies vorher mal in meinem Link un gut is.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-15-SGB-II-Eingliederungsvereinbarung.pdf

Ab 2.2 bitte!

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Vielen Dank!!! Ja, vielleicht steigere ich mich da wirklich rein, aber ich will meine Arbeit auf keinen Fall aufgeben müssen. Da steckt so viel Herzblut von mir drin... Das ist denen vom Jobcenter natürlich egal, daher meine Angst vor dem, was evtl. kommt. Den Link werde ich mir gleich durchlesen.
LG Dani

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"Das ist denen vom Jobcenter natürlich egal"

Unfug! Ich bin eine von "denen" und ich darf dir versichern, dass ist uns eben nicht egal! Und wir wären ja vom wilden Affen gebissen, wenn wir einfach mal die Leute aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen prügeln würden.

Es gibt Menschen wie dich, da macht es durchaus Sinn, von unserer Seite Angebote zu machen oder auch mal den Druck zu erhöhen, weil manche sich wirklich in Jobs "ausruhen", obwohl mehr drin wäre. Ich erinnere mich an einen Taxifahrer, der jahrelang ja immer nuuuuuur 450,- € brutto bekam. Angeblich ging nicht mehr. Als man ihm in Aussicht stellte, dass er sich dann eben anderweitig wird umsehen müssen, hatte er schwupps eine Vollzeitstelle im Taxi.

Aber kein vernünftiger Vermittler wird eine alleinerziehende Mutter mit 32-Stunden-Job und so wenig Leistungsanspruch aus dem Job in eine neue Probezeit etc. zwingen.

Aber: Das böse böse Jobcenter kann andere Dinge tun: Evtl. hat dein Arbeitgeber ja eine "bessere" Stelle und du bräuchtest dafür eine Fortbildung? Da kann unter Umständen das Jobcenter helfen. Nur mal so am Rande. "Die" vom Jobcenter sind durchaus nicht alles hirnbefreite Spacken, die Machtgeilheit ausleben wollen und nur Paragrafenreiterei betreiben.

Nee nee, ich habe da schon einige denkende Menschen gesehen... ;-)

LG
Ch.

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