Weihnachtsgeld öffentlicher Dienst 2. Jahr Elternzeit?

Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Ich habe am 15.01.2009 meine Zwillinge entbunden, befinde mich momentan in Elternzeit und mich würde interessieren ob ich dieses Jahr Weihnachtsgeld bekomme oder nicht. Arbeite im Öffentlichen Dienst und werde nach TV-ÖD bezahlt.
Danke für Antworten
LG Verena

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Weihnachtsgeld setzt voraus, daß man arbeitet und ein Gehalt bezieht. In Elternzeit bekommst du "nur" Elterngeld im ersten Jahr und Kindergeld. Also erhälst du auch kein Weihnachtsgeld.

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Hallo,

ich habe meine Tochter 2007 entbunden und habe 2008 wo ich noch in elternzeit war kein W-geld bekommen.

lg skm

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Das stimmt für den öffentlichen Dienst nicht, dort gibt es z.T. noch Weihanchtsgeldzahlungen ohne zu arbeiten.

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Nur im Jahr 2009 stand dir die Jahressonderzahlung zu, 2010 nicht mehr:

"(4) Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate,
(...)
c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat;(...)"

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1450

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Dir steht nur im Jahr der Geburt WEihnachtsgeld zu wenn du dann nciht arbeitet.

Also hier hast du sicher 2009 Weihanchtsged erhalten (auch wenn du da ja das ganze Jahr nicht gearbeitet hast), aber diese Jahr steht dir keines zu!

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Hallo

Nein, ich habe auch 2008 noch welches bekommen.Im November 2007 ist mein Sohn geboren.

Bianca

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NAch dem TVöD ist dies falsch, wenn du keine Teilzeitarbeit hattest.

Habe vorhin extra darin nachgeschaut.

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