Beschäftigungsverbot - Frage an Lehrerinnen (NRW)- Bitte dringend

Hallo liebe Kolleginnen,
ich bin fast in der 16. Woche und mir gehts nicht gut, daher wurde ich seit den Herbstferien krankgeschrieben.
Vom BAD und der Bezirksregierung hab ich ein generelles Beschäftigungsverbot erhalten, müsste aber dennoch laut Schulleiter in die Schule zu Schreibarbeiten etc. . Zu meinen Schülern darf ich natürlich nicht (Förderschule - Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung)
Das geht aber auch nicht, da ich täglich mindestens 2 Stunden im Auto sitzen muss und das echt nicht schaffe.
Meine Frauenärztin wollte mir schon viel früher ein Beschäftigungsverbot ausstellen, doch ich habe Angst, dass ich dann meinen Lohn nicht weiterhin ausgezahlt bekomme?!
Bin Mutter einer 2 1/2 Jährigen und Alleinverdiener, daher brauchen wir das Geld sehr nötig!
Also, bekomme ich weiterhin das reguläre Monatsgehalt???

Ich hoffe, Ihr könnt mich beruhigen!?
D A N K E schon mal!
LG
Kareen

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Hallo,

bin zwar erst Referendarin un das in Bayern, aber laut Mutterschutzgesetz solltest du dein volles Gehalt weiter kriegen... les das doch mal genau nach!!!
So viel ich weis ist das in allen anderen Berufen auch so, warum sollte es dann beim Staat anders sein?

Also lehn dich zurück, entspann dich und genieß deine Kugelzeit #winke

liebe Grüße
kleine Zitrone + #ei 28. ssw

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Hallo!

Also egal, wer dir das Beschäftigungsverbot ausstellt, du bekommst deinen Lohn weiterhin ausgezahlt!
Wie das nun mit der Beschäftigung in der Schule ist, weiß ich nicht genau, weil es wohl wirklich generell erlaubt ist, dass man dich dann an einem anderen Arbeitsplatz (also nicht im Umgang mit Schülern) einsetzt, habe aber eigentlich noch nie gehört, dass das auch praktiziert wird.
Etwas anderes ist es aber wohl, wenn du von deiner Ärztin ein individuelles BV bekommst, weil eine Gefahr für deine Gesundheit oder die deines Kindes besteht, wenn du weiter arbeiten würdest (eine so lange Fahrtstrecke sollte eigentlich u.a. dann ein Grund sein, wenn du sowieso schon gesundheitlich angeschlagen bist) und dann meine ich kannst du auch ganz daheim bleiben. Aber da kann ich mich auch ganz schwer täuschen.


LG und alles Gute!

Steffi

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Hallo,

also, du bekommst dein volles Gehalt. Lass dir ein Beschäftigungsverbot vom Arzt austellen, wie mamaneuburg schon schrieb.
Dann wirst du normalerweis auch nicht anderweitig eingesetzt.

Die Schule und alle anderen BEteiligten sind übrigens ganz froh, wenn du das BV hast statt Krankmeldung, da dann eine neue Lehrkraft angefordert werden kann im Gegensatz zu wöchentlichen Krankschreibungen.

Mach dir keinen Kopf! Das hört sich kompliziert an, aber es ist letztilch nur ein Papier. Alles andere läuft dann automatisch und zwar auch in deinem Sinn!!!!!

LG

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hallo, ich habe ein partielles BV (von meinem arzt) und bekomme trotzdem das gehalt für die zeit, die auf meinem vertrag steht ....

lg und alles gute dir

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Hallo,
ich bin Lehrerin in Sachsen-Anhalt (allerdings an einer Schule in freier Trägerschaft) und habe auch ein BV. Du bekommst in jedem Fall dein volles Gehalt weiter.
Und wenn du dir das BV vom FA ausstellen lässt, denke ich, kann man dich nicht einmal zu Schreibarbeiten verpflichten. Denn da muss ja kein Grund draufstehen, nur dass du ein BV hast. Da könnte es ja auch sein, dass du liegen musst. Ich habe auch täglich 170 km Autobahn und das ist neben meiner Risiko-SS einer der Hauptgtünde für das BV. Mich verpflichtet auch keiner zu irgend einer Ersatzarbeit. Sprich mit deiner FÄ. Da findet sich sicher eine Lösung.
Noch als Tipp, falls du es nicht schon längst hast: Wenn du verheiratet bist, wechsle schnell in Stkl. 3, dann bekommst du mehr Elterngeld (wenn ihr auf das Geld so angewiesen seid).
LG
ingece