Kind aus dem Kindergarten wirft Stein aufs Auto? Wer haftet?

Hallo Leute,
bin gerade durchn Wind.

Habe eben meinen Sohn aus dem KiGa abgeholt.
Als ich am KiGa lang fuhr warf mir ein Kind vom Kindergartengelände aus einen Stein auf meinen Wagen.

Hab direkt den Erziehern Bescheid gegeben.
Die sagten ich solle in Ruhe nachschauen ob ein Schaden entstanden ist und dann morgen Bescheid geben.
Aber die Leiterin meinte es wäre egal ob was kaputt gegangen ist. Der KiGa würde dafür nicht haften. Schock.

Habe jetzt mal geschaut. Hab ne Beule im Auto.

Wer muss jetzt haften?
Der KiGa oder die Eltern des Jungen?
Kann mir jemand mit Rat zur Seite stehen? Weiß gerade nicht wie ich mich verhalten soll...

Danke und LG

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Hallo,

weisst du denn, wer den Stein geschmissen hat???
Dann die Versicherung der ELtern.

Liebe Grüße
Peachii

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Ja ich weiss den Vornamen.
Sie wollten die Eltern auch schonmal drauf ansprechen das da was kommen könnte meinerseits....

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Nö.

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Vermutlich muß gar keiner haften, weil Kinder unter 6(?) oder 7(?) Jahren deliktunfähig sind.
Wenn dann Eltern/Betreuer ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haftet niemand und Du bleibst auf Deinem Schaden sitzen.

LG

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Also mal ganz einfach: Du bleibst (rein rechtlich) auf dem Schaden sitzen.

das Kind selber ist deliktunfähig
die Eltern des Kindes hatten keine Aufsicht, also kannst du sie auch nicht belangen
die Erzieherinnen des Kiga hatten zwar die Aufsicht, werden diese aber nicht verletzt haben

Du kannst höchstens auf den Guten Willen der Eltern hoffen. Dass selbste eine Versicherung für deliktunfähige das zahlt, bezweifle ich.

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Hallo,

für diesen Schaden haftet keiner.
Wenn man vor Kindergärten parkt, geschieht das quasi auf eigene Gefahr.

LG

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Hallo

wenn die Erzieherinnen die Aufsichtspflicht wahr genommen haben, also da waren
haftet niemand

Kinder bis 7 Jahren sind deliktunfähig
im Straßenverkehr bis 10 Jahren

die üblichen Haftpflichtversicherungen schließen deliktunfähige Kinder nicht unbedingt mit ein.
Nur wenn die Eltern die Kinder mit versichert haben, kannst du was bei einer Versicherung geltend machen.

Die Eltern könnten aus Kulanz sich beteiligen, müssen aber rechtlich gesehen nix zahlen

Die Versicherung des Kindergartens zahlt nur wenn das Aufsichtspersonal nachweislich die Aufsichtspflicht verletzt hat


grüße Silly
die extra ihre Kinder mit versichert hat

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Hi,
wie dir schon gesagt wurde wird es ziemlich schwer werden, den Erzieherinnen da eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen.

Und nur dann hättest du einen Anspruch - gegen die Erzieherin bzw. die KiTa.

Gegen das Kind bzw. seine Eltern hast du keinerlei Anspruch. Ist (leider) so, der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bei Schäden durch nicht-deliktfähige Kinder der Geschädigte einfach der Dumme ist und Pech gehabt hat, wenn keine Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Es gibt private Haftpflichtversicherungen, die Schäden durch nicht-deliktfähige Kinder zumindest in sehr begrenztem Umfang (meistens 5000-10.000 € Höchstbetrag, unsere mit 30.000 Höchstbetrag ist schon relativ hoch in diesem Bereich) mit absichern.

Ob das allerdings auch greifen würde wenn das Kind in der KiTa war - keine Ahnung.

Wenn du weißt, wer es war kannst du dich an die Eltern wenden und nachfragen, ob sie zufällig eine solche PHV haben. Wenn ja kannst du Glück haben.

WEnn nein wird es wohl leider so sein, dass weder Kind noch KiTa noch sonst irgend jemand dafür haftet. Dann wäre es höchstens evtl. ein Fall für - wenn vorhanden - deine Vollkasko (wenn du einen Rabattretter drin hast und nicht allzu viel Selbstbeteiligung wäre das eine Idee...ansonsten würdest du vermutlich dabei draufzahlen).

Ist ziemlich blöd, wenn man der Geschädigte ist...

viele Grüße
miau2

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huhu!
hätte ich erfahren, dass mein kind den stein geworfen hätte - aber natürlich würde ich zu der mutter gehen und ihr anbieten, die kosten für die reparatur zu übernehmen. das wäre für mich selbstverständlich. und mein kind würde sich in irgendeiner weise auch daran beteiligen, das glaub' aber mal - ob's 3 oder 13 jahre alt wäre. versicherung hin oder her - bockmist muss man wieder herrichten, ob "deliktunfähig", "versichert" oder was weiß ich.
als geschädigte widerum würde ich mich bei der versicherung schlau machen und in jedem fall die eltern des kindes ansprechen. ich fände es schon äußerst dreist, wenn die eltern dann "pech gehabt" sagen würden....!
lg
julia

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Hallo

das Problem ist, daß es manchmal aber gar nicht machbar ist, so einen Schaden einfach so zu bezahlen.

Fall bei uns im Hof - mit Rolle am Auto hängen geblieben - eine dünne aber tiefe Schramme entlang der ganzen Seite vom Auto
Kosten 1200.- für Neulakierung - waren ja beide Türen betroffen - Eltern hatten keine Versicherung

die beste Freundin meiner Tochter hatte etwas in eine Autotür gekratzt - die anderen Kinder haben sie angestachelt und sie hat es gemacht - obwohl es weg zu polieren gewesen wäre, haben sich die "Opfer" die Tür komplett neu lakieren lassen.
Auch keine Versicherung für Kinder vorhanden ......
allerdings war aber denen ihre Versicherung kulant, und sie haben der Mutter Verletzung der Aufsichtspflicht gestattet.

auch beruflich ist mir sowas öfters begegnet
deswegen habe ich meine Kinder mitversichern lassen, weil in meinem alten Vertrag die Kinder nicht mit drinnen waren.
Die Versicherung wollte das aber gar nicht so einfach machen

Ich bin auch immer dafür den Schaden den mein Kind macht zu ersetzen, aber ich könnte es mir echt nicht leisten

Grüße Silly

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Hallo,

wenn du Glück hast, deckt die Haftpflicht der Eltern des Kindes solche Schäden mit ab.

Besser wäre es, sowas belastet das Kitaklima unnötig.

Gruß Marion