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Meine Nackenhaare stellen sich auf.

Nein, als 1 €-Jobberin darfst du diese Tätigkeiten auf keinen Fall machen. Du darfst nur Arbeiten verrichten, die zusätzlich, wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Dazu gehört im Altenheim z. B. eine reine Beschäftigungsbegleitung (Vorlesen, Begleiten beim Spazieren gehen o.ä.). Das Füttern ist eine originäre Aufgabe, die der Träger der Einrichtung durchführen muss. Dies darf nicht durch 1€-Jobber durchgeführt werden.

Hier bei uns würde - sofern du dich über den Träger beim Jobcenter beschwerst - eine unangemeldete Prüfung stattfinden, der Träger würde über Rechte und Pflichten belehrt werden und abgemahnt werden. Im Falle, dass erneut Teilnehmer Arbeiten verrichten müssen, die nicht genehmigt worden sind und auch nicht genehmigt werden dürfen, werden keine Teilnehmer mehr zugewiesen.

Du darfs keine pflegerischen Tätigkeiten und keine Reinigungstätigkeiten machen - alles NICHT zusätzlich!!!

FG
H. #klee

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Armes Deutschland sag ich nur! :-[

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Beschwere Du Dich schriftlich über dieses Vorkommnis bei der ARGE! und kontaktiere außerdem die Gewerkschaft oder wende Dich an:

www.tacheles-sozialhilfe.de

Gruß

Manavgat

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Ich kann dir nur raten es sein zu lassen. Nur 3 jährig examinierte dürfen solche Tätigkeiten übernehmen. Es stellen sich mir die Nackenhaare auf, wenn ich hier bestimmte Bereiche lese.

Es wird mal wieder deutlich klar, das es Menschen gibt die meinen auch ohne Ausbildung Sachen machen zu können. Dies spiegelt jedoch klar den Horizont des jenigen wieder! Verantwortungslos ist das! Klar ist es toll zu spritzen, ich bin schon so lange KS und setzte jede Spritze mit Vergnügen, im Unterschied, ich darf das auch!

Es gibt Stationen, da dürfen die Schwestern nicht mal ein Schmerzmittel ohne Arztanordnung austeilen und dann lese ich hier, dass es Leute gibt die ohne Ausbildung spritzen.

Absolut erschreckend und ich hoffe das mich und meine Familie keine ungelernten Hobbykrankenschwestern mit selbst nachgelesenen und angelernten Techniken pflegen. Würde ich das erfahren würde es ne Anzeige hageln nicht nur gegen die Einrichtung auch gegen die, die es ausführt. Das sie dadurch ihren Job verliert, wäre mir in dem Fall herzlich egal.

Auch wäre ich nicht bereit in einer Einrichtung zu arbeiten wo sowas abgeht, das zeigt ganz klar, das noch ganz andere Dinge gemacht werden und passieren.

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Hallo

Richtig so. Bei uns dürfen die ungelernten auch keine PEG Verbände etc machen. Das machen nur wir Fachkräfte

Bianca

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Hallo,

da du ja nur Aushilfe bist und keine Scheine vorweisen kannst. Hast du richtig gehandelt!

Meine Schwester arbeitet in so einem Heim und sie hat auch das nicht gelernt. Damals die Ausbildung abgebrochen als sie schwanger wurde. Sie also nie den Schein bekommen-

Heute zu Tage muß mann den SChein haben um in dem Altenheim in der Pflege zu arbeiten. Den mann auch nacholen kann oder entsprechend viele Schulungen teilnehmen. Und wenn die Dienstleitung bwz. Heimleitung dafür spricht. Das mann es tun darf, dann geht es auch so...

Wenn z.B meine Schwester dort ihren Job verlieren würde, wird sie ohne Schein kein Job mehr finden. Außer Küche, als Pfleghelferin die Arbeit erledigen die mann kein Examen braucht.

Meine Schwiegermutter hat auch als ungelernte Kraft im Heim gearbeitet, nur weit über 30 Jahre. Und sie durfte trotzdem nicht alles machen. Denke so eine Arbeit hätte sie machen dürfen.

Geh zur Heimleitung und besprech es mit den. Damit keinen falschen Eindruck entsteht. Das du die Arbeit verweigerst. Erkläre einfach, warum du so gehandelt hast.

Und frag sonst nach, was du machen dürftest oder nicht......am besten auch noch schriftlich.

LG Netti