Darf er das?

Hallo

tut mir leid, es passt nicht in die Kategorie.

es hat morgen hier sturm geklingelt, mein sohn ist aber erst 3 wochen alt und war die ganze Nacht wach und ich habe nicht aufgemacht weil ich noch geschlafen habe.
Jedenfalls wurde es ziemlich laut in Treppenhaus und ich habe gehört, dass ein Gerichtsvollzieher kam und bei den Nachbarn geklingelt hat.

Ich weiß ich hätte dann aufmachen sollen, aber ich habe mich dann nicht getraut.
Er fing sofort an, meine Nachbarin auszufragen. Wie viele Kinder ich hätte, wann sie mich zuletzt gesehen hat, wo ich zu dieser Zeit normalerweise wäre.
Dann der hammer, er fing an ihr alles zu erzählen!!

An meinem alten wohnort wäre ich auch schon nicht an die Tür gegangen, ich hätte ja soviele schulden und hätte schon 2 mal eine EV abgeben müssen. Wenn ich so weiter machen würde, wird mir mein Kind weggenommen. Ich wäre so eine schlimme Person.

Darf er das denn alles meiner Nachbarin erzählen?? Ich bin erst hier her gezogen und hier erzählen sich die leute alles!!
Fällt sowas nicht unter Datenschutz???
Er hat ihr so viele Details erzählt, muss das denn sein?

Ja, ich weiß das ich feige bin und hätte an die Tür gemusst. Aber abgesehen davon, darf er sowas doch nicht oder?

LG

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hallo,

nein darf er nicht. Datenschutz.

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Ich tendiere zu nein. Würd da anrufen und mich beschweren, und Ihn dann auch eben reinlassen, wenn er immer kommt und du nie aufmachst wirds nicht besser.....

Such dir im gleichen Atemzug einen Schuldenberater zu Rate wie du dein Problem in den Griff bekommst.....

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Hallo,

Nein, das darf er nicht. Ich würde da Beschwerde einreichen.

Abgesehen davon, würde ich Dir gerne raten eine Schuldnerberatung auf zu suchen, damit Du zeigst, dass Du gewillt bist etwas an Deiner finanziellen Situation zu ändern. Wegen Schulden kann einem das JA zwar nicht das Kind wegnehmen, aber es macht einen besseren Eindruck, und Du hast was in der Hand.

LG Agrimonia

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nein, das darf er nicht.

Aber dein Leben wird sich nicht verbessern, wenn du einfach die Tür nicht aufmachst.

Ich verstehe nicht, wie man in so einer prekären finanziellen Situation auch noch ein Kind in die Welt setzen kann


#klatsch

Null Verständnis. Machst dir nur Sorgen um deinen "Ruf" anstatt mal dein Leben zu regeln. Armes Kind...

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Du weißt doch gar nicht was vorgefallen ist... Lass deinen Frust woanders ab...

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2 möglichekeiten

ich würde die nachbarin sagen das es dein ex freund war ihr hattet mal was usw und er nun immer wieder versucht dich fertig zu machen durch seinen job


und nein darf er nicht

du kannst den anderen weg gehen
eine beschwerde einreichen usw

weil er ging devintiv zu weit
du kansnt schon dafür sorgen das er richtig richtig ärger bekommt
dazu müsste aber deine nachbarn dann mit gegen ihn aussagen

such dir aus was dir besser gefällt für ne lösung
und kümmere dich um deine probleme

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#kratz Könnte sie tun, aber er wird ihr sicher seinen Ausweiss gezeigt haben dann steht sie nicht nur als Frau da die den GV nicht reinlässt sondern dazu noch als Lügnerin.

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Ganz blöde Idee, zu behaupten, sie hätte was mit dem Gerichtsvollzieher gehabt und der würde ihr jetzt eins auswischen wollen.

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Nein,das darf er sicherlich nicht.
Aber ich ch versteh dich leider nicht.
Du hast seit einiger Zeit Schulden,setzt ein Kind in die Welt,bist anscheinend nicht bereit dein Leben zu regeln und dann machst du dir echt Sorgen um deinen Ruf???
"Guten" Ruf kann man ja nichtmal schreiben,denn den hast du aus eigener Schuld wohl wirklich nicht.
Laß weiter die Tür zu,wenn der Gerichtsvollzieher davor steht und du darfst deinen Sohn bald im Knast betüdeln.

Du bist nicht feige du bist schlichtweg einfach nur dumm!

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Sorry, meine Liebe, netter Versuch, aber Fake!

Gerichtsvollzieher kündigen ihre Besuche schriftlich an!

Ute

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Das ist nicht richtig. Es bleibt jedem Gerichtsvollzieher selbst überlassen, wie er agiert. Eine Ankündigung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

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Das ist nicht zwingend der Fall.

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Was willst Du denn in so ein Beschwerde reinschreiben?
Ich habe absichtliche die Tür nicht aufgemacht und dann gelauscht? Das macht die Sache nur schlimmer und immer teurer für Dich.
Wenn Du nicht in der Lage bist, Dir selbst zu helfen, dann lass Dich beraten zum Wohle deines Kindes.

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Man könnte reinschreiben, dass man die Tür nicht geöffnet hätte, weil man z.B. noch in Schlafkleidung war :-)

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Da könnte man aber durch die Tür rufen das er einen Moment warten soll. Ganz schwache Ausrede. ;-)

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Na wie denn nun? Nicht aufgemacht, weil du noch geschlafen hast? (Hats du dann dein Bett neben der Wohnungstür?)
Oder weil du dich nicht getraut hast?

Und wenn du die EV schon abgegeben hast ist es doch egal. Das ist doch sowieso öffentlich einsehbar.