Elterngeld- Beschäftigungsverbot?

Hallo liebe Urbi's,

ich stelle mir die Frage, ob die Zeit des BV's mit in die 12 Monate zur Berechnung des Elterngeldes einbezogen werden, oder ich die 12 Monate vor BV nachweisen muss.

Die Erklärungen sind ein wenig kompliziert und undeutlich geschrieben:

"Bei der Bestimmung der zwölf zu Grunde zu legenden Kalendermonate bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person einen Einkommensverlust durch eine maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführende Erkrankung erlitten hat (dies muss mit einem ärztlichen Attest belegt werden!). Gleiches gilt für ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes."

Da mir ja durch das BV aber keine Einbußen entstanden sind, weiß ich nicht, was ich jetzt eintragen soll.

Weiß da jemand Bescheid?

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Huhu,

da bin ich aber auch mal gespannt auf die Antworten :-).
Dachte ich gebe die Lohnabrechnungen während des BV ab, habe ja wie Du schreibst keine fininziellen Einbußen!

Aber die 12 Monate vor dem BV wären für mich lohnenswerter, da ich einen anderen Job hatte und ca. 250 Euro mehr verdient habe *g*.

Liebe Grüße

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Das BV zählt zu den 12 Berechnungsmonaten hinzu - anders verhält es sich bei Krankengeldbezug - das ist ja schon eine Lohnersatzleistung und wird deshalb nicht gerechnet, bzw. die Monate mit Krankengeld rechnet man als Einkommen 0 Euro

Beispiel vereinfacht gerechnet
Netto mtl. 1400 Euro, davon 65% = 910 Euro
Krankengeld ab September bis Ende Januar - 5 Monate
BV ab Februar bis Geburt Anfang September - 7 Monate


910 x 7= 6370 Euro (da nur 7 Monate vor ET Einkommen durch BV)
6370:12 = Elterngeld

anders verhält es sich, wenn man ss-bedingt krankgeschrieben ist und deshalb Krankengeld bekommt - allerdins gelten z. Bsp. Rückenschmerzen (auch wenn von der SS) nicht als ss-bedingt.

Klingt komisch, ist es auch, ist aber so.

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Danke erstmal für deine Antwort. Ganz sicher bin ich mir dennoch nicht.
Ich würde am 29.12. wegen Blutungen (also ss-bedingt) für 1 1/2 Wochen Krank geschrieben- zählt das jetzt als Krankengeldbezug und wir raus gerechnet? Danach hatte ich 2 Wochen Urlaub und bin dann ins BV bis zum Mutterschutz. Auf meinem Lohnzettel steht seit dem Mutterschutzlohn, der ist so hoch wie normal.
Rechne ich also die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz und rechne die 1 1/2 Wochen Krank raus?

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Krankengeld bekommt man erst nach 6 Wochen gleicher Krankheit - entweder am Stück krank oder immer wegen desselben krank, insgesamt 6 Wochen.
Wenn Du nur 1,5 Wochen krank warst, zählt das nicht.

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Nein, die letzten 12 Monate vor dem bv sind entscheidend. Manche bekommen ja auch bonuszahlungen oder oder oder

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Falsch, denn auch im BV gibts ja Zuschläge usw. weiter.

Bonuszahlugne zählen ja eh nicht.
Die Zeit mit dem BV zählen in den 12 Moanten mit, nur Krankengeldmonate sind ausgenommen.

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Hallo,

@carochrist & susannea ... habt Ihr eine Quelle für Eure Einschätzungen? Wäre ja schonmal interessant.

Danke!

A.

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