Vollmacht vom Kindsvater bei gemeinsamem Sorgerecht

Hallo zusammen,

ich habe das Gefühl ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch.
Mein Sohn bzw. unser gemeinsamer Sohn muss jetzt demnächst operiert werden und jetzt brauch ich halt eine Vollmacht vom getrennt lebenden Noch-Mann. Was schreibt man da so? Irgendwie sowas:

VOLLMACHT
Hiermit erteile ich, xxxxxxx, geb. xxxxxxx der Kindsmutter xxxxxxx, geb. xxxxx die Vollmacht sämtliche medizinische Endscheidungen,
die unseren gemeinsamen Sohn xxxx, geb. xxxx betreffen, zu treffen.

Wir treffen uns morgen und wollen eine Vollmacht erstellen, ich habe ihn auch gefragt, ob er mit einer "Generalvollmacht" einverstanden ist, deswegen die obige Formulierung. Wie könnte ich das ganze jetzt aber schreiben, wenn es nur die "Polypen-OP" betrifft? Wären in der obigen Vollmacht, dann auch Impfungen einbegriffen? Vielleicht gibt es hier ja einige Eltern, die schon mal so eine Vollmacht erstellt haben oder bekommen haben und können mir helfen.

Und für was könnte ich wohl noch Vollmachten mal gebrauchen? Kann man irgendwie für alles "Generalvollmachten" erstellen.

Vielleicht kann mir auch jemand die Vorzüge des gemeinsamen und des alleinigen Sorgerechts schildern. Würde mich freuen.

Danke für die Hilfe

Gruß
biene

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bei alleiniger Sorge triffst du alle Entscheidungen, egal um was es geht eben allein.

Bei gemeinsamer Sorge brauchst du die Unterschrift des Ex geplanten OPs, für die Konteneröffnung und für die Ausstellung eines Passes außertdem darfst du nur im Umkreis von 50 Kilometern umziehen ohne zu fragen.

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Gibt es Vor- und Nachteile der alleinigen Sorge? Klar ist es immer "lästig" jedesmal um Erlaubnis zu fragen, wenn irgendwas ansteht oder wie auch immer.

Bei was muss denn der andere Elternteil immer zustimmen? Wenn unser Sohn beispielsweise Ergotherapie bekommen muss, muss der Vater da auch zustimmen, und was wäre, wenn er das nicht will (okay es wäre Blödsinn, wenn er dagegen wäre, weil es ja dem Kind zugute kommt). Aber ich frage mich halt wirklich gerade, für was ich denn alles eine Einverständnis brauche. Damals beim Kindergarten anmelden und bei der Schule anmelden brauchte ich eine Einverständnis z. b. nicht.

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Wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt, bleibt das so. Es sei denn es gäbe schwerwiegende Gründe, dem Vater das Sorgerecht zu entziehen und das geht nur vor Gericht.

Dass Du bei KiGa und Schule nicht seine Unterschrift gebraucht hast, liegt an der Nachlässigkeit des KiGas und der Schule, denn rechtlich gesehen MÜSSEN sie bei zwei sorgeberechtigten Elternteilen auf beide Unterschriften bestehen.

Was eine Generalvollmacht angeht, da kenn ich mich leider nicht aus.

Aber wenn Lena z.B. mit ihrem Vater verreist, schreib ich immer:

Hiermit bestätige ich meine Kenntnis und Einwilligung, dass "Name", geb. am "Datum" mit unser Tochter Lena, geb. 02.02.2006 von "Datum" bis "Datum" verreist.

MfG "Unterschrift, Datum"

Ob ein Krankenhaus das akzeptiert weiß ich nicht, da Du ja einen Vertrag unterschreiben musst.

LG, Stefanie

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Also, bei gemeinsamer Sorge (was ja bei bisher verheirateten Eltern Standard ist und auch nach der Scheidung bleibt) müssen bei schwerwiegenden Entscheidungen beide Elternteile ihre Unterschrift leisten. Ob ihr das per Generalvollmacht regeln könnt, halte ich für fraglich. Aber versuchen würde ich es.

Generell, wenn ihr wisst, dass etwas bestimmtes ansteht, dann würde ich die Vollmacht genau auf diesen Sachverhalt ausstellen.

Hiermit erteile ich,........ die Vollmacht bezüglich der OP xy und allen damit relevanten zusammenhängenden Entscheidungen zu treffen.

Es gibt einige Dinge, die Du auch ohne Zustimmung des anderen Sorgeberechtigen treffen kannst. Aber wir mußten z.B. beide unterschreiben, als es um die Anmeldung im Kindergarten ging. Wir sind allerdings nicht verheiratet und haben das gemeinsame Sorgerecht.

Solange ihr nicht geschieden seid, habt ihr den Vorteil, dass auch die Unterschrift eines Sorgeberechtigten ausreicht, auch wenn ihr getrennt lebt. So mein aktueller Rechtsstand. Ihr bräuchtet also u.U. gar keine Vollmacht, solange ihr also noch verheiratet seid.

Ist eine ziemlich doofe Situation, ich weiß. Außerdem kann er das Sorgerecht nicht einfach mal so zurückgeben/aushebeln.
Bei uns wäre das z.B. nur möglich, wenn mein Partner sich von uns trennt und wieder ganz ins Ausland geht. Dann kann das Gericht zur Vereinfachung der Sorgerechtsausübung meinem Partner das Sorgerecht wieder entziehen.

Hoffe, ich habe Dir geholfen.

Gruß
marjatta

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Hast mir auf jeden Fall schonmal sehr gut gehofen. Danke :)

Ich wusste gar nicht, dass wenn man noch verheiratet ist, die Unterschriften beider Elternteile nicht unbedingt notwendig sind. Dann würde das ja fast bedeuten, dass mein Nochmann (geschieden sind wir noch nicht, aber Scheidungsverfahren läuft) gar nicht wegen der OP unterschreiben müsste?

Ich meine er kommt morgen jetzt trotzdem vorbei, weil eine Vollmacht sicherlich nicht verkehrt ist.

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Hallo biene,
wie so oft sind Theorie und Praxis da wieder mal ganz unterschiedlich. Also oftmals wird in den KH nach dem Vater gar nicht gefragt, wenn er nicht mitkommt. Bei der Hypospadie-OP bei meinen Söhnen allerdings bestanden die Anästhesisten auf der Unterschrift BEIDER Sorgeberechtigter.
Allerdings ist es tatsächlich möglich, wenn der Vater zustimmt, die Gesundheitsfürsorge vom Sorgerecht auszuklammern. Nur - wie oft muß denn dein Sohn noch operiert werden? Ist das wirklich notwendig? Alle anderen ärztlichen, therapeutischen Sachen mußt du nicht vom Kindsvater unterschreiben lassen.

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Ach ja, wegen der Gesundheitsfürsorge... dafür kannst du einen Termin beim JA machen.

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Geht es u die Überlegung wegen ein paar benötigter Unterschriften besser das alleinige Sorgerecht zu haben?

Wenn man keinen "Deppen" auf der anderen Seite hat, dann ist es immer besser das 4 Augen über ein Kind aufpassen. Verstehe nicht warum man das nicht will, nur weil man ein paar wenige Unterschriften in der Kindheit benötigt.
Außer natürlich man geht davon aus, dass man nur selbst in der Lage ist objektiv vernünftige Entscheidungen zu treffen aber nicht der andere.

Gerade bei Op´s (es gibt ja auch unnötige) ist das doch sinnvoll. Und beim Schulbesuch.

Zwei die sich zum Wohle des Kindes einigen müssen ist für das Kind doch doch besser als einer der allein bestimmt und am Ende allein falsch entscheidet.

Wenn sich einer irrational querlegt kann man doch immer noch das objektiv richtige durch ein neutrales Gericht herbeiführen. Für das Kind ist dies doch aber sicherer.

Zur Vollmacht:
Die Frage ist wie weit man eine Vollmacht austellen will.

Eine Generalvollmacht ist wie der Name sagt eine Vollmacht die nicht einen Einzelfall abdeckt, sondern eine Vielzahl möglicher Fälle.

Eine Generalvollmacht hat halt den Nachteil, dass sie auch mißbraucht werden kann. Im medizinischen Bereich, dass Du z.B. eine OP machen lassen könntest die Du richtig findest dies aber objektiv nicht sein muss.

Möchtest Du das ein anderer allein über die Op´s entscheidet die Eurer Kind betrifft? Würdest Du eine soche Vollmacht geben oder nicht lieber doch gefragt werden (selbst wenn Du prinzipiell vertrauen hast)?

Ich persönlich sehe keinen Vorteil für das Kind durch eine Generalvollmacht (außer für den Aussteller der zu bequem für ein paar Unterschriften ist und zu faul zu überlegen was das Beste fürs Kind ist).

Dann prüfen nämlich doch immer zwei Personen unabhängig voneinander was das Beste für das Kind ist.

Und Einzelfälle bei denen das alleinige Sorgerecht tatsächlich besser ist ändert an der generellen Richtigkeit dieser Ansicht nichts.

Gruß
parzifal

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Bei manchen Sachen mag ich auch definitiv einsehen, dass das gemeinsame Sorgerecht sinnvoller ist als das andere. Ich will das alleinige Sorgerecht auch nicht beantragen. Es haben sich bei mir allerdings in letzter Zeit Sachen hochgeschaukelt, die jetzt sogar einen Besuch beim Jugendamt notwendig machten. Und was bekommt man da für eine Aussage, sinngemäß "Sie haben nur Pflichten und der Vater nur Rechte". Und gerade diese Aussage der Mitarbeiterin machte mich wütend, dass ein Mensch über das "Schicksal" eines Kindes entscheiden darf, der sich jahrelang nicht ansatzweise um sein Kind gekümmert hat.

Das ist aber eine andere Sache.

Und ich würde keine Op's machen lassen, die nicht notwendig sind. Selbst bei der jetzt nun zweiten Polypen-OP musste mich der Ohrenarzt über 9 Monate lang überzeugen, dass es jetzt nicht mehr anders geht.

Und selbst an eine möglicherweise notwendige Phimosen-OP will ich nicht denken, gerade weil ich weiß, dass man heutzutage eben einfach viel zu schnell was "wegschnibbelt".

Aber danke trotzdem

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Dass Du nicht vorschnell OP´s machen willst glaube ich Dir. Gerade bei der Phimosen-OP wird das ja auch gerne vorschnell getätigt (auf ärztlichen Rat sogar).

Das "Problem" ist aber, dass jeder denkt er macht alles richtig. Sonst würde er die Entscheidung ja nicht treffen oder?

Vier Augen die prüfen sind immer besser als zwei oder mache ich einen Denkfehler?

"Sie haben nur Pflichten und der Vater nur Rechte"

Das dieser Satz Nonsens ist, weiß doch eigentlich jeder.

Allein schon die Pflicht Barunterhalt zu zahlen kann wohl schwerlich als Recht verkauft werden oder?

Gruß
parzifal

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Hallo,

ich habe mir für alle medizinischen Untersuchungen, Operationen und Behandlungen eine Generalvollmacht ausstellen lassen.

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Hi,


es ist tatsächlich so, dass du in der Praxis fast nie eine Vollmacht brauchen wirst.

Weder bei Operationen, noch bei Impfungen. Ich hätte auch keine bei der Anmeldung in Kindergarten oder Schule gebraucht.

Aber:

Was der Vater nicht unterschreibt, dass muss er auch erstmal nicht zahlen. Z.B. Kindergartengebühren / Hortgebühren, etc. Da er ja kein Einverständnis in Form einer Unterschrift geleistet hat.

Und nochwas: Was, wenn bei der Impfung / Op / etc. mal was schief läuft, es außergwöhnliche Nebenwirkungen etc gibt. Diese würde dir der Vater immer wieder vorhalten "Dem hätte ich niemals zugestimmt"...

Ich würde mir jeweils vor geplanten Dingen eine Vollmacht holen, bzw. ihn die Unterlagen mit unterschreiben lassen. Wenn es wirklich mal eilig sein sollte (Not-Op und er ist nicht erreichbar) musst und darfst du eh alleine entscheiden.

LG
mini-sumsum