Mündliche Noten! Gibt es bestimmte Bestimmungen? Bayern!

Hallo,

wollte mal nachfragen, ob jemand weiß, ob es für mündliche Noten einen bestimmten Schlüssel gibt, oder ob das im Ermessen des Lehrers liegt.

Es ist so, das eine Bekannte von mir erzählt hat, das deren Lehrerin bei der mündlichen Note nur von 1-3 bewertet. Also die schelchteste Note eine 3 sein kann.

Bei uns ist es so, daß unsere Lehrerin meinem Sohn ein 5 gegeben haben muß, sonst wäre die Note so im Zeugnis nicht zustande gekommen.

Es ist so, das sich mein Sohnenmann wirklich selten meldet, aber und das auch laut Lehrerin immer bei der Sache ist, nicht den Unterricht stört und immer auf alles vorbereitet ist. Sicher kann man dann keine 1 vergeben, aber eine 5 oder 6?

Wie ist das so bei euch?

Schöne Grüße
biene1975

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Mündliche Noten liegen im Ermessen des Lehrers. Ich persönlich verteile auch keine schlechten mündlichen Noten (außer ich erwische jemanden blank beim Ausfragen), aber wie gesagt, macht jeder, wie er denkt.

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Hallo,

die Notenskala geht von 1 bis 6 und natürlich dürfen alle Noten vergeben werden! Wenn die Lehrerin das anders handhabt, haben die Kinder Glück gehabt, aber einfordern kann man das natürlich nicht!

Ich verteile die mündlichen Noten meist von 1 bis 4. Eine 5 oder sogar 6 bekämen nur Kinder, die nichts zum Unterricht beitragen, ihm auch nicht folgen und dann noch stören. Das ist aber meine Sache.

Da es mündliche Noten sind, ist eine 5 natürlich auch gerechtfertigt, wenn das Kind mündlich nunmal nichts beiträgt.

Gruß, Lena

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Danke für Eure Antworten.

Mir ging es hauptsächlich darum zu wissen ob es im Ermessen des Lehrers ist oder ob es dazu eine Richtlinie.

Ich finde es nur total unfähr, da ich mitbekommen habe, daß ein Kind, das ständig auffällt, während des Unterrichtes aufsteht, laut ist, der Lehrerin sogar schon nen Stuhl nachgeworfen hat, sich aber sonst nicht meldet. Sagt zumindest mein Sohn und noch 2 andere Jungs die ich gefragt habe (gut ich weiß, man darf nicht alles glauben-aber ich denke alle drei würden mich nicht anlügen) im mündlichen eine 3 bekommt. Habe dies aus einer sicheren Quelle.

Bei meinem Sohn war es jetzt im Jahrszeugnis so, das er im schriftlichen in den 3 Proben jeweils eine 2 hatte und davon war eine 2 auch noch eine 2+. Im Zeugnis hat er aber eine 3 bekommen womit ich überhaupt nicht gerechnet habe. Gut wir haben uns dann damit abgefunden das er eben im mündl. wohl eine sehr schlechte Note bekommen haben muß.

Tja und jetzt bekomm ich mit das der andere Junge so auffällt und eine 3 bekommt.

Kann eine Lehrerin wirklich machen was sie will? Ich weiß, und das hat mir seine Lehrerin auch schon durch die Blume gesagt, daß sie mit meinem Sohn nicht warm wird, da er sehr schüchter, ruhig und auch etwas ängstlich ist. Er traut sich halt einfach nicht. Sie ist aber der Meinung mit 9 Jahren muß man sich einfach durchbeißen können.

Eigentlich hab ich jetzt einfach nur Angst, daß Sie ihm einfach die Empfehlung auf eine weiterführende Schule verweigert, weil sie der Meinung ist er ist einfach zu ruhig und nicht druchsätzungsfähig.

Die Noten sind von sehr gut bis gut. ALso von den schriftlichen Noten überhaupt kein Problem, aber was mach ich wenn Sie Ihm mündlich auch wieder so schlecht bewertert?

Aber nochmal danke für Eure Antworten.

biene1975

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Hi,

wie wird mündlich und schriftlich denn gewichtet? Was für ein Fach ist es denn?
Dein Kind muss nicht ne 5 bekommen haben,um auf ne 3 zu rutschen.

LG

Isabel

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***Es ist so, das sich mein Sohnenmann wirklich selten meldet, aber und das auch laut Lehrerin immer bei der Sache ist, nicht den Unterricht stört und immer auf alles vorbereitet ist. Sicher kann man dann keine 1 vergeben, aber eine 5 oder 6?***

Man vergibt mündliche Noten aber nunmal entsprechend der mündlichen Beteiligung am Unterricht und nicht, weil der Junge zuhört, vorbereitet ist und den Unterricht nicht stört.

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Das ist so nicht ganz richtig. Mündliche Note ist nicht gleichzusetzen mit Mitarbeit. Wenn sich ein Schüler nicht meldet, ist es meine Pflicht als Lehrerin, ihn dranzunehmen. Kann er dann nicht antworten, ist die Note 5 oder 6 ohne Frage berechtigt. Ansonsten kann ich die Mitarbeit zwar einfließen lassen in die Note, hauptsächlich muss ich aber das, was der Schüler sagt, wenn er drangenommen wird, bewerten.
Allerdings haben die Eltern da zugegebenermaßen wenig in der Hand...vielleicht um ein Gespräch bitten und die Note erklären lassen, das kann auf alle Fälle nicht schaden.

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Nein. Wenn ein Kind aufmerksam ist, wird es, auch wenn es sich nicht meldet, antworten können, wenn es drankommt. Und dann hat es mit Sicherheit keine 5 verdient. Und ein guter Lehrer nimmt die Kinder dran, die sich nicht melden, um genau das herauszufinden.

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Hallo,

also entweder bin ich da falsch informiert, aber mündliche Noten haben doch kaum etwas mit der Mitarbeit zu tun.

Deutsch: mündliche Noten für Gedichte, Buchvorstellungen, Vortragsweise eines Referates...

Mathe: Sachverhalte erklären, Arbeiten vorstellen und auswerten...

HSU: Referate, Vorgänge und Abläufe beschreiben...

Einfach nur melden, wäre wohl ein bisschen einfach.

LG

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Ich habe zwar von Bayern keine Ahnung, aber in NRW ist das ganze je nach Alter unterschiedlich zu betrachten.

In der Grundschule werden die mündlichen Noten in der Regel sicherlich besser ausfallen bzw. großzügiger vergeben.

In der Sek I hat der Lehrer die Pflicht nachzuweisen, was Schüler können oder auch nicht, d.h. wenn ein Schüler sich nicht meldet, sollte er drangenommen werden (hin und wieder), um die Kenntnisse zu überprüfen. Ist das auch immer schlecht, ist eine 5 (oder ggf. 6) gerechtfertigt.

In der Sek II haben die Schüler eine Bringschuld, d.h. sie müssen zeigen, was sie können, und zwar unaufgefordert, sonst gibt es schlechte Noten.

Generell heißt es auch nicht mündliche Note, sonder Sonstige Mitarbeit, ist also in der Tat ein breit gefächerter Bereich.

Viele Grüße und viel Erfolg!

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Hallo Biene 1975,

das hört sich für mich nach einem Fehlerteufelchen im Zeugnis an. Ich würde auf jeden Fall bei der Lehrerin nachfragen, wie sie auf die 3 gekommen ist und es mir vorrechnen lassen (falls es kein Fehler ist).

Übrigens darf Fehlverhalten im Unterricht nicht durch schlechte mündliche Noten geahndet werden. Mündliche Noten dürfen nur für Leistung/mangelnde Leistung vergeben werden. Viele Grüße
J.

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In Bayern kenne ich mich nicht aus, aber in Hessen ist die mündliche Beteiligung auch eine Holschuld des Lehrers.

Gruß

Manavgat