Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,

seit Februar wohnt der Sohn meines Mannes per Gerichtsurteil bei uns. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde der Mutter entzogen und auf den Vater übertragen. Nun hat die KM Revision vor dem OLG eingelegt.
Der Richter am Amtsgericht hatte sowohl Sachverständigen Gutachten, als auch Verfahrenspfleger und sogar psychiatrisches Gutachten veranlasst.

Sie beruft sich auf eine Angelegenheit, die schon der Richter im AG als völlig hahnebüchen abgetan hat.

Kennt sich jemand aus? Hat sie Chancen?

Danke

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Hallo,

vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, so sagt ein Sprichwort....

Kannst Du mal sagen, um welches OLG es sich handelt? Es gibt einige, die als absolut mütterlastig gelten, aber eher in Unterhaltssachen.

Sprecht mit eurem Anwalt, ob Verfahrensfehler zu erkennen sind, ob einzelne Sachverhalte nicht ausreichend gewürdigt sein könnten. Es ist natürlich schwer zu sagen, ob die vom AG als hanebüchen bezeichnete Angelegenheit wirklich hanebüchen ist. Wenn sich die Gutachten und Verfahrenspfleger aber relativ einig waren, dann ist das eher schwierig für sie.

Dazu kommt noch, dass solche ABR-Kämpfe von Vätern selten gewonnen werden und dann meist wirklich verdammt gute Gründe dafür sprechen, DASS es ihnen gelungen ist. Immerhin sorgt der Wechsel des Kindes ja auch für einen Bruch der Kontinuität. Diese wird in D sehr hoch gehalten. Also müssen die Gründe für die Veränderung schon stichhaltig gewesen sein, dass das ABR dem Vater allein zugesprochen wurde.

LG

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das ist das OLG Stuttgart.

Sie behauptet Kind reagiert allergisch auf unseren Hund. Gutachten belegen, daß dies nicht der Fall ist. Es interessiert sie nicht, sie hat ihn mit Kortison behandeln lassen. Wir sind nun dabei die Medizin zurückzufahren, haben auch vom Arzt die Bemerkung erhalten, er fragt sich ob er die Medizin überhaupt jemals gebraucht hat. Sie schreibt er wäre im Gesicht völlig aufgequollen, sie schliesse das auf eine zu hohe Kortison Abgabe. (Die Medi wurde von ihrem Doc verschrieben, wir haben reduziert!!!!) Kontinuitätsaspekt sei so gut wie gar keiner da, auch keine Bindungstoleranz.

Testung auf unseren Hund wurde durchgeführt -> negativ! (HNO Arzt, Allergieklinik)
Verfahrenspflegerin konnte sich vom gesunden Kind nach Ferienaufenthalt überzeugen, die KM bringt ihn 2 Std. später wegen Asthmanotfall in die Klinik. (er musste mit Salzwasser inhalieren)
Psych. Gutachter hat Kind mit Hund erlebt und festgestellt, daß es keine Beeinträchtigung gibt.

Ausser dem Hund und daß das Kind ja bei uns leiden würde ist ihr nichts eingefallen.
Im Gegenzug holt sie ihn aber nicht zu den Umgängen ab, zahlt keinen Unterhalt, telefoniert so gut wie gar nicht mit ihm und wenn dann nur um dem Kind zu sagen, was es dem Vater ausrichten soll (Umgang klären etc.)
Wir haben Gott sei Dank alles immer per mail festgehalten und auch seit Februar immer wieder die Verfahrenspflegerin auf dem neuesten Stand gehalten.

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Puh, das klingt ja wie Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Gruselig, wie kann man denn aus strategischen Gründen sein Kind krank machen???

Wenn sie sich selbst dem Gutachter als bindungsintolerant gezeigt hat und Kontinuität als Grund nicht greift, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass das OLG das mal eben kippt. Oft sind die südlichen OLG konservativer. Vielleicht schaut ihr mal bei www.vatersein.de rein?

LG

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