wieviel Elterngeld wenn in Elternzeit erneut schwanger???:-)

hallo ihr lieben,#winke

ich hab da mal eine frage:

wieviel elterngeld bekommt man denn,wenn man noch in der elternzeit erneut schwanger wird?

meine kleine wird jetzt 7monate und wir planen das 2.kind...wo man ja allerdings nicht weiß,wie lange es dauert bis man ss wird..aber angenommen ich werde noch in der elternzeit die bis januar´13 geht ss,wieviel elterngeld würde ich dann beim 2.kind bekommen???

hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert formuliert#kratz,aber ihr wisst bestimmt was ich meine:-D

lg jenny

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also wenn das zweite kind innerhalb von 12monaten nach der geburt des ersten kindes geboren wird, kriegst du wieder das gleiche elterngeld wie jetzt plus den geschwisterbonus.

kommt das zweite kind später, wird jeder monat der über diese 12monate hinaus geht also "null-einkommen"monat berechnet (schwangerschaftbedinge arbeitsunfähigkeit und mutterschutz zählt meine ich nicht) und das elterngeld entsprechend geringer, als minimum gibt es aber ja immer die 300€.

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Hallo!

Als Beispiel bei mir:
Kind 1 *11/2007
Kind 2 *11/2009

Berücksichtigt wurden 4 Monate mit altem Einkommen, Rest Null. Kam also etwas mehr als der Sockelbetrag und Geschwisterbonus raus.

Wie schon geschrieben, werden Monate, in denen Elterngeld oder Mutterschaftsgeld gezahlt wurde bei der Rückrechnung nicht berücksichtigt und daher davor liegende Monate (also vor der Geburt des 1. Kindes) zur Berechnung hinzugezogen.

LG
Becca

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HI,

das kommt darauf an, ob du in der Elterzeit arbeitest. Wenn du nicht arbeitest, bekommst du nur den MIndestsatz von 300 € und wenn du arbeitest, bekommst du davon wiederum 67 %. Allerdings gibt es noch Ausnahmen für Eltern die mehr als 1200 € Netto bekommen oder die weniger als 1000 € Netto bekommen: Habe mal was kopiert

"Gering verdienende Eltern werden zusätzlich unterstützt. Liegt das bereinigte Nettoeinkommen eines betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes unter 1.000 Euro monatlich, so wird die Ersatzrate in kleinen Schritten von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent erhöht (§ 2 Abs. 2 BEEG)"

"In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent. In den Fällen....., "

Das Eltergeld vom ersten Kind wird nicht als Berechnungsgrundlage für die 67 % genommen.
lg Laila

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die ausnahme hast du aber vergessen. das was du geschrieben hat, gilt nur wenn das zweite kind bei der geburt des ersten kindes schon 2 jahre alt ist. ist es jünger sieht die berechnung anders aus.

z.b.:

kind 1 ist am 1.1.10 geboren und kind zwei am 1.5.11, dann würden die 12 monate die man elterngeld für das 1. kind bezogen hat nicht zählen, dann wären aber ja nur 5monate in der berechnung, da das nicht reicht nimmt man für die restlichen monate das einkommen vor der geburt des ersten kindes und somit kriegt man dann mehr als nur diese 300€ man hat ja ein einkommen gehabt.

wären die kinder nur maximal 12monate auseinander, würde man sogar dsa volle elterngeld wie für das erste kind plus den geschwisterbonus bekommen.

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HI,

ich bins nochmal. Habe hier eine interessante Seite gefunden.
Ist für mich interessant, weil ich warscheinlich nur einen Minijob machen will, also für 400 €. Das würde heißen, dass ich dann 388 € Elterngeld beim nächsten Kinde bekommen würde.. Das wären 97 % vom letzten Lohn.

http://www.elternwissen.com/familienfinanzen/elterngeld/art/tipp/informationenberdaselterngeld.html

lg Laila

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Deine Frage hatte ich auch schon mal gestellt, leider keine befriedigenden Antworten bekommen. Die Seite die du rausgesucht hast ist klasse und die Antworten hier auch.
Meine Maus wird jetzt 6 Monate und wir üben auch wieder. Viel Spaß beim Hibbeln!

LG Tina#winke

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ich danke euch allen für die netten und ausführlichen antworten...

also wenn mein 2.kind dann zur welt kommt wo ich kein elterngeld mehr bekomme (sprich ab 01/13)bekomme ich nur die mind.300euro...desseidenn ich geh arbeiten???

das das 2.kind noch in der elternzeit bzw.in dem einen jahr wo ich elterngeld bekomme zur welt kommt werden wir nicht mehr schaffen;-)

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nein, dann hast du dir die antworten nicht richtig durchgelesen. die ersten beiden antworten sind korrekt. bei mir ist es z.b. so:

mein erstes kind ist im januar 2010 geboren. mein zweites kind im august 2011. dazwischen war ich nicht arbeiten. das elterngeld für mein zweites kind wurde berechnet aus dem letzten jahr verdienst. wobei monate in denen mutterschaftsgeld und elterngeld gezahlt wurden nicht mitzählen (allerdings nur die regelmonate, also auch wenn man die doppelte laufzeit vereinbart hat zählt nur die regelzeit!). im klartext: februar bis august- monate die mit null berechnet wurden und die restlichen 6 monate dann von der zeit bevor ich irgendwelches mutterschafts oder elterngeld bekommen habe. also in meinem fall august bis dezember 2009. mit geschwisterbonus habe ich dann trotzdem fast nochmal genausoviel elterngeld jetzt bei meiner tochter wie ich bei meinem sohn bekommen habe.

lg bomimi

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...musste grad mal gucken, wann deine Kleine geboren ist...

Also, so ganz grob ab März/April 2014 (Geburtstermin) kannst du davon ausgehen, dass du den Sockelbetrag zzgl. Geschwisterbonus erhältst, solange das 1. Kind noch nicht 3 ist. Liegt der Geburtstermin davor, wird anteilig noch altes EK angerechnet, macht aber am Ende nicht die Welt aus...

Achso, und nochwas: Wenn das zweite Kind z.B. innerhalb der angemeldeten Elternzeit des ersten Kindes zur Welt kommt, hast du keinen Anspruch auf den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (nur das von der KK). Liegt der MuSchu außerhalb der Elternzeit, hast du Anspruch auf den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

LG

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Gute Frage! Stelle ich mir seit gestern auch!

Darf ich noch eine daran anschließen?
Wenn ich jetzt noch in Elternzeit bin und da schwanger werde, bekomme ich dann von der KK auch ganz normal Mutterschaftsgeld oder bekommt man das nur, wenn man arbeitet?

#sorry dass ich deinen Thread dafür "missbrauche".;-)

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hallo

mutterschaftsgeld von der kk bekommst du - und falls dein muschu außerhalb de elternzeit liegt auch noch den arbeitgeberzuschuss zum mutterschaftsgeld wie vor der geburt des ersten kindes

sorry zwerg auf dem arm, deshalb alles klein...

becca