Lohnabrechnung falsch! Meine Rechte?

Hallo,

bin Krankenschwester und arbeite bei der Caritas ( öffentlicher Dienst), seither war mein Beschäftigungsumfang 35%, seit 1.September arbeite ich 50%.

Meine Lohnabrechnung war leider mit 35 % für September. Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft das die Differenz mit der nächsten Lohnabrechnung im Oktober bekomme!

Hab ich nicht anrecht auf eine neue Abrechnung für September über 50%? Ich hab alles schriftlich das ich ab september 50% angestellt bin.

Die Dame im Lohnbüro war sehr unfreundlich und meinte nur hauptsache sie haben ihr Geld früher oder später!:-(

Vieleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen!

Dank euch
Jenny

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hallo,

also ich kenne das auch so, dass bei fehlern die nachberrechnung in den nächsten monat fällt. idr kann man das rückwirkend nicht mehr ändern.

ist ärgerlich aber glaub ich zumindest ok von der handhabe.

lg

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Mir erging es nach Stundenerhöhung auch so. Bekam im Januar 2012 zu wenig Geld. Ein Anruf in der Lohnbuchhaltung und kurz darauf hatte eine Neuberechnung und das fehlende Geld auf dem Konto.

LG

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ich bekomme meine Überstunden regulär 3 Monate später und in jeder 2. Abrechnung gibt es Rückrechnungen, Rückzahlungen etc ... ich finde es alles andere als ungewöhnlich. sie haben doch akzeptiert, dass da was falsch lief - dann bekommst im Oktober eben 65% - ist doch auch ok #kratz

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Ja, Du bekommst dann mit der nächsten Abrechnung eine Korrektur für Oktober und die Nachzahlung.
Ist völlig üblich.

LG

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Das ist (im öffentlichen Dienst und auch anderswo) ganz normal, dass Korrekturen mit der Abrechnung des Folgemonats erfolgen - dort kannst Du dann auch sehen, was Dein Gehalt im Oktober und was die Nachzahlung für September ist.

LG

Anja

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Hallo,

hätte ich genauso gemacht, als ich noch Abrechnungen erstellt habe. Es ist einfacher, eine Rückrechnung zu machen, als eine Neuberechnung. Ich hätte dich aber gefragt, ob dir aktuell dann dringend benötigtes Geld fehlt und ggf. einen Abschlag gezahlt, der ebenfalls im nächsten Monat mit auf der Abrechnung steht.

Gruß
Sassi

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Der Verweis auf die Lohn Differenz Nachzahlung mit der nächsten mtl.Abrechnung war korrekt und ist für den AN zumutbar. Meist hat dies auch Technische Abrechnungsgründe.

Freundlich, Unfreundlich. Ich denke so wie man in den Wald hinein ruft so schallt es zurück !

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Man hat ein halbes Jahr Zeit, falsche Lohnabrechnungen zu reklamieren. Danach entfällt jeglicher Anspruch. Falls das Geld also doch nicht im nächsten oder übernächsten Monat auf dem Konto sein sollte würde ich es schriftlich einfordern.

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Das mit der Rückberechnung im folgenden Monat ist übliche Verfahrensweise. Ich habe fast jeden Monat eine Rückberechnung. Um das Gehalt pünktlich zahlen zu können werden die Abrechnungen der Angestellten, bei uns, meistens ein paar Tage vor Monatsende gemacht Überstunden die nach dem 20 ten angefallen sind werden bei uns immer in Folgemonat berücksichtigt.