Wie lange 2. Fremdsprache, um in gymnasiale Oberstufe zu wechseln

Hallo Zusammen,

gestern habe ich mich mit meiner Schwester unterhalten. Sie sagte mir, dass mein Neffe nachdem er 2 Jahre Französisch hatte, dies nun abwählt.

Da ich weiß, dass er nach der 10.Klasse ans Gymnasium ( Hessen) möchte, gab ich ihr zu bedenken, dass man 4 Jahre eine 2 Fremdsprache benötigt, um das Abitur zu machen.

Sie ist der Meinung, dass 2 Jahre genügen. ( aber dann müsste er am Gymnasium das verhasste Fach belegen, oder)

Sind Lehrer unter uns, die uns weiter helfen können? Sie hat zwar bald ein Gespräch an der Schule, aber mich würde es mal interessieren und wollte dafür jetzt mal keine Schulordnungen wälzen.

Danke!

#winke

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Man muss die zweite Fremdsprache dann 3 Jahre belegen und die letzten beiden Halbjahre zwingend ins Abi einbringen. Der workload ist erheblich, diese Stunden liegen immer in den randzeiten und es schränkt die Wahl bei den Prüfungsfächern (wegen der grundkursanzahl) ein.

Gruß

Manavgat

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Fremdsprachenmäßig reicht das keinesfalls aus.

§ 14
Fremdsprachen

(1) Die allgemeine Hochschulreife kann nur erwerben, wer in mindestens zwei Fremdsprachen im Rahmen des Pflicht-, Wahlpflicht- oder benoteten Wahlunterrichts unterrichtet wurde. Jede Schülerin und jeder Schüler hat nach der Belegverpflichtung von § 13 Abs. 8 bis zum Ende der Qualifikationsphase Unterricht in einer aus der Mittelstufe fortgeführten Fremdsprache. Eine weitere Fremdsprache muss sie oder er in der Einführungsphase und mindestens in zwei zeitlich und inhaltlich aufeinanderfolgenden Kursen der Qualifikationsphase belegen, wenn keine zweite Naturwissenschaft oder Informatik nach Anlage 7 gewählt wurde. Diese Kurse sind in die Gesamtqualifikation (§ 26) einzubringen.

(2) Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe durchgehenden benoteten Unterricht in mindestens zwei Fremdsprachen erhalten haben, führen in der Einführungsphase in der Regel zwei dieser Fremdsprachen weiter. Stattdessen können sie die erste oder zweite Fremdsprache aus der Mittelstufe fortführen und mit einer neuen Fremdsprache beginnen. Eine neu begonnene Fremdsprache muss in der gesamten Qualifikationsphase weitergeführt werden, wobei kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen werden darf. Schülerinnen und Schüler, die erst in den letzten beiden Jahren der Mittelstufe benoteten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten, müssen ihre beiden Fremdsprachen bis zum Ende der Einführungsphase fortführen und mindestens eine davon während der gesamten Qualifikationsphase belegen und einbringen.

(3) Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe keinen durchgehenden benoteten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, müssen in der gymnasialen Oberstufe durchgehend Unterricht in einer zweiten Fremdsprache belegen, dessen Umfang insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden beträgt, wobei kein Kurs in der Qualifikationsphase mit null Punkten abgeschlossen sein darf. In dieser Fremdsprache müssen die Ergebnisse des Prüfungshalbjahres und des Halbjahres davor in die Gesamtqualifikation nach § 26 eingebracht werden. Außerdem muss im Falle von Satz 1 die erste Fremdsprache zur Erfüllung der Belegverpflichtung (§ 13 Abs. 8) fortgeführt werden.

(4) Wer über die Verpflichtungen der Absätze 1 bis 3 hinaus in der gesamten Qualifikationsphase eine weitere von der Schule angebotene Fremdsprache als Grundkursfach betreibt, kann die Ergebnisse in der Gesamtqualifikation (§ 26) anrechnen lassen, wenn diese Fremdsprache in der gesamten Einführungsphase mit mindestens drei Jahreswochenstunden unterrichtet wurde.

(5) Eine neu begonnene Fremdsprache kann nur dann Fach der Abiturprüfung sein, wenn sie insgesamt mit mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde und der Unterricht den Anforderungen eines Prüfungsfaches entspricht.

(6) Als Unterbrechung des durchgängigen Fremdsprachenbesuchs gelten nicht die Wiederholung oder das Überspringen einer Jahrgangsstufe, Zeiten einer Beurlaubung und eine zeitweise Unterbrechung der Schullaufbahn.

(7) Wer im Leistungskurs Französisch beim Abitur mindestens ausreichende Leistungen (5 Punkte) nachweisen kann, erhält eine Bescheinigung nach Anlage 14 b und ist damit von der Sprachprüfung für die Einschreibung an den französischen Universitäten befreit.

(8) Eine mündliche Kommunikationsprüfung auf Leistungskursniveau in den modernen Fremdsprachen kann eine Gruppenprüfung sein, an der bis zu drei Schülerinnen oder Schüler teilnehmen. Die Prüfung wird von einer Lehrkraft oder zwei Lehrkräften durchgeführt und bewertet.

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Vielen Dank euch Beiden!

#winke