ALG 1 und Minijob - Geht das? Gibts da Einbußen?

Hallo,

ich bin momentan noch in Elternzeit und übe einen Minijob aus mit 320 Euro monatlich. Meine Elternzeit endet im September 2013 und ich weiß schon jetzt, dass mein AG mich nicht wieder einstellt. Der Arbeitsvertrag wird aufgelöst. Was bei der Auflösung zu beachten ist, hab ich mich bereits beim Arbeitsamt informiert. Hab aber vergessen zu fragen, ob ich überhaupt ALG1 bekomme, wenn ich einen Minijob ausübe. Ich will den Minijob nicht auf Dauer machen. Das war für mich mehr oder weniger nur ein Versuch, ob und wie das Arbeiten mit 3 Kindern und ohne familiäre Unterstützung funktioniert. Ich möchte auf Dauer schon wieder in ein normales Arbeitsverhältnis.

Mit hat vor Kurzem jemand erzählt, dass wenn man ALG1 bezieht und nebenbei was verdient, man nicht diesen ganzen Verdienst behalten darf. Stimmt das??? Falls ja, wie funktioniert das dann? Muss dann der AG vom Minijob einen Teil an mich zahlen und einen Teil ans Arbeitsamt oder zahlt er alles ans Arbeitsamt und ich kriege davon nur einen Teil? Oder ist das nur ein Gerücht mit diesem Teil-Einbehalt? Anspruch auf ALG1 habe ich 12 Monate lang, hat mir das Arbeitsamt zugesichert. Ich möchte den Minijob erst aufgeben, wenn ich eine "richtige" Arbeitsstelle habe.

LG

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Hi,

also ersteinmal wird dir kein Geld weggenommen, sondern es verringert sich der Bedarf am Lebensunterhalt. Die 320€ darfst du komplett behalten. Allerdings werden dir 155€ aufs ALG1 angerechnet. Unterm Strich hast du 165€ mehr im Monat. (ich hoffe es waren jetzt auch 165€, oder 160€.)

Lg

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Also das heißt, egal wie viel ich nebenbei verdiene (wenn es jetzt z.B. aufgestockt werden würde auf 350 Euro, was mal geplant war bzw. generell bis maximal 450 Euro), behält das Arbeitsamt immer 155 Euro ein?

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Nien, die Agentur für Arbei behält immer das was über 165 Euro bei deinem Verdienst ist ein.

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Dein AG muss dich nicht wiedereinstellen, du bist eingestellt und hast einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Dieses Arbeitsverhältnis muss dein AG erst einmal kündigen, damit du dann ALGI bekommen kannst, wenn du nicht in Elternzeit ALGI bekommen möchtest.

Ansonsten sind 165 Euro anrechnungsfrei und du darst maximal 14,9 Stundne die Woche arbeiten. Den Rest kürzt dir die Agentur für Arbeit an ALGI.

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Ja, jetzt sind wir mal einer Meinung! ;-)

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Das Arbeitsverhältnis wird gekündigt von Seiten des AG per Auflösungsvertrag mit Zahlung einer Abfindung. Hab morgen nochmal ein Gespräch deswegen. Und ich möchte es erst zum 30.9. kündigen lassen, wenn die Elternzeit endet. 4 Monate Kündigungsfrist muss sowieso beachtet werden, da ich schon seit 11 Jahren dort bin (wegen der Abfindung, damit die nicht aufs ALG angerechnet wird und ich keine Sperre bekomme). Mir wärs zwar lieber, ich finde bis dahin einen neuen "richtigen" Job, aber da steckt man nun mal nicht drin. Bewerbungen schreibe ich immerhin schon.

In deinem Fall würde es heißen, egal wie viel ich nebenbei verdiene, dass ich nur 165 Euro davon behalten darf??? Über die maximale Stundenzahl komme ich mit meinem Minijob nicht.

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