Was passiert mit Schulden im Todesfall??

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum aber ich möchte gerne in schwarz schreiben.

Es geht um meine Cousine, ihr Mann ist vor wenigen Wochen plötzlich und unerwartet gestorben. Als wenn das nicht schon schlimm genug wäre und sie jetzt mit den 3 Kindern (2,6,8) alleine dasteht, hat sie jetzt erfahren dass ihr Mann scheinbar einige Schulden hatte.

Meine Cousine und ihr Mann hatten schon immer getrennte Konten, sie bekam auf ihr Konto Kindergeld und Haushaltsgeld von ihrem Mann. Sie war Hausfrau ihr Mann arbeitete Vollzeit.

Sie hatte nie Zugang zu seinen Finanzen und er "versteckte" regelrecht alles vor ihr. Sie drängte öfter auf ein gemeinsames Konto aber er blockte immer ab.

Jetzt nach seinem Tod hat sie natürlich seine Post geöffnet die kam und auch alles durchgeschaut. Sie ist fix und fertig von dem was sie entdeckt hat.

Der Dispo von seinem Girokonto vollständig ausgereizt (3000 im Minus)

Kreditkarte fast bis zu Limit ausgeschöpft (Minus 2500 Euro)

Und dann gibt es noch ein Konto bei einer anderen Bank wo er scheinbar auch einen Kredit von ca.10000 Euro aufgenommen hat (Sie hat keine Ahnung wofür denn es wurde nicht´s neues angeschafft)

Meine Cousine ist bei keinem dieser Konten Mitinhaber, sie hatte keinerlei Zugang, Vollmacht etc.

Was passiert nun mit diesen Schulden? Muss sie als Ehefrau des Verstorbenen dafür aufkommen? "Erbt" sie quasi die Schulden? Sie ist Fox und fertig und weiß absolut nicht mehr weiter. Sie ist mit dem Geld was sie zu Verfügung hatte immer sparsam umgegangen und er hat es scheinbar nur so rausgeworfen aber sie hat keine Ahnung wofür.

Sie hat mit den Schulden absolut nicht´s zu tun, hat nirgends unterschrieben und wusste noch nicht mal dass die existieren.

LG

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...noch nicht das Erbe ausschlagen...haben sie auch Vermögen? Ein Haus, z.B.?

Wenn das Vermögen größer ist als die Schulden sollte sie das doch nicht ausschlagen.

#klee

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Wenn kein Testament da ist, erbt zu 50 % die Ehefrau und zu 50% die Kinder - inklusive Schulden. Sonst müßten sie das Erbe ausschlagen - aber dann wäre natürlich auch alles, was ihm sonst so gehörte, weg ...

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Hm. Mich würde ja mal interessieren, wie das in der Realität aussieht.

Frau und Kinder lehnen das Erbe ab. Also kommt dann jemand (wer?) und holt auch die ganzen persönlichen Dinge des Mannes aus dem Haus/der Wohnung und fragt dann ab, was wem gehört(e)?

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Ja, das wäre tätsächlich so.

Und wenn zb das Haus ihm alleine gehört muss sie da raus, man kann sich aus dem Erbe nicht die Rosinen rauspicken

(Haus und Möbel will ich, Schulden nicht)

Und was sie nicht belegen kann das es ihrs ist kommt weg.

Aus dem Grund sollten IMMER beide arbeiten trotz Kindern, sind steht man als Hausfrau plötzlich mit Hartz 4 da

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Sie muß für sich und ihre Kinder das Erbe ausschlagen, sonst erbt sie die Schulden.

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Die erbt die Schulden mit, Am besten so schnell wie möglich ein Schuldenberater konsultieren. Kostenlos! Zum Beispiel bei spaz und sich beraten lassen. Viel wird ihr da nicht passieren wenn sie in die privatinsolvenz geht.

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Das Erbe ausschlagen. Innerhalb von sechs oder acht Wochen nach dem Tod (bin mir grad nicht sicher).

Sollte dieser Zeitraum schon vorbei sein, gibt es jedoch auch noch die Möglichkeit, das Erbe nachträglich auszuschlagen. Das geht beim Amtsgericht.

Zu beachten ist jedoch, dass bei Erbverzicht natürlich auch die evtl. positiven Dinge weg sind.

LG

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Hm... Mich würde ja mal interessieren, wie das in der Realität aussieht.

Frau und Kinder lehnen das Erbe ab. Also kommt dann jemand (wer?) und holt auch die ganzen persönlichen Dinge des Mannes aus dem Haus/der Wohnung und fragt dann ab, was wem gehört(e)?

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Es gibt sogenannte Rechtspfleger, die vom Gericht bestellt werden, um vorhandene, dem Verstorbenen zuzurechnende Wertgegenstände zu taxieren und für einen Käufer zu sorgen.

Außerdem wird bis dahin die Familie des Verstorbenen - also bei Ausschlagung durch die Ehefrau - auch seine Eltern, Cousinen etc. angeschrieben und geguckt, ob jemand das Erbe antreten möchte.

Wenn nicht, werden alle Vermögensgegenstände verkauft, die Schulden damit beglichen. (Bspw. wenn ein Eigenheim vorhanden ist).

Das restliche Geld geht dann an die Staatskasse (wenn noch etwas überbleiben sollte).

Gruß Hezna #klee

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Einfaches Rechenbeispiel:

Sind die Aktiva höher als die aufgelaufenen Schulden, dann kann sie das Erbe getrost annehmen, und die Schulden begleichen, und den Rest behalten.

Sind die Schulden höher als der Besitz wert ist, dann kann die Erbschaft ausgeschlagen werden, alle Aktivposten sind damit aber dann ohne wenn und aber weg !

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Erstmal ganz locker bleiben.
Also aus meiner Erfahrung sichern sich die Banken, wenn Sie Kredite geben oder Überziehungen dulden im Todesfall ab, will heißen, der Kreditnehmer bezahlt eine Versicherungsgebühr für den Todesfall, das gibts auch für Arbeitslosigkeit etc.
Zu jedem Kredit muss es einen Vertrag geben, in dem die Klausel stehen...

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Sie kann das Erbe ausschlagen.

Dann kommt aber auch jemand und holt die Wertsachen die dem mann gehört haben um die zu verkaufen und einen Teil der Schulden auszugleichen, z.B. das Auto das auf ihn zugelassen ist, evtl. Sparguthaben und Altersvorsorge, Elektrogeräte...

Allerdings interessiert sich da keiner für einen 3 Jahre alten normalen TV, PC etc., da würden die Kosten für den Verkauf ja allen Gewinn auffressen.

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Hallo ihr lieben,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Wenn meine Cousine das Erbe ausschlagen würde (was meiner Meinung am sinnvollsten wäre) wie würde das weitergehen?

Wertgegenstände in dem Sinn hatte ihr Mann nicht. Das Haus in dem sie wohnten gehört ihren Eltern. Die Wohnungseinrichtung hat zum größten Teil sie gekauft bevor sie überhaupt ihn kennenlernte. Klar wurde im Laufe der Zeit auch mal was erneuert (Kühlschrank, Spülmaschine, Couch etc.) auch wurden z.B. die Kinderzimmermöbel erst während der Ehe angeschafft und diese Sachen z.B. hat auch ihr Mann bezahlt da er er das Geld verdiente. Wären solche Sachen auch mit betroffen? So Sachen wie Fernseher, Laptop etc. sind schon mindestens 5 Jahre alt zum Teil auch älter.

Das Auto läuft auf ihn allerdings ist das auch finanziert und das läuft noch ca.3 Jahre.

Sie hat jetzt die Kontoauszüge nochmal genau kontrolliert und bei dem Auto, Kreditkarte und bei dem großen Kredit steht bei jeder Abbuchung ein kleinerer Betrag für eine "Restschuldversicherung" dabei. Was bedeutet das? Wäre damit die "Rückzahlung" im Todesfall abgesichert?

LG

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Das kann sie bei den entsprechenden Banken erfragen - auch wenn sie keine offizielle Vollmacht hat.

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Wenn sie dort gute "nette" Sachbearbeiter antrifft, andernfalls bekommt sie erst Auskunft wenn sie einen Erbschein vorlegt indem sie steht.

Ich würde das Erbe ausschlagen, aber dann fallen auch Witwen sowie Halbwaisenrente weg... da bin ich mir aber nicht sicher

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