neue Familiengründung (Unterhalt an Ex-Frau und Kind)

Hallo,

ich bitte um Hilfe in folgender Angelegenheit.

Ich bin gegenüber meiner Ex-Frau (2004 geheiratet, 2010 geschieden) Unterhaltspflichtig (Sie geht einer Halbtagsbeschäftigung nach). Außerdem gegenüber meinem Kind (10 Jahre).
Ich zahle für beide zusammen ca 1000€ monatlich. (eigentlich wäre der Betrag etwas höher aber wegen dem Mindestbehalt wurde der etwas gekürzt)

Ich habe seit 2 Jahren eine neue Lebenspartnerin (nicht verheiratet aber zusammenlebend) welche nun schwanger ist (5. Monat). Leider gestaltet sich die in geraumer Zeit anstehenden Einkäufe und Umbauten zwecks meinem neuen Familienmitglied schwierig da der Unterhalt für meine Ex-Frau doch ziemlich ins Gewicht fällt. Ich weiß dass sich der Unterhalt etwas "umschichtet" wenn des Baby da ist. Aber im jetzigen Stadium? Und bin ich überhaupt noch verpflichtet meiner Ex-Frau Unterhalt zu zahlen?

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Hallo

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.Sie kann mehr arbeiten. Nimm dir einen Anwalt und lass es ausrechnen.
1000 Euro finde ich schon sehr viel
Und wenn das neue Baby da ist( bwz ab Mutterschutz) bist du deiner Partnerin zum Unterhalt verpflichtet und ab Geburt dem Kind.
Da kann es ohnehin sein, das sie nichts mehr bekommt für sich

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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

ich werd das von nem Anwalt überprüfen lassen, so kann das auf alle Fälle ned weitergehen.

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Warum solltest du deiner Frau unterhalt für
sie zahlen? Kind klar....ich glaube du zahlst schon ein paar jaehrchen zuviel!

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Fuer das Kind musst du in jedem Fall weiter zahlen. Da aber ein weiteres dazu kommt, kann sich das auf die hohe auswirken. Man sagt kinder halt geht vor Ehegatten unterhalt. Nun ist da ja noch eine frau. ....ich glaube deine ex sollte mit einem 10 jährigen Kind schon recht gut arbeiten koennen. Es ist ungewöhnlich solange soviel zu zahlen.

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Schön das hier alle meiner Meinung sind. Ich gehe auch davon aus dass Sie mehr arbeiten könnte. Aber das macht Sie nicht. Sie sagt Sie hat Gesundheitliche Probleme und das Kind braucht mehr Betreuung weil es sonst in der Schule schlechter wird. (Rheuma im Alter von 27, Tochter ein dreier im Zeugnis)
Die will halt alles rausholen was geht.

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Also ich habe hier bei Urbia gelernt das sie nur bis zum 3 Geburstag des Kindes einen Unterhaltsanspruch hat.
Ab da geht der Gesetzgeber davon aus das sie in der Lage ist wieder alleine für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Ihr Räuma geht dich aber nichts an, behaupte ich mal sollte dem nicht so sein möge man mich bitte berichtigen.

Wenn sie nicht in der Lage ist dadurch voll zu arbeiten kann sie vielleicht eine Frührente, ich weiß das heiß anders aber der Name fehlt mir gerade, beantragen.

Aber vor ihrem Anspruch, wenn sie denn überhaupt noch einen hat, kommt eh erst einmal der der Kinder, dann werden erst die Frauen in deinem Leben bedacht. Aber wie gesagt ich vermute die Ex fällt eh hinten über.

Also übergib die Sache einem Anwalt, der weiss das ganz genau.

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Mach ich! Danke euch!!

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Deine Exfrau bekommt weiterhin Betreuungsunterhalt wenn es der Billigkeit entspricht. D.h. wenn keine Betreuungsmöglichkeiten durch die Schule gibt, kann sie nicht Vollzeit arbeiten. Aber eine Dreiviertelstelle dürfte kein Problem darstellen. Ich würde beim Anwalt zumindest eine Kürzung anfordern. Ihr müsste ja auch Leben

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Bis nach der Geburt unseres ersten Kindes hat mein Mann auch noch nachehelichen Unterhalt gezahlt, der fiel dann weg. Später hat sie nochmal geklagt und wollte wieder Zahlungen für sich beanspruchen (hat allerdings zum damaligen Zeitpunkt selbst nur 350 € verdient). Sie ist gescheitert.

Für die Zahlunen des nachehelichen Unterhalts gibt es ja keine Tabellen, das wird individuell entschieden und bemisst sich heute nach der Zeit der Ehe. 6 Jahre sind jetzt ja nicht so lange und im Zuge der Eigenverantwortung, sehe ich nicht, warum du noch weiterhin an die Dame zahlen solltest.

Nimm dir fix einen Anwalt ;-)

Alles Gute!

VG

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ich dachte, die Unterhaltsverpflichtung des Expartners gegenüber sei seit ca 2008 nicht mehr gegeben.

Nach dem 3. Lebensjahr ist es der Exfrau defintiiv zuzumuten, (mehr) arbeiten zu gehen. Frag mal deinen Anwalt!!!!

Mein Mann muss seit 2008 keinen Unterhalt an die Exfrau zahlen!!!!

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Ich würde mich da wirklich mal informieren. Soweit ich weiß, bist du ihr eigentlich nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes unterhaltspflichtig. Das Kind ist 10, sprich sie kann ihren Popes auch mal selber bewegen.

Jetzt wo deine Freundin schwanger ist müsste dies eh wegfallen, da du dann drei Leuten unterhaltspflichtig bist. Da kommen erst deine beiden Kinder, dann deine Freundin und erst dann würde deine Ex - Frau kommen.

Meiner Meinung nach zahlst du momentan zuviel da deine Ex eigentlich wegfallen müsste

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sorry aber ihr irrt euch! ich weiß an meinem persönlichen beispiel das der ex partner auch an die ehefrau zahlen muss wenn das kind über 3 jahre alt ist.
hier z.b. ist es nicht möglich vollzeit zu arbeiten. ohne soziales netzwerk ist es nichtmal möglich in teilzeit mit nem schulkind zu arbeiten da es keinerlei ferienbetreuung gibt.
also es ist regional abhängig.

also muss der ex-partner zahlen bis es dem kind zu zumuten ist allein zuhause zu bleiben.

das neue kind kommt natürlich vor dem unterhalt der ex-frau.

und keine angst ich kriege keinen unterhalt mehr, also braucht ihr nicht mit steinen werfen.

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Hallo,

ich setz noch einen drauf, man muss dem Ex sogar nachehelichen Unterhalt zahlen, wenn er das Kind gar nicht hat. War bei mir so. Ich mit Kind Vollzeit, er arbeitslos. Na klar durfte ich bezahlen, und das nicht zu knapp.
In etwa rechnet man 1/3 der Ehezeit als Zahlungszeitraum an, wobei das Trennungsjahr angerechnet wird und im letzten Jahr der Unterhalt dann auch schon stufenweise reduziert werden kann.
Be mir waren es so fast 3 Jahre, die ich zahlen durfte, da hatte mein Ex dann aber auch wieder Arbeit und das ganze fiel eh unter den Tisch.
Nicht zahlen muss man bei extrem kurzer Ehedauer (2 Jahren). Länger zahlen muss man ggf. bei ehebedingten Nachteilen (der eine hat zugunsten der Kinderbetreuung den Job aufgegeben etc).
Beim nachehelichen Unterhalt geht es eher darum, den erworbenen Lebensstandard für einen gewissen Zeirtaum der Umstellung/Neuorientierung zu halten.
Bei sehr langen Ehezeiten kann es auch sein, das der Partner sein Leben lang zahlen muss.
So erspart der Staat sich einiges an Sozialleistungen ;-)

Tiana

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ICH würde das mal ganz schnell mit Hilfe des Anwalt klären lassen, ich kann mir kaum vorstellen das du für sie noch Unterhalt zahlen musst! Hat sie einen Titel? ist es vom Gericht festgelegt? wenn nicht würde ich ja mal die Zahlungen einstellen (NICHT für´s Kind, für das Kind musst du immer zahlen!)

Meiner Mutter wurde damals bei der Scheidung gesagt wenn sie mit dem Geld nicht aus kommt muss sie mehr arbeiten gehen...

Wenn sie einen Titel hat musst du dir Zügig einen Anwalt nehmen, so Gerichte sind gerne SEHR Träge...