Elternzeit/schwanger/ Beschäftigungsverbot

Hi Mädels,

Bin normal nur stille Mitleserin, bräuchte jetzt allerdings mal eure Hilfe.

Ich bin momentan noch in Elternzeit (2 Jahre) müsste im Oktober wieder arbeiten gehen. Bin jetzt erneut schwanger geworden.

Ich darf allerdings wg gewisse gefahren nicht an meinen alten Arbeitsplatz zurück.

Mein Chef würde mich einstellen und Sofort wieder ins Beschäftigungsverbot schicken.

Kennt sich jemand damit aus,nach was sich dann mein Elterngeld richtet?
Bei meiner letzten Schwangerschaft hab ich ab Beschäftigungsverbot bis Geburt mein volles Gehalt erhalten. Wie wäre das denn jetzt bei mir? Weil ich ja in der Elternzeit wieder schwanger wurde. Bekomm ich da einen gewissen Satz ausgezahlt oder nichts?
Ich hoff ich hab es einigermaßen verständlich geschrieben,
Wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte.

Beratungsstelle würde ich die Tage mal versuchen etwas zu erfahren...

Lg Bienchen

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Ich bin mir nicht sicher aber ich meine Mal gelesen zu haben das es nicht möglich ist elternzeit zu beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gehen. Ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren...

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Also vorzeitig beenden meine ich. Aber wie gesagt bin mir nicht sicher...

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Das ist komplett richtig so, das geht erst zum Mutterschutz.

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"Bei meiner letzten Schwangerschaft hab ich ab Beschäftigungsverbot bis Geburt mein volles Gehalt erhalten. Wie wäre das denn jetzt bei mir?"
Das ist hier auch so, sobald das BV gilt, also ab Oktober.

Elterngeld wird dann aus den Monaten bis zum Mutterschutz berechnet. Allerdings wird das Einkommen durch 12 geteilt, auch wenn es weniger Monate sind!

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Guten morgen,

Man unterscheidet zwischen Elterngeld und Elternzeit.

Elternzeit kann man auch ohne Elterngeld haben.

Ich habe meine Elternzeit beim AG bis zum 31.12.2017 genommen. Elterngeld nur das Basis sprich 10 Monate. Jetzt bin ich wieder schwanger und im BV. Elternzeit abgebrochen und seit ende des Elterngelsbezugs gelegt

Lg

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Du hast die Elternzeit vorzeitig beendet um ins BV zu gehen?

Viel Glück. Das nennt sich Betrug

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" Jetzt bin ich wieder schwanger und im BV. Elternzeit abgebrochen und seit ende des Elterngelsbezugs gelegt2
Das ist überhaupt nicht zulässig!

Elternzeit vorzeitig beenden geht nur wegen dringender finanzieller Notlage oder Beginn Mutterschutz!

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Ich war/bin in einer ähnlichen Situation.

Ich hatte jahr elternzeit u d habe dann spontan noch 1 Monat dran gehangen. Bin dann ss geworden und hötte in der 7ssw wieder anfangen müssen. Ich habe meinem Chef es dann sofort gesagt und er gab mir sofort neues bv. Da ich noch keinen neuen Vertrag unterschrieben habe bekomme ich jetzt im bv 1:1 das Geld was ich im bv meiner Tochter erhalten habe... daß elterngeld wird dann auch wieder von den letzten 12 Monaten gerechnet und elternGeld wird ausgeklammert

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Guten morgen,

Danke, für die Antwort. Ich würde natürlich wenn ich beim Arzt war jetzt auch gleich mit meinem Chef darüber reden. Ich hab nicht die Elternzeit vorzeitig abgebrochen und bin ins BV gegangen. Ich wollt mir erst einmal Rat einholen, da diese Situation neu für mich ist.
Bei dir war es ja so das du nach 1 Jahr wieder schwanger wurdest. Bei mir sind es jetzt 1 3/4 Jahre.

Hab ich das richtig verstanden das ich ab Oktober wenn mein Chef mich eingestellt hat wieder ins Bv gehen kann und ich würde dann mein letztes Gehalt als Bv erhalten? Oder rechnet es sich nach den letzten 12 Monaten?

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"Hab ich das richtig verstanden das ich ab Oktober wenn mein Chef mich eingestellt hat wieder ins Bv gehen kann und ich würde dann mein letztes Gehalt als Bv erhalten?"
Nicht unbedingt das letzte Gehalt, sondern das nach Vertrag (was ja geringer oder höher sein kann als das letzte!)

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Voraussetzung ist, dass die Elternzeit regulär endet und dass du in der Lage bist, wieder zu arbeiten. Das heißt, dein Kind muss betreut sein, dafür musst du eine Betreuung nachweisen können.

Dein Chef kann dich nur dann ins Beschäftigungsverbot schicken, wenn er NACHWEISLICH keine Ersatztätigkeit für dich hat und tatsächlich Gefährdungen eine Beschäftigung ausschließen. Ob er eine Ersatztätigkeit hat, wird sich zeigen.

Im neuen Mutterschutzrecht ist die Rangfolge der Maßnahmen explizit festgeschrieben, so dass man BV nicht mehr "so einfach" nach Gutdünken ausstellen kann. Einige KK handhaben das inzwischen rigoros und lehnen die Erstattung der Löhne nachträglich ab, wenn das Bv nicht gerechtfertigt war.