beamtin und beschäftigungsverbot bzw. mutterschaftsgeld

hallo ihr lieben mit#schwangeren,

hab mal eine frage an alle, die ebenfalls beamte sind oder mir bei den fragen vielleicht weiterhelfen können.

da bei mir demnächst evtl. ein beschäftigungsverbot ansteht, frage ich mich natürlich, wie das mit der bezahlung weitergeht. man bekommt ja sein normales gehalt weiter, da ich ja nicht gesetzlich versichert bin, zahlt das ja auch keine krankenkasse, wie das sonst glaub ich üblich ist. von wo kommt dann mein geld oder viel wichtiger muss ich das irgendwo beantragen???

und die zweite sache betrifft die mutterschutzzeit (6 wo vor und 8 wo nach der entbindung). bei wem und wann stelle ich denn da den richtigen antrag???

bin da ein kleinwenig unsicher und wär dankbar über ein bissl hilfe.

ein herzliches #danke schonmal.

melly + #baby (21+0)

1

Hallo Melli,
bin zwar nur Beamtin auf Probe (bin Referendarin, also erst zukünftige Lehrerin) , habe aber auch ein Beschäftigungsverbot. Du kriegst weiterhin Dein volles Gehalt bezahlt und zwar, meines Wissens, vom Arbeitgeber. Auf keinen Fall von der Krankenkasse, die zahlt nur bei einer Krankschreibung und nicht bei einem Beschäftigungsverbot.
Gruß Sabine und Krümel 17 SSW

2

nur mal aus interesse, wieso Beschäftigungsverbot als Lehrerin???

4

die farge kam aber jetzt nicht, weil du sagst, lehrer schaffen nix, oder????

ich kann dir sagen, wenn ich 8 stunden unterricht gehalten habe, die ganze zeit stand, enorme lautstärke aushielt und in den pausen versucht habe ohne hingeschmissen zu werden durch den gang zu kommen, bin ich ganz schön geschafft. und dann muss ich noch daheim gute 2-4 stunden vorbereiten, korrigieren, etc.

da darf auch eine lehrerin mit schmerzen, blutungen oder etc. beschäftigungsverbot bekommen. genauso, wie jemand, der den ganzen tag in einem ruhigen büro sitzt.

außerdem kannste in der schule jederzeit von mums, röteln, etc angesteckt werden und sobald nur 1 kind daran erkrankt ist, MUSS die schwangere lehrkraft beschäftigungsverbot bekommen.

gruß: suri

weitere Kommentare laden
3

Also ich bin jetzt im Muschu - und hab nichts beantragt... #kratz - hab auf meiner Dienststelle mal eine Bescheinigung des Arztes abgegeben, mit ET und Beginn des Muschu und das wars...

Geld bekomme ich derzeit noch ganz normal - von der Bezügestelle.
Muss mich erst nach der Geburt melden - wie lange der Muschu noch dauert und wegen Elternzeit - kann man angeblich erst beantragen, wenn das kind da ist.

LG Irina +baby juliane (ET-19)

5

hi, ich bekam ca. 3 monate, nachdem ich den atest über die #schwanger abgab, unterlagen zugeschcikt. da war ein antrag für die erziehungszeit.

die 6 wochen vor und die 8 nach der geburt werden dir automatisch mitgeteilt. du müsstest ein schreiben bekommen, in dem drinsteht, wann du in muschu gehen sollst ( musst ja nicht ) und nach der geburt musst du ja die geburtsurkunde als kopie einreichen beim arbeitgeber und wenn du nicht in elternzeit gehst, bekommst du wohl noch ein schreiben, wann du wieder arbeiten musst.

lg: suri ( 25.ssw )

6

hi du,

also ich bin soldatin und bekomme im mutterschutz ganz normal von der wehrbereichsverwaltung mein gehalt. also ich musste da nix extra beantragen.

lg

jekyll
ET -1