Private Zusatzversicherung: Entbindung von der Schweigepflicht???

hallo ihr Lieben,

ich bin ja richtig froh, dass es urbia gibt ;-)
Hier bin ich mir ziemlich unsicher: ich möchte eine Private Gesundheits-Zusatzversicherung abschließen, die für Zahnersatz und für Heilpraktikerkosten aufkommt. Nun steht in diesem Vertrag, dass ich für die Prüfung alle mich in den letzten fünf Jahren behandelte Ärzte, Krankenhäuser von ihrer Schweigepflicht entbinden soll. Was sagt ihr dazu? Ist das normal? Mir erscheint das sehr logisch, aber unsicher bin ich mir trotzdem und aus diesem Grund freue ich mich über eure Antworten.
Danke!!!
Liebe Grüße
Anette

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Ja ist logisch, damit werden Vorerkrankungen aus dem Vertrag ausgeschlossen....

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Hallo,

ganz ehrlich, ich würde mich noch bei weiteren Zusatzversicherungsanbietern umhören. Zum einen wegen der Beiträge, zum anderen wegen solcher Klauseln.

Ob das so in Ordnung ist, weiß ich nicht.

Bei meiner damals, lief es ohne Gesundheitsbescheidigungen ab, da mein Kind noch keine 3 Monate alt war.

Bei meiner Berufsunfähigkeitsvers. musste ich nur meine ganzen Vorerkrankungen angeben. ganzer Katalog an Fragen. Bei Falschaussagen meinerseits/Vrheimlichungen können sie später sagen, dass sie gar nichts bezahlen. Wenn ich die Wahrheit gesagt habe geht es nicht.

Bei den Zähnen hab ich auch mal gefragt, wegen Zusatz. Sobald ein Kostenvoranschlag vorliegt, muss ich das angeben bei Vertragsabschluss, dann wird der Zahn nicht mit aufgenommen. Weiters hätte ich 8-12 Monate Beiträge, aber keine Kostenübernahme (könnte ja sein, dass ein Zahn wackelig ist, ich aber noch nicht beim Zahnarzt war, schließe was ab und zwei Wochen später lass ich den teuer behandeln. Daher die Wartefrist).

Wie gesagt, ob das so rechtens ist, weiß ich nicht. werde daher die Beiträge weiter mitanschauen, da bin ich nämlich auch gespannt.

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Hallo,

suche dir eine andere Zusatzversicherung!
Ich hatte eine mit Mitte 40 abgeschlossen und da wurde nur nach Vorerkrankungen gefragt. Ich musste mitteilen, ob ich in den Jahren zuvor im Krankenhaus / längerer ärztlicher Behandlung war und warum. Das wurde dann von mir ehrlich eingetragen und unterschrieben.
Evtl. kann man auf Anfrage der Versicherung den Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden,

LG Pechawa

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Hi,
steht das wirklich so da, oder ist es eher so, dass sich die Versicherung im Fall eines Schadensfalls vorbehält, DANN nachzufragen?

ich gehe kaum davon aus, dass bei jedem Vertragsabschluss die Versicherung alle Ärzte der letzten 5 Jahre befragt.

Was aber gang und gebe und m.W. nach auch vollkommen normal und erlaubt ist ist, dass die Versicherung im schadensfall nachprüft, ob deine Angaben zur Krankheitsvorgeschichte wahrheitsgemäß waren oder nicht. Und das geht natürlich nur über die entsprechenden Ärzte.

Bei mir sah das so aus, dass ich bei der Inanspruchnahme der Versicherung von meinem Arzt einen Zettel ausfüllen lassen musste, wo der bescheinigt hat, wann die erste Diagnose kam (bei mir wurde kurz nach Abschluss der Versicherung ein Knoten an der Schilddrüse festgestellt, die OP und nachbehandlung, die Jahre später - ich hatte SD-Krebs, wie sich dann herausgestellt hat- war natürlich dann kein wirklich billiger Versicherungsfall, da ging es letztendlich um viele tausend Euro...die anstandslos übernommen wurden, nach der Überprüfung, ob meine Angaben wahrheitsgemäß waren).

Ich kenne das eigentlich auch nur so, dass man schon beim Antrag klar macht, dass man im Fall der Überprüfung für diesen Zweck mit der Entbindung von der Schweigepflicht einverstanden wird. Überprüft wurde halt nur im Schadensfall, dass das geschieht - davon würde ich allerdings auch ausgehen.

Einer Zahnzusatzversicherung (für Erwachsene), die keine Gesundheitsfragen stellt und sich nicht die Überprüfung der Antworten (um nichts andere geht es ja) vorbehält würde ich nicht wirklich viel an Leistung zutrauen.

Viele grüße
Miau2