VORNAMEN ÄNDERN LASSEN

Hallo Leute

ich habe ein paar Fragen:


Wie kann ich meinen Vornamen ändern lassen?
Wo kann ich dies machen lassen?
Wie Teuer so etwas ist oder sein könnte?
Und ob es schon jemand von euch gemacht hat?


#danke schon mal und ich hoffe es antworten mir viele.



LG Mandy (die mit ihrem Namen unglücklich ist)

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ein vornamensänderung ist generell möglich - allerdings sehr schwierig wenn man die deutsche staatsangehörigkeit besitzt und nur einen "otto-normal-namen" in einen anderen ändern will.
einfacher geht es da schon, wenn man z.b. transsexuell oder aussiedler ist.

du solltest du deiner stadt- oder gemeindeverwaltung gehen und dich dort erkundigen.

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hab noch was im netz gefunden:
Namensänderung
Allgemeine Informationen:
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient als Korrektiv, um vom Gesetz nicht beabsichtigte unzulängliche Härten zu beseitigen, die sich im Einzelfall aus der Verpflichtung, den überkommenen Namen zu führen, ergeben können.
Sie dient jedoch nicht dazu, den Namensträger vor jeder Art von Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten zu bewahren, die die Führung eines bestimmten Namens mit sich bringen kann.
Eine Namensänderung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Interesse des Antragstellers, künftig einen anderen Namen zu führen, so gewichtig ist, dass es dass öffentliche Interesse an der Namenskontinuität übersteigt.
Hinweise:
Anträge auf Änderung des Vor- oder Familiennamens sind dabei der Verwaltungsbehörde zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Unterlagen:
von jedem Antragsteller sind beizubringen:
- Aufenthaltbescheinigung von der zuständigen Meldestelle
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages (ggf. mit beglaubigter deutscher
Übersetzung
- Einkommensnachweise
Welche Unterlagen noch erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab und sind ggf. telefonisch zu erfragen.
Alle Unterlagen sind in Kopie einzureichen. Die Originale sind bei Antragstellung vorzulegen.
- Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen NamÄndG- vom
05.01.38 (RGBl. I S. 9, BGBl. III Nr. 401-1) mit späteren Änderungen
- Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familien-
namen und Vornamen NamÄndDV- vom 07.01.38 (RGBl. I S. 12, BGBl. III Nr.
401-1-1) mit späteren Änderungen
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familienna-
men und Vornamen NamÄndVwV- vom 11.08.80 (BAnz. Nr. 153 a vom 20.08.80)
mit späteren Änderungen
Gebühren:
Die Gebühr für die Änderung des Familiennamens beträgt zwischen 2,56 und 1022,58 .
Die Gebühr für die Änderung des Vornamens beträgt zwischen 2,56 und 255,65 .
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und den wirtschaft- lichen Verhältnissen des Antragstellers.
Bei Ablehnung oder Antragsrücknahme wird 1/10 bis dieser Gebühr erhoben.


Allgemeines

Das deutsche Namensrecht wird nicht vom Grundsatz der Namensfreiheit beherrscht. Weder Vor- noch Familiennamen stehen zur freien Disposition. Ein Vor- oder Familienname darf nur dann geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" im Sinne des Namensänderungsgesetzes ( 3 NamÄndG) die Änderung rechtfertigt. Ein solcher wichtiger Grund ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen.


Abgrenzung zum Bürgerlichen Recht

In den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ist das Namensrecht umfassend und nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich abschließend geregelt. Bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, Abstammungsfeststellung, Adoption usw. bietet das bürgerliche Gesetzbuch ein umfangreiches Repertoire namensrechtlicher Möglichkeiten an. Mit diesen Regelungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers im Grundsatz alle namensrechtlichen Fragen abschließend geregelt sein. Das bedeutet zugleich, dass die öffentlich-rechtliche Namensänderung Ausnahmecharakter hat und dass mit ihr die vom Gesetzgeber bewusst gezogenen Grenzen des bürgerlichen Rechts nicht umgangen werden können. Was im zivilen Recht nicht gewollt ist, kann mit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nicht erreicht werden. Ausgangspunkt der behördlichen Namensänderung ist der zur Zeit der Antragstellung rechtmäßig geführte Name. Auf Grund der Nachrangigkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung müssen deshalb ggf. zuvor die personenstandsrechtlichen Möglichkeiten wie z.B. Berichtigungen ausschöpfen.


Behördliche Namensänderung

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens nachvollziehbar und ggf. auch nachweisbar ergeben.


Familienname

In der Praxis kommen folgende Fallgruppen häufig vor (nicht abschließend):

Sammelnamen, d.h. mehrfaches Vorkommen des Familiennamens mit Verwechslungsgefahr (z.B. Maier, Müller, Schmidt);

Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;

Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen zur Folge haben;

Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" usw., die zu erheblichen Behinderungen führen.

Beseitigung von Besonderheiten ausländischen Namensrechts, die im Inland hinderlich sind (Vatersnamen, geschlechtsbezogene Namensendungen u. ä.)


Vorname

Änderungen in der Vornamensführung sind wie die Familiennamensänderung nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Recht der Vornamensgebung, das bei der Geburt eines Kindes ausgeübt wird, endet mit der Eintragung der zulässig gewählten Vornamen beim Standesamt.
Folgende Änderungen sind denkbar:

Ersetzung eines Vornamens durch einen anderen Vornamen

Streichen oder Hinzufügen eines Vornamens

Verdeutschung ausländischer Namensformen

Änderungen der Schreibweise

Keine Änderung im Sinne des Namensänderungsgesetzes ist die Änderung des Rufnamens, den es im rechtlichen Sinn nicht gibt. Unter mehreren beigelegten Vornamen steht es dem Namensträger frei, welchen er als Rufnamen gebrauchen will.


Künstlername (Pseudonym)

Künstlername, Ordensname, Pseudonym und sonstige Beinamen sind keine echten Namen im Rechtssinn. Künstler - und Ordensnamen können aber unter bestimmten Voraussetzungen im Reisepass und Personalausweis bei der Einwohnermeldestelle des Fachbereichs Bürgerservice + Kultur (Rathaus), Marktplatz 1 eingetragen werden.


Zuständigkeit für öffentlich-rechtliche Namensänderung

Anträge auf Namensänderung (Vor- und Familiennamen) können von Personen, die im Stadtgebiet von Crailsheim wohnen und Deutsche Staatsangehörige sind (gleichgestellt sind u. a. hier wohnende ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte) bei der Stadtverwaltung (Bürgerservice + Kultur) gestellt werden.


Unterlagen (nicht abschließend)


gültiger amtlicher Lichtbildausweis

Personenstandsurkunden zum Nachweis der derzeitigen Namensführung

Führungszeugnis (für Personen ab dem 14. Lebensjahr)

Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung

Einkommensnachweise

Verfahren

Nachdem der Antrag gestellt wurde und alle notwendigen entscheidungserheblichen Nachweise vorliegen, kann eine Entscheidung getroffen werden. Wenn dem Antrag entsprochen wird, stellt die Stadt über die erfolgte Namensänderung eine Urkunde aus, die Grundlage für die Neuausstellung aller weiterer behördlicher Dokumente ist (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein, Lohnsteuerkarte usw.). Darüber hinaus werden alle anderen Behörden und privaten Institutionen, mit denen der Antragsteller in regelmäßigem Kontakt steht, von der Änderung informiert. - Sofern die Stadt im Lauf des Verfahrens erkennt, dass der Antrag nur geringe Erfolgsaussichten hat, wird dem Antragsteller empfohlen, den Antrag aus Kostenersparnisgründen zurückzuziehen. - Wenn die Stadt den Antrag ablehnen muss, wird dem Antragsteller ein rechtsmittelfähiger Bescheid förmlich zugestellt. Gegen den Bescheid kann dann Widerspruch erhoben werden, über den das Regierungspräsidium Stuttgart entscheidet.


Maßgebende Bestimmungen:


Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen NamÄndG - vom 05.01.1938 (RGBl. I S.9) mit späteren Änderungen.

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen 1.DVNamÄndG vom 07.01.1938 (RGBl. I S.12) mit späteren Änderungen.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen NamÄndVwV vom 11.08.1980 (BAnz.Nr. 153a) in der Fassung vom 18.04.1986 (BAnz.Nr. 78).

Vornamensänderungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
mögliche Gründe für die Zulässigkeit einer Vornamensänderung
abgeschlossene Geschlechtsumwandlung
exotischer Vorname bei Einbürgerung
Verwechslungsgefahr
Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen
das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar

problematische Schreibweise oder Aussprache
Vornamen, die Auslöser für psychische Problem sind (z. B. durch Assoziationen)

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#danke für deine fleißige suche.

LG Mandy

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mal aus Neugier:

wie willst du denn heißen?? #gruebel Ich finde Mandy gar nicht so schlimm.

LG Heike

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Naja ich wollte schon immer einen Namen haben wo man einen Spitznamen draus machen kann. Ich habe immer Freundinnen beneidet die Nicole = Nici, Melanie = Melli hießen.

Naja nir würde schon die original Fassung also Amanda reichen. Oder einfach JOHANNA oder so etwas. Nix ausgefallenes wie CHAYENNE oder so. #schock das muss nicht sein.


LG Mandy

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Hallo Mandy,

ganz Ehrlich????????????

Ich heisse Nicole und seit ich denken kann, hab ich es gehasst Nicki gerufen/genannt zu werden.

Ich finde deinen Namen sehr schön.

Kannst du dir wirklich vorstellen Heute Mandy und Morgen Nicole Melanie oder sonst wie zu heissen?

Vor allem bis dein Umfeld sich dran gewöhnt. Now way.

Ich würds nicht machen

LG
Nicole

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Du hast Dich zwecks Deines Vornamens hoffentlich nicht von den "blöden" Vornamentreads hier im Forum verunsichern lassen? #kratz

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Nee ich fand den Namen schon immer irgendwie doof. Das einzige was in annehmbar gemacht hat ist das Lied von Barry Manilo oder Howard Carpendale oder eben in der neuauflage von westlife oder Andre Stade.


LG Mandy

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Ich finde es schade das Du Deinen Namen ändern möchtest. Schliesslich ist es kein aussergewöhnlich schlimmer Name! Und Mandy, so heisst Du doch schon seit über 20 Jahren!

Ich finde den Namen schön!

Und wenn, ein Name macht den Menschen nicht aus...also

#liebdrueck

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Stimmt schon, was du sagst, aber ich finde ihn schrecklich, weil es eben eine Kuzform von einem schönen Namen ist.

Und ausserdem nennt heut zu tage niemand mehr sein Kind Mandy,



LG Mandy

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Oh ich muß Dir wiedersprechen! In die Kindergartengruppe meines Sohnes ist gerade eine kleine dreijährige Mandy gekommen! ;-)

LG
Désirée

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Hallo,

für welche Zwecke wäre das denn für Dich wichtig?
Ich kenne mehrere Leute, die sich einen anderen Vornamen "zugelegt" haben, weil sie schon immer anders genannt wurden, oder weil sie immer einen Spitznamen hatten.

Auffallen tut das nur bei hochoffiziellen Anlässen, wenn der Perso vorzuzeigen ist.

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Wir haben im Freundes- / Bekanntenkreis einige die ihren Vornamen nicht mögen, aber ändern lassen haben sie ihn nicht! Sie haben einfach vor langer Zeit den Wunsch geäußert mit dem gewünschten Namen angesprochen zu werden und es halten sich wirklich alle dran.

Vielleicht hilft Dir das ein bißchen!

LG
Désirée ( die von allen nur Desi / Daisy gerufen wird und immer einen Namen haben wollte, von dem man keinen Spitznamen ableiten kann ;-) ):-)

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Hallo Mandy,

ich find meinen Namen super schön.

L.G.Mandy#cool

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hallo Mandy


meine Schwester hat ihn geändert, mit Mandy wirst du da keine Chancen haben außerdem kannst du mit paar tausend Euro rechnen.