Koninhaber bei Gemeinschaftskonto

Hallo,

welcher Name wird bei einem Gemeinschaftskonto als Kontoinhaber z.B. bei einer Überweisung eingetragen?

Wir haben unterschiedliche Nachnamen (Vornamen sowieso ;-)) falls das wichtig sein sollte.

Kann man auswählen, welchen Namen ich eintrage? Oder müssen beide Namen eingetragen werden? Weil das würde ja nie im Leben reinpassen... #kratz

Schon vorab, vielen lieben Dank für eure Hilfe! #danke

Liebe Grüße,
Enelya

1

Also bisher haben wir immer nur einen namen eingetragen und das war auch kein Problem, auch als emfänger haben wir nur 1. Namen.....

lg Torti

2

soll natürlich Kontoinhaber heißen #klatsch #hicks

3

Ich denke, dass einer der Namen reicht. So machen wir es auch immer. Schließlich sind beide Kontoinhaber.

Gruß
Astrid

4

Hallo,

bei der Sparkasse wars kein Problem. Habe auch Kontovollmacht bei dem Konto von meinem Freund.
Sowohl Überweisungen als auch Daueraufträge können mit meinem Namen oder dem meines Freundes ausgeführt werden (also auf unser Konto drauf).

Bei Überweisungen oder Daueraufträgen bzw Lastschriften von unserem Konto, steht entweder der Kontoinhaber oder aber der Name auf der EC-Karte (bei Lastschriftverfahren bei Zahlung in einem Geschäft) drauf.

Ich denke die anderen Banken werden dies nicht anders handhaben.


LG
Sandra

5

Bei einer Überweisung ist es egal, wer als Auftraggeber eingetragen wird. Der Auftraggeber wird automatisch anhand der Kontodaten übermittelt, beim Empfänger erscheint als Auftraggeber also immer:
"Enelya Sowieso und Emil Andersrum".

Auch bei Geldeingängen reicht es, wenn als Empfänger einer Eurer beiden Namen angegeben ist.

6

Super! Vielen lieben Dank!

#danke