Rechtsfrage: Wer hat Schuld?

Hi,

was denkt ihr, wer ist hier der Schuldige (der den Schaden begleichen muss)?

Drei Fahrzeuge fahren hintereinander in einer 30er-Zone. Das erste, vorn fahrende Fahrzeug (A) hält plötzlich mitten auf der Fahrbahn, das Fahzeug dahinter (B) stoppt auch, ebenso das Fahrzeug dahinter (C). Die Abstände zwischen den Fahrzeugen sind nicht zu eng aber auch nicht sehr groß. Fahrzeug A fährt kurz nach dem Anhalten plötzlich rückwärts, ohne auf die Fahrzeuge dahinter zu achten bzw. ohne zu warten, bis die Fahrzeuge dahinter zurückgesetzt haben. Fahrzeug B (mitte) setzt ebenfalls sofort zurück, der Fahrer achtet dabei nicht auf Fahrzeug C und schaut nicht nach hinten. Noch bevor Fahrzeug C zurücksetzen kann, ist Fahrzeug B bereits auf Fahrzeug C aufgefahren.

Beschädigt ist ausschließlich Fahrzeug C, verursacht durch Fahrzeug B. Der Fahrer von Fahrzeug B wurde ja aber quasi "genötigt" zurückzusetzen, da Fahrzeug A zurückfuhr, ohne auf die anderen beiden zu achten.

Wer muss nun den Schaden an Fahrzeug C begleichen? Hat jemand Ahnung?

Grüße
MOP

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B

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Wenn es keine Zeugen gibt, sollte C aber aufpassen, dass B nicht einfach behauptet, C wäre IHM aufgefahren. So ist es mir nämlich mal ergangen. Dumme Tusse setzt zurück und knallt mir, die hinter ihr stehe, vorn drauf und behauptet dann kackfrech, nicht sie wäre mir vorne drauf sondern ich ihr hinten drauf gefahren. :-[

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Hi!

So nen ähnlichen Fall hatten wir auch mal.
Sind normal unterwegs gewesen und vor uns fuhr einer. Mein Mann im "normalen" Abstand.
Der vor uns hielt und wollte rückwärts in die Parklücke fahren. Er blinkte aber sehr spät und hinter uns standen schon Autos, so das wir nicht mehr zurückfahren konnten.
Der T... fuhr zurück obwohl mein Mann hubte wie ein Verrückter und fuhr uns natürlich (zum Glück nur leicht) rein. Also, ER war Schuld.
Und was macht der Kerl?
Stieg aus und beschimpfte meinen Mann aufs übelste. #klatsch
Nach uns der Autofahrer hielt an und gab uns seine Nummer, sollte es Probleme mit ihm geben. Denn auch er wusste dass der vor uns Schuld war.
Die Polizei sah das auch so. :-p
(Der Kerl hielt sich wohl für was besseres, da er ne Spielothek besitzt... tzzz...)
UND: Er hatte so ein System was ihm anzeigt, wenn er zu nah an ein Auto ranfährt. Ich glaube Rückfahrsystem nennt sich das...
Er behauptete sogar vor der Polizei es hätte nichts gemeldet. Die Polizisten meinten auch nur, dann solle er mal in die Werkstatt und es überprüfen lassen oder einfach die Augen aufmachen... :-p #rofl

Leute gibts, die gibts garnicht...

LG Sandy

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B muss zahlen

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Ich bin für Fahrzeug b. niemand hat ihn gezwungen. Und er kann auch nur zurückfahren, wenn hinter ihm frei ist. Das hat er nicht gemacht und ist jetzt der Pechvogel. Er kann auf mitschuld von A klagen, aber ob er da Recht bekommt bezweifle ich stark.

vg, m.

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Hallo,
B,
der hätte gucken müssen, bevor er losfährt.
Er hätte z.B. auch hupen können um A aufmerksam zu machen.
B war beim zurücksetzen unaufmerksam und muß daher für den Schaden haften.
Würde ich jetzt sagen, die genaue Rechtslage weiß ich nicht, muß ich zugeben.
LG
olegre

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BBBBBBBBBBBBBBBBB

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Hallo,

Fahrzeug B.
Fahrer von Fahrzeug B hätte einfach stehen bleiben müssen/können und hat mit dem Zurücksetzten ohne Schulterblick/Rückspiegel gegenüber dem nachfolgenden Verkehr die Sorgfaltspflicht verletzt.
Hätte ja auch ein motorisiertes Zweirad dahinter stehen können ;-)

Wenn Zeit verblieben wäre, hätte es die Möglichkeit gegeben zu hupen, um auf sich aufmerksam zu machen.

LG
Tina

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Der Fahrer von Fahrzeug B bzw. seine Versicherung, wäre er clever gewesen hätte er gewartet, bis ihm A aufs Auto gebrummt wäre.

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So ein ähnliches Thema hatten wir hier schonmal......

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=11&id=2379063

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Für mich ist auch B eindeutig. A hat zwar den Mist verursacht, aber deswegen hat B den gleichen Mist nicht nachzumachen. Macht er aber, allerdings mit der Konsequenz eines Fremdschadens. C kann ja nicht riechen, was sich vor B abspielt. Wär B besser stehen geblieben und hätte gewartet, bis ihm A reinfährt.

LG, Kathrin